Erbengemeinschaft Erbschein beantragen?

10. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Analytik
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 51x hilfreich)
Erbengemeinschaft Erbschein beantragen?

Hallo!

Zur Zeit besteht nach dem Tod meines Onkels eine Erbengemeinschaft. Sie setzt sich zusammen aus einer Schwester des Verstorbenen und mir als Neffen.

Der Nachlass wurde durch eine Nachlasspflegschaft abgewickelt und die Restsumme bei der Hinterlegungsstelle hinterlegt, es handelt sich um einen überschaubaren Geldbetrag.

Nun zu meiner Frage. Die Schwester deren Aufenthalt zunächst unbekannt war, konnte ich finden und kontaktieren.

Da sie aber seit über 60 Jahren keinen Kontakt zum Verstorbenen und der ganzen Familie hatte, möchte sie nichts haben.

Der Rechtspfleger am Amtsgericht forderte mich nun mehrfach auf, einen Erbscheinantrag über den 1/2 Erbanteil zu beantragen. Die Miterbin wurde bis heute nicht vom Amtsgericht angeschrieben bezüglich der Erbschaft.
Auf Rückfrage warum dies so sei, erklärte mir der Rechtspfleger, er wolle dies zu einem späteren Zeitpunkt tun.

Das kann ich nicht verstehen.... Der Todesfall ist 2,5 Jahre her, die Miterbin wird in den nächsten Tagen 81 Jahre alt. Auf was wird hier gewartet?

Nach eigener Aussage möchte sie ja nichts erben.... kann man da nicht abwarten, bis sie die Erbschaft dann offiziell angenommen oder abgelehnt hat?

Würde sie tatsächlich ablehnen, dann wäre ich auch der einzige Erbe und könnte doch auch einen Erbschein für 1/1 beantragen....oder nicht?

Aus meiner Sicht wäre es daher sinnvoll den weiteren Verlauf abzuwarten, als jetzt ohne zu wissen ob die Miterbin annimmt, nur einen Erbschein mit 1/2 zu beantragen.

Kennt sich jemand aus?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Was hindert die Dame denn daran, das Erbe auszuschlagen? Dafür muss sie nicht warten, bis sie angeschrieben wird.

quote:
Die Miterbin wurde bis heute nicht vom Amtsgericht angeschrieben bezüglich der Erbschaft.


Es gibt ja auch keinen Grund für das Nachlassgericht, die Miterbin anzuschreiben. Es hat scheinbar bislang niemand eine Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gestellt.

quote:
Aus meiner Sicht wäre es daher sinnvoll den weiteren Verlauf abzuwarten


Wie lange willst Du denn noch warten? Entweder überzeugst Du die Dame, das Erbe auszuschlagen oder Du beantragst einen gemeinschaftlichen Erbschein für Euch beide. Wenn Du nichts machst, wird wahrscheinlich auch weiter nichts passieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Analytik
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 51x hilfreich)

Na gut, ich kenne es halt nur so, das man vom Amtsgericht als möglicher Erbe angeschrieben wird. Woher sollte man sonst die Daten und alles herbekommen?
Diese braucht man doch auch zur einer Ausschlagung....

Als Miterbin muss man sie doch an der Mitwirkung bezüglich der Erbengemeinschaft "einladen" und in Kenntnis setzen. Jetzt habe ich dem Nachlassgericht die Adresse durch eine aufwändige Recherche besorgt, alle möglichen Erben sind angeschrieben worden...nur sie nicht.

Natürlich habe ich noch keinen Erbschein beantragt...warum auch, ich weiß ja derzeit nicht wirklich mit welchem Anteil ich dies tun sollte. Wenn sie tatsächlich ablehnt, dann kann ich doch den Erbschein auf 1/1 beantragen, weil sonst keiner da ist.

Der Rechtspfleger möchte aber das ich jetzt einen Erbschein mit 1/2 Erbanteil beantrage um im Anschluss daran meine Tante anzuschreiben. Das verstehe ich einfach nicht....

Was passiert wenn sie dann, wie vermutet wirklich ausschlägt? Muss ich dann erneut einen Erbschein auf die andere Hälfte beantragen? .... oder ist das dann gleich Fiskuserbschaft? :-)))

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#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Dann lassen Sie einen gemeinsamen Erbschein ausstellen.
Danach lassen Sie von der Miterbin eine Verzichtserklärung unterzeichen.
Da es hier ja nicht um Immobilien geht, dürfte das reichen um evtl. Konten aufzulösen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Woher sollte man sonst die Daten und alles herbekommen?


Welche Daten? Man muss natürlich wissen, wer Erblasser ist, mehr benötigt man aber für eine Ausschlagung nicht. Dass die Zuordnung für das Gericht einfacher ist, wenn man auch das Aktenzeichen o.ä. kennt ist wohl richtig, muss den Ausschlagenenden aber nicht interessieren.

quote:
Der Rechtspfleger möchte aber das ich jetzt einen Erbschein mit 1/2 Erbanteil beantrage um im Anschluss daran meine Tante anzuschreiben. Das verstehe ich einfach nicht....


Ich auch nicht. Ich würde auch wie von xxsirodxx vorgeschlagen einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, wenn die Dame nicht davon zu überzeugen ist, jetzt einfach auszuschlagen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Analytik
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 51x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Vorschläge...

... das klingt schon einmal nach einer praktikablen Lösung des Problems.

Eine Verzichtserklärung müsste aber auch wieder notariell beurkundet werden?

Der Nachlass besteht einzig aus der Hinterlegung beim Amtsgericht, ca. 1000 €. Mehr ist das nicht! Dafür wird aber ein riesen Bohei gemacht seit 2,5 Jahren :-)

Die über 80 jährige Dame ist pflegebedürftig und spaziert halt auch nicht mehr gerade mal bei ihrem Gericht vorbei, um eine Ausschlagung zu tätigen. Ferner hat sie seit 67 Jahren keinen Kontakt zu diesem Familienzweig und kriegsbedingt div. Erinnerungen die nun wieder aufleben und möchte halt nichts haben aus der Erbschaft, bzw. möchte möglichst damit nicht konfrontiert werden...auch im Hinblick ihrer körperlichen Gebrechlichkeit.

Da muss es doch eine einfache Lösung geben.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Eine Verzichtserklärung müsste aber auch wieder notariell beurkundet werden?


Nur, wenn Immobilien im Spiel sind, sonst nicht.

Eine Verzichtserklärung ist etwas anderes als eine Ausschlagung. Bei einer Verzichtserklärung nimmt die Dame das Erbe zunächst an und verzichtet dann zu Deinen Gunsten darauf.

Aber Vorsicht: So ein Verzicht ist rechtlich gesehen eine Schenkung. Wenn die Dame auf staatliche Sozialleistungen angewiesen ist, dann darf sie das nicht machen.

quote:
spaziert halt auch nicht mehr gerade mal bei ihrem Gericht vorbei, um eine Ausschlagung zu tätigen.


Es gibt auch die Möglichkeit, dass ein Notar zu ihr fährt und so die Ausschlagung bei ihr zu Hause erfolgen kann. Das kostet zwar etwas mehr, wäre aber auch ein gangbarer Weg.

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