Hallo,
als meine Mutter vor ein paar Jahren gestorben ist, wurden wir 3 Kinder Erben ihres Hausanteils und als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen.
Nun hat wohl ein Bruder ohne mein Wissen einen anderen Bruder ausbezahlt. Es gibt wohl einen Notarvertrag, aber im Grundbuch wurde das nicht eingetragen. Was gilt in punkto Eigentumsverhältnissen, Grundbuch oder Notarvertrag?
Erbengemeinschaft Grundbuch
18. Juni 2022
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Frage vom 18. Juni 2022 | 15:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft Grundbuch
#1
Antwort vom 18. Juni 2022 | 15:33
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4665x hilfreich)
Zitat :Nun hat wohl ein Bruder ohne mein Wissen einen anderen Bruder ausbezahlt. Es gibt wohl einen Notarvertrag, aber im Grundbuch wurde das nicht eingetragen.
Wenn es noch keinen notariellen Auseinandersetzungsvertrag der Erbengemeinschaft gibt, kann der Bruder nur seinen gesamten Erbeil übertragen. Nur die Übertragung der Immobilie ist nicht möglich.
#2
Antwort vom 18. Juni 2022 | 19:27
Von
Status: Unbeschreiblich (49996 Beiträge, 17519x hilfreich)
Zitat :Was gilt in punkto Eigentumsverhältnissen, Grundbuch oder Notarvertrag?
Es gilt der Notarvertrag.
Mit Hilfe des Notarvertrages sollte übrigens eine Grundbuchberichtigung beantragt werden. Das ist formlos unter Vorlage des Notarvertrages möglich.
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#3
Antwort vom 18. Juni 2022 | 19:45
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 896x hilfreich)
Zitat :Es gilt der Notarvertrag
@ hh,
bei einem Verkauf an einen Dritten, gäbe es ja ein Vorkaufsrecht für die Miterben.
Könnte die Person, die Teil der Erbengemeinschaft ist und seinen Anteil an einen Miterben verkauft, seinen Anteil z.B. für 10% des Wertes an ein Mitglied der Erbengemeinschaft verkaufen ohne dass die restlichen Miterben Einfluss darauf nehmen könnten!?
#4
Antwort vom 18. Juni 2022 | 20:18
Von
Status: Unbeschreiblich (49996 Beiträge, 17519x hilfreich)
Zitat :bei einem Verkauf an einen Dritten, gäbe es ja ein Vorkaufsrecht für die Miterben.
Richtig, was aber in diesem Fall nicht greift, da es sich um einen Verkauf an ein Mitglied der Erbengemeinschaft handelt.
Zitat :Könnte die Person, die Teil der Erbengemeinschaft ist und seinen Anteil an einen Miterben verkauft, seinen Anteil z.B. für 10% des Wertes an ein Mitglied der Erbengemeinschaft verkaufen ohne dass die restlichen Miterben Einfluss darauf nehmen könnten!?
Ja.
Bei einem Verkauf unter Wert an einen Dritten könnte ein Miterbe von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und somit selbst ein Schnäppchen machen. Das geht nicht, wenn der Käufer selbst Miterbe ist.
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