Erbengemeinschaft Grundbuch

18. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
12345123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft Grundbuch

Hallo,
als meine Mutter vor ein paar Jahren gestorben ist, wurden wir 3 Kinder Erben ihres Hausanteils und als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen.
Nun hat wohl ein Bruder ohne mein Wissen einen anderen Bruder ausbezahlt. Es gibt wohl einen Notarvertrag, aber im Grundbuch wurde das nicht eingetragen. Was gilt in punkto Eigentumsverhältnissen, Grundbuch oder Notarvertrag?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von 12345123):
Nun hat wohl ein Bruder ohne mein Wissen einen anderen Bruder ausbezahlt. Es gibt wohl einen Notarvertrag, aber im Grundbuch wurde das nicht eingetragen.

Wenn es noch keinen notariellen Auseinandersetzungsvertrag der Erbengemeinschaft gibt, kann der Bruder nur seinen gesamten Erbeil übertragen. Nur die Übertragung der Immobilie ist nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von 12345123):
Was gilt in punkto Eigentumsverhältnissen, Grundbuch oder Notarvertrag?


Es gilt der Notarvertrag.

Mit Hilfe des Notarvertrages sollte übrigens eine Grundbuchberichtigung beantragt werden. Das ist formlos unter Vorlage des Notarvertrages möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es gilt der Notarvertrag



@ hh,

bei einem Verkauf an einen Dritten, gäbe es ja ein Vorkaufsrecht für die Miterben.

Könnte die Person, die Teil der Erbengemeinschaft ist und seinen Anteil an einen Miterben verkauft, seinen Anteil z.B. für 10% des Wertes an ein Mitglied der Erbengemeinschaft verkaufen ohne dass die restlichen Miterben Einfluss darauf nehmen könnten!?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
bei einem Verkauf an einen Dritten, gäbe es ja ein Vorkaufsrecht für die Miterben.


Richtig, was aber in diesem Fall nicht greift, da es sich um einen Verkauf an ein Mitglied der Erbengemeinschaft handelt.

Zitat (von charlyt4):
Könnte die Person, die Teil der Erbengemeinschaft ist und seinen Anteil an einen Miterben verkauft, seinen Anteil z.B. für 10% des Wertes an ein Mitglied der Erbengemeinschaft verkaufen ohne dass die restlichen Miterben Einfluss darauf nehmen könnten!?


Ja.

Bei einem Verkauf unter Wert an einen Dritten könnte ein Miterbe von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und somit selbst ein Schnäppchen machen. Das geht nicht, wenn der Käufer selbst Miterbe ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.869 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen