Erbengemeinschaft Haus bauen

11. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
rominchen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft Haus bauen

Hallo liebe Mitglieder,

folgendes Szenario beschäftigt mich gerade. Meine Schwester und ich bilden eine Erbengemeinschaft über ein 4000 qm großes Baugrundstück mit einem Abrisshaus. Meine Schwester möchte ihre Anteile, an ihre 4 Kinder überschreiben, soweit so gut, diese möchten auf den Baugrundstück ein Mehrfamilienhaus bauen und mir meinen Anteil abkaufen. Diese möchten aber nur den Verkehrswert bezahlen, der damals zum Zeitpunkt des Erbes gültig war, mittlerweile hat sich der QM Preis verdoppelt, zusätzlich soll ich mich an den Abrisskosten beteiligen. Ich würde ja verkaufen, aber nicht zum halben Preis , plus Abrissgebühren, wenn man sich jetzt nicht einig wird, dürfen die das Grundstück dann überhaupt bebauen? Danke

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7 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48835 Beiträge, 17196x hilfreich)

Zitat (von rominchen):
wenn man sich jetzt nicht einig wird, dürfen die das Grundstück dann überhaupt bebauen?

Klar dürfen die das Grundstück bebauen. Die Hälfte des errichteten Gebäudes gehört dann Dir. :wink:

Und natürlich ist der aktuelle Verkehrswert ggf. abzgl. Abbruchkosten ein angemessener Preis.

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#2
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(483 Beiträge, 35x hilfreich)

@rominchen

Wie lange liegt der Erbfall zurück??

Wie war damals der Preis pro qm und qwie ist er heute?

Wie teuer wird der Abriss voraussichtlich? Habt Ihr Angebote eingeholt?

Signatur:

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#3
 Von 
rominchen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Der QM Preis lag vor 6 Jahren bei 220 EUR und liegt nun bei 450 EUR - Abrisskosten Gesamtkosten würden bei 60.000 EUR liegen, mein Anteil wäre also 30.000 EUR. Zudem liegt das Gebäude, auf der Seite, wo diese gerne bauen möchten, meiner Meinung nach, können die keine Seite beanspruchen, da es ja ein Gesamtgrundstück ist und nicht festgelegt wurde, wem welches Stück gehört. Zudem sähe ich dann nicht ein, zu zahlen, wenn auf dem restlichen Grundstück nichts steht. Kann ich den Bauantrag eigentlich ablehnen? Die können ja nicht einfach, ohne meine Zustimmung bauen, oder sehe ich das falsch. Möchte so keinen ärger, mich aber auch nicht übers Ohr hauen lassen, hier geht es schließlich nicht nur um ein paar Euro, sondern pi mal Daumen um eine Differenz von 230.000 EUR.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48835 Beiträge, 17196x hilfreich)

Zitat (von rominchen):
Kann ich den Bauantrag eigentlich ablehnen?

Den Bauantrag kann man nicht verhindern, das Bauen aber schon.

Ich würde den Kindern der Schwester aber einfach einen Dankesbrief schreiben, sollten sie tatsächlich eigenmächtig mit dem Bauen anfangen.

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#5
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(483 Beiträge, 35x hilfreich)

@Rominchen

Gibt es für das Gelände einen Bebauunsplan?

Ist dort, wo gebaut werden soll ein Baugrundstück im Bebauungsplan vorgesehen?

Fa es 4.000 qm sind, gibt es innerhalb dieser Fläche weitere ausgewiesene Baugrundstücke?

Kennst Du den Bebauungsplan (falls es einen gibt)?

Wie ist diese enorme Preissteigerung in 6 Jahren zu erklären?

und
in der Erbengemeinschaft gehört Dir von jedem qm dieHälfte. Man kann sich nichts aussuchen.

Die Bauinteressenten sind voll auf Dich angewiesen.
Wie weit sind sie?? Wie sind sie bisher auf dich zugekommen?

Da eine Erbengemeinschaft einen Minenfeld ist, würde ich - auch um einen Eklat zu vermeiden- äusserst vorsichtig vorgehen. Nichts unterschreiben, nichts versprechen.
Wenn ihr Euch preislich nicht geeinigt habt, lass sie auf dich zukommen.
Sie können ohne DIch gar nichts machen.

Aber insgesamt kann es bei Dingen, die man falsch anpackt grossen Ärger geben.

Wichtig wäre est einmal zu wissen, ob es einen Bebauungsplan gibt und wieviel Baugrundstücke auf demdoch recht grossen Gelände eingezeichnet sind.

Sei vorsichtig in allem was Du tust.

grüsse

gerlind






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#6
 Von 
rominchen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Zusammen, der Bebauungsplan sagt, wie die Nachbarschaft, also zur Straßenseite hin 2 Etagen plus ausgebautem Dachgeschoss. Es sind 2 Baufelder, eins vorne zur Straße und eins, als Hinterlandbebauung. Aktuell steht ein uraltes Haus zur Straße mit Anbauten, also das Abrissobjekt auf dem 1 Baufeld, nach Hinten wurde alles als Garten genutzt. Der Preis ist so gestiegen, da dass Dorf wächst und viele Neubaugebiete entstanden sind.

Danke schon einmal für Eure Infos.

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#7
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(483 Beiträge, 35x hilfreich)

@Rominchen
Unabhängig von den Plänen Deiner Nichten/Neffen stehen natürlich auch folgende Überlegungen:;

1.) zunächst müsste natürlich eine Einigung über den Kaufpreis erfolgen

2.) Du hast dann natürlich Bargeld auf Deinem Konto, aber mit Bauland hst Du eine bessere Sicherheit in diesen
Zeiten, in denen Bargeld auf dem Konto auch nicht das Wahre ist

3.) Vielleicht kannst Du ein Baufeld für Dich übernehmen
Du brauchst - wenn es Hinterland bebauung ist - dann natürlich grundbuchlich gesicherte Wegerechte.

Und, wenn die anderen unbedingt bauen wollen, dir einen scschlechten preis anbieten, wozu dann Abrisskoste übernehmen.

grüsse

gerlind

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