Erbengemeinschaft Haus/Möbel

16. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mandy S.
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbengemeinschaft Haus/Möbel

Hallo,

weiß einer von Euch vielleicht wie sich das in einer Erbengemeinschaft verhält die ein Haus (möbliert) besitzt und sich grad auf dem Weg in eine Zwangsversteigerung befindet.Beide Erbteile haben Zutritt zu dem Haus. Wenn dann ein Teil der Erbengemeinschaft beginnt das Haus leer zu räumen, Möbel auf den Sperrmüll bringt, andere technische Dinge mit nachhaus nimmt und eigenständig die Entscheidungen trifft? Was kann man im Nachhinein tun? Oder muss man das so hinnehmen weil die Rechtsmittel den Wert übersteigen würden (relativ alte Möbel, aber es geht ja ums Prinzip)

LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Im Prinzip darf in einer Erbengemeinschaft nur einstimmig über das Erbe entschieden werden, d.h. keiner darf alleine etwas entfernen oder veräußern. Da müßtest du aber sofort gegen angehen und eine Unterlassung fordern - aber was würdest du denn machen? Selber aktiv werden, Müll entsorgen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Tja, Du hast erst mal schlechte karten, habe nämlich dasselbe erlebt. Rechtlich gesehen bist Du im Recht, wie der Vorschreiber angibt. Der andere Erbteil darf nicht alleine erbgegenstände an sich nehmen. Nun kommt aber der Haken: Du mußt jedes Teil beweisen, welches die anderen aus dem Haus getragen haben und da stehst Du auf verlorenem Posten, denn Du mußt auch beweisen, daß sich dieses Teil genau zu dem Zeitpunkt, wo Deine Miterben im Haus waren noch darin befand.
Wie gesagt, habe das gleiche durch. Die Gegenseite hat auch behauptet, nur den wertlosen Möbelschrott zu entsorgen und kam damit durch, daß sie behaupteten, daß Schmuck, Bargeld, wertvolles Porzellan sich zu diesem Zeitpunkt gar nicht in der Wohnung befand.

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