Erbengemeinschaft / Hausverkauf.Übergabeprorokoll?

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Drag123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbengemeinschaft / Hausverkauf.Übergabeprorokoll?

Hallo.

Ich habe eine Frage bezüglich der Übergabe eines durch eine Erbengemeinschaft verkauften Hauses. Es steht demnächst die Übergabe des Hauses an und mich würde interessieren, ob auf dem Übergabeprotokoll alle Personen der Erbengemeinschaft unterschreiben müssen (so wie beim Kaufvertrag), oder ob es in dem Fall ausreicht, dass einer stellvertretend das Haus übergibt und auch nur alleine unterschreibt.


-- Editiert Drag123 am 03.01.2012 03:10

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wozu soll denn ein Übergabeprotokoll angefertigt werden?

Es geht hier doch nicht um die Übergabe an einen Mieter, sondern an den neuen Eigentümer - da sollte doch eigentlich alles im Kaufvertrag geregelt sein!

Man sollte einfach den Termin allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft mitteilen, und wer will, der kommt!


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-- Editiert joebeuel am 03.01.2012 08:11

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Da es keine Pflicht gibt, überhaupt ein Übergabeprotokoll zu erstellen, gibt es auch keine Regelungen darüber, wer so ein Übergabeprotokoll unterschreiben muss oder darf.

Sinnvoll ist die Unterschrift derjenigen, die bei der Übergabe anwesend waren.

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