Erbengemeinschaft Herauszögern beim Aufteilen

24. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
VeraVV
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft Herauszögern beim Aufteilen

Hallo zusammen, folgende Situation. Drei erbberechtigte Kinder. Barvermögen auf Tagesgeldkonto, Aktien und Wohnung geerbt. Wenn wir uns einig sind, könnten wir die Verteilung des Barvermögens und den Erlös der Aktien in recht kurzer Zeit über die Bühne bringen, so der Bankberater. Einer der Erben verzögert das Ganze absichtlich, da er aufwändig alle Kontenbewegungen der letzten 10 (!) Jahre prüfen will. Das ist rechtens. Gibt es da eine ZEITLICHE Begrenzung? Also, wie lange darf die Person die Auszahlung herauszögern? Denn: durch das Herauszögern gehen mir monatlich mindestens 500,00 Euro Zinsen verloren. Ich habe kein Problem damit, dass die Person prüft, aber es wird sich an der Summe nichts ändern.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Es gibt keine Frist.
Wir bewegen uns rund um den § 2027 BGB, hiernach haben Miterben Auskunftsrechte, können sogar Verzeichnisse fordern (§ 260 BGB).

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von VeraVV):
Einer der Erben verzögert das Ganze absichtlich, da er aufwändig alle Kontenbewegungen der letzten 10 (!) Jahre prüfen will. Das ist rechtens.

Und auch gut nachvollziehbar, wenn jemand meint, es hätte in den letzten 10 Jahren Schenkungen seitens des Erblassers gegeben, die ja eine Auswirkung auf die Ansprüche der Erben haben können.
Zitat:
Gibt es da eine ZEITLICHE Begrenzung?

Nein. Aber die Klärung dieser Fragen dürfte ja kaum Jahrzehnte dauern.
Zitat:
Also, wie lange darf die Person die Auszahlung herauszögern?

Bis alles geklärt ist.
Zitat:
Denn: durch das Herauszögern gehen mir monatlich mindestens 500,00 Euro Zinsen verloren.

Wieso das? Das Geld wirft doch auch ggf. Zinsen ab, wenn es noch nicht aufgeteilt ist.
Zitat:
Ich habe kein Problem damit, dass die Person prüft, aber es wird sich an der Summe nichts ändern.

Dann sollte man alles tun, damit die Prüfung möglichst schnell abgeschlossen werden kann.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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