Erbengemeinschaft - Kann ich von meinem Bruder noch etwas aus der Schenkung fordern?

16. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
AemonRa
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft - Kann ich von meinem Bruder noch etwas aus der Schenkung fordern?

Kompliziert....mein Vater verstarb voriges Jahr ohne Testament. Er hatte Alzheimers. Meine Mutter brachte es fertig als mein Vater schon geistig umnachtet aber noch keine amtliche Betreuung existierte 2/3 des gemeinsamen Hauses an meinen Bruder und dessen Frau zu schenken (Ueberlassung) im Jahre 2000. Nun bin ich Mitglied einer Erbengemschft. restliches 1/3 durch Erbschein. Welche Rechte habe ich? Kann ich von meinem Bruder noch etwas aus der Schenkung fordern? Mittlerweile lebt mein Bruder getrennt von seiner Ehefrau die ja Miteigentuemerin der 2/3 ist. Weder meine Mutter noch mein Bruder reden mit mir..da sie meinen ich haette keinerlei Ansprueche. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten das weiss meine Familie....uebrigens liegt auch ein Attest eines Arztes vor welches den geistigen Zustand meines Vaters beschreibt ca. 3 monate vor der Schenkung...er konnte nicht mal mehr die Namen seiner Kinder sagen...danach war er aber faehig bei einem Notar einen 20 Seiten langen Ueberlassungsvertrag zu unterschreiben und zu verstehen. Es liegt auf der Hand, dass man mich uebers Ohr hauen wollte. Die Wohnung ist unbewohnt seit 26 Jahren, meine Mutter hat eine Gastsaette und wohnt dort. Habe ich das Recht auf einen Schluessel damit ich mich mal umsehen kann?

Hilfe....

-- Editiert von AemonRa am 16.03.2005 11:38:54

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Generell ist Vertrag Vertrag. Wenn Dein Vater noch offiziell geschäftsfähig war, ist da im Nachhinaein nichts mehr zu machen. Moralisch korrekt oder nicht.

Jetzt habe ich bzgl. des Pflichtteils eine Wissenslücke.

Generell besteht die Möglichkeit innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung einen Pflichtteilergänzungsanspruch zu stellen. Ich bin aber nicht sicher, ob dem auch so ist, wenn man bereits selbst erbt. Ich glaube aber schon.

Dieser Anspruch würde die Hälfte von dem darstellen, was Du sonst geerbt hättest.

Aber es kommt auch auf die Inhalte des Testaments und der Schenkung an.

Hast Du damals einen Ausgleich erhalten ? Oder auf irgendwelche Nachforderungen verzichtet ?

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#2
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo Aemon,
Ihr Vater hatte in vor seinem Tod einen Betreuer ???
Wenn Sie ein Attest besitzen, möglichst von einem Facharzt, dann sollten Sie sich mit eben diesem Betreuer treffen, der kann Ihnen Auskunft über das gesamte hinterlassene Vermögen Ihres Vaters Auskunft geben. Prüfen Sie dann anhand des Attestes ob Ihr Vater geschäftunfähig war. Wenn ja :
Damit konfrontieren Sie den Notar.
Schauen Sie einmal was dann passiert.
Gruss Vienna

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#3
 Von 
AemonRa
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

komme nicht mehr rein...was ist los???

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#4
 Von 
AemonRa
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Mutter war die Betreuerin meines Vaters und hat es so mit meinem Bruder eingefaedelt...man wollte noch schnell seine Unterschrift. Wie ich schon sagte, existiert ein umfangreicher Arztbericht den nur ich habe von einem Neurologen....der sagt alles. Meine Mutter machte bewusst falsche Angaben, nachdem mein Vater starb. Sie sagte auch, dass er ohne jeglichen Besitz verstarb. Erst als ich nachforschte flog das ganze auf. Haette ich beim Nachlassgericht nicht angerufen dort hiess es auch mein Vater starb ohne jeglichen Besitz...nur der Beamte war so nett und setzte sich mit dem Grundbuchamt in Verbindung...wuesste ich bis heute noch nichts. Wir wurden daraufhin vom Nachlassgericht vorgeladen. Meine Mutter verschenkte die gesamte Rente meines Vaters an ihren Enkel ueber Jahre....ca. 60.000,00 Euro...auch das wurde unter den Tisch gekehrt.

Gruss
Aemon

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Die Schenkung ist möglicherweise anfechtbar, wenn nachgewiesen werden kann, dass Dein Vater zum Zeitpunkt der Schenkung bereits nicht mehr geschäftsfähig war. Ob es in diesem Fall möglich ist, so einen Nachweis jetzt noch zu führen, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Sollte das nicht möglich sein, bist Du zu 25% Erbe geworden. Als Pflichtteil steht Dir aber mindestens 12,5% des Nachlasses einschließlich der Schenkungen der letzten 10 Jahre zu.

Sollte der Pflichtteil also bei so einer Berechnung höher sein, als das Erbe, steht Dir ein Pflichtteilergänzungsanspruch in Höhe der Differenz dieser beiden Summen zu. Diesen Betrag müssen Dein Bruder und seine Ehefrau, bzw. der Enkel an Dich auszahlen.

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#6
 Von 
AemonRa
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die vielen Antwortn. Trotzdem blicke ich noch nicht so recht durch!In der Teilungserklärung (zwischen meinem Bruder und meinen Eltern) stehen folgende § z. .b "So




weit der Wert der Aufwendungen der Erwerber übersteigt erfolgt die Überlassung im Wege der Schenkung und ohne jede Anrechung auf etwaige künftige Erb- und Pflichteilsansprüche des Erwerbers (genannt mein Bruder) am Nachlass des Überlassers. Die Erwerber nehmen die Schenkung an"

Schenkung Baukosten
"Die Vertragsteile stellen jedoch fest, dass die Erwerber in erheblichem Umfang Aufwendungen für den Ausbau ihrer Wohnung allein getragen haben. Die Erwerber verzichten gegenüber dem Eigentümer auf Ersatz der von ihnen gemachten Aufwendungen.

Weiterhin wurde meinem Bruder und seiner Frau das Vorkaufsrecht auf das verbleibende Dritter (welches jetzt zur Erbengemeinschaft gehört) eingeräumt.

Zur Sachlage mit dem Enkel der jahrelang von meiner Mutter finanziell unterstützt wurde ist meine Mutter der Meinung, dass sie mit dem Geld meines Vaters machen konnte was sie wollte, da sie die Betreuerin war. Das Problem ist hier, dass man von keinem mehr was holen kann, da niemand mehr was hat. Weiterhin verweigert mir meine Mutter jegliche Auskünfte...sie ist nach wie vor der Meinung, dass die zur Erbengemeinschaft gehörende Wohnung ihr allein gehört und sie das alleinige Sagen hat. Ich durfte die Wohnung noch nicht einmal betreten..das darf nur mein Bruder.

Gruss und Danke im Voraus an die/denjenigen der noch ein Antwort hat.




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