Erbengemeinschaft!? Katastrophe

9. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Zwerg4711
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 18x hilfreich)
Erbengemeinschaft!? Katastrophe

Das ist jetzt mein dritter Beitrag, nur für den Fall das jemand die anderen zwei vorher gelesen hat. Es ist alles wahr und ich glaube ich bin eine wahre Goldgrube für meinen Anwalt..:)

Ich bin in einer Erbengemeinschaft gemeinsam mit meiner Mutter und meiner Schwester.
Mein Vater ist vor etwas über vier Jahren verstorben.
Der Hauptpunkt ist eine Eigentumswohnung, die nicht unbedingt klein und auch nicht billig ist.
Diese Wohnung ist irgendwie belastet worden nach dem Tod meines Vaters mit einer ziemlich hohen Summe. Nur als Anmerkung: Ich habe keine Unterschrift geleistet für irgendeine Belastung des Erbes!
Diese Schuld wird weder von meiner Mutter noch von meiner Schwester gezahlt.
Die beiden sind momentan gar nicht auffindbar.
Somit kommen alle auf mich zurück und wollen nun das ich für die Schuld einstehe bzw. wird die Wohnung demnächst zwangsversteigert und sollte die komplette Schuld nicht dadurch getilgt sein, muss ich den Rest tragen. Die Grundsteuer für die Wohnung die alle drei Monate fällig ist, zahle ich seit längerer Zeit auch schon alleine.
Die Miete der Mieter die die wohnung bewohnen, wird derzeit gepfändet von irgendeinem Amt meiner Mutter.

Hat jemand einen Rat was wir da machen können?
Mein Anwalt sagt, da weder meine Mutter noch meine Schwester auffindbar sind, habe ich keinen Prozessgegner und kann mir somit jegliches Prozessieren sparen.?!

Ich bin für jeden Rat Dankbar denn wie ihr vielleicht in meinen anderen Beiträgen gesehen habt, steht mir langsam aber sicher das Wasser bis zum Hals :(

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Was für eine Belastung ist denn da eingetragen worden? Hatte dein Vater vielleicht Schulden und du hast du die Annahme des Erbes auch die Schulden angenommen?
Vom Himmel fällt ja so eine Eintragung ins Grundbuch nicht und ein Darlehen kann nur über einen Notar mit deiner Unterschrift abgewickelt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zwerg4711
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 18x hilfreich)

Das ist ja das seltsame. Die Wohnung war verschuldet wie mein Vater starb. Die Lebensversicherung hat diesen Kredit abgelöst.
Heute erfahre ich die genauen Summen(!) es muss wohl mehr sein, womit die Wohnung belastet ist.
Aber, so unglaublich es auch sein mag, ich habe nie was unterschrieben.
Aber meine Schwester sieht mir sehr sehr ähnlich. Und ist ja seit geraumer Zeit, mit meiner Mutter anscheinend, verschwunden.
Mit meinem Bausparvertrag wie ich letzte Woche erfahren habe, nur das ich von dem Bausparvetrag nix wusste, hatte mein Vater für mich abgeschlossen.
Naja.....gibt wohl nen Prozess ins Leere.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zwerg4711
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich habe eben erfahren das auf der Wohnung von der hier die Rede ist nicht nur die Schulden der Wohnung sind, sondern auch mehrere Gläubiger meiner Mutter sich im Grundbuch haben eintragen lassen und im Falle einer Zwangsversteigerung, würde der Überschuss an die nachstehenden Gläubiger gehen. Aber meine Mutter hat doch ebenfalls nur einen geringen bzw. überhaupt einen Teil der Wohnung. Dürfen denn dann die Gläubiger an die komplette Summe ran? Weil das sind ja Gläubiger meiner Mutter und nicht von mir. Das einzige was die ganze Erbengemeinschaft betrifft ist doch der Kredit der Bank auf die Wohnung.
Hmm...müsste ich eventuell vom Überschuss meinen Teil einklagen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Schulden deiner Mutter können natürlich nur von ihrem Anteil an dem Erlös getilgt werden. Für ausstehende Forderungen gegen sie haftetes du nicht.
Da das Darlehen von der Bank vor den anderen Gläubigern eingetragen ist, wird zuerst die Bank befriedigt, und wenn dann noch Geld da ist die anderen Forderungen. Auf jeden Fall solltest du zusehen, dass da sich nicht jemand bedient, der von dir gar nichts zu bekommen hat.
Wegen des Bausparvertrages solltest du dich unbedingt mal mit der Bausparkasse in Verbindung setzen.
Ich vermute mal, hier hättest du dass Erbe ausschlagen sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Montekete
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 43x hilfreich)

Wie Sika schon schreibt, das Erbe hättest du ausschlagen sollen. Die Frist ist schon abgelaufen. "Die beiden sind momentan gar nicht auffindbar." kann man garnicht glauben ?! Das riecht nach einem "faulen Ei !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zwerg4711
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 18x hilfreich)

Leider wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit was für einer Familie ich verwandt bin und das diese in der Lage ist meinen verstorbenen Vater so derbe zu bestehlen denn in meinen augen ist das so.
Ich danke euch für die Tips und werde mal versuchen so weiter zu kommen. Habe meinen Anwalt natürlich hinzugezogen, denn es geht hier um sehr viel Geld. Anscheinend sind meherere Kreditverträge mit meinem Namen unterschrieben. Es haben auf verschiendenen Verträgen alle drei Erben unterschrieben. Ich weiß ich habe gar nichts unterschrieben. Das wird also alles noch recht heikel werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.704 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen