Ich bin in einer Erbengemeinschaft und würde dort gerne, mit allen Rechten und Pflichten aussteigen.
Dafür würde ich lieber eine Einmalzahlung entgegennehmen.
Ob die Anderen diesem Vorschlag zustimmen,ist eine andere Sache,aber verhandelbar ist doch alles.
Oder muss man sich an gewisse Regeln halten?
Würde es den Anderen, nicht auch zu Gute kommen?
Und mit welchen Kosten müßte man bei einer Erbauseinandersetzungsklage rechnen?
Und müßten alle zu gleichen Teilen dafür aufkommen?
Da ich den kleinsten Teil am Erbe habe,würde ich lieber vorher aussteigen.
gruß checkpoint
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