Erbengemeinschaft - Mit welchen Kosten müßsse man bei einer Erbauseinandersetzungsklage rechnen?

14. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2012 15:47:00
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)
Erbengemeinschaft - Mit welchen Kosten müßsse man bei einer Erbauseinandersetzungsklage rechnen?

Ich bin in einer Erbengemeinschaft und würde dort gerne, mit allen Rechten und Pflichten aussteigen.
Dafür würde ich lieber eine Einmalzahlung entgegennehmen.
Ob die Anderen diesem Vorschlag zustimmen,ist eine andere Sache,aber verhandelbar ist doch alles.
Oder muss man sich an gewisse Regeln halten?
Würde es den Anderen, nicht auch zu Gute kommen?
Und mit welchen Kosten müßte man bei einer Erbauseinandersetzungsklage rechnen?
Und müßten alle zu gleichen Teilen dafür aufkommen?
Da ich den kleinsten Teil am Erbe habe,würde ich lieber vorher aussteigen.

gruß checkpoint

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Florian Weiss
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)


Hallo checkpoint,

in der Tat ist es möglich, als Mitglied einer Erbengemeinschaft vor dessen Auseinandersetzung (z.B. gegen Abfindung) auszuscheiden.

Leider ist es aufgrund Ihrer Schilderung nicht möglich abschließend zu sagen, wie es sich im vorliegenden Fall entwickeln könnte bzw. wie teuer es bei einer Klage würde. Es fehlen schlicht die Fakten wie die Summe der Erbmasse, der einzelnen Erben und Ihr gesetzlicher Erbteil bzw. der Anteil, der ihnen von Verfügung von Todes wegen zugedacht war.

Sollten Sie für Ihr Problem konkrete Hilfe in Anspruch nehmen wollen, stehe ich gerne unter u.a. Adresse zur Verfügung.

Grüße,

F.W.

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"Rechtsanwalt Florian Weiss
St.-Benedikt-Str. 4a
97072 Würzburg
Tel. 0931/ 47085337
www.anwaltskanzlei-wue.de
weiss@anwaltskanzlei-wue.de"

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#2
 Von 
guest-12314.04.2012 15:47:00
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Erbengemeinschaft besteht aus drei Personen.Als Kinder zu gleichen Teilen.Laut Testament erben A+B,ein Haus und alle Drei einen kleineren Betrag Bargeld.
Da ich zur Erbengemeinschaft gehöre,soll ich ständig für vergangene und zukünftige Rechnung des Hauses aufkommen.
Dies würde ich gerne,so schnell wie möglich ändern.

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#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wer bist du denn: A, B oder C (der nichts vom Haus geerbt hat)?

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#4
 Von 
guest-12315.07.2011 09:20:33
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.04.2012 15:47:00
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Natürlich C, der nichts vom Haus erbt.

Ich habe eine Anwältin,komme aber mit der nicht ganz klar.
Sie strebt,einen Erbauseinandersetzungsvertrag an.
Ich hätte lieber eine Abschichtung.
Sie meinte,das ginge nicht,die Zeit wäre abgelaufen,ich könnte das Erbe nicht mehr ablehnen.
Kann das stimmen?
Kann mir hierzu, jemand etwas sagen?

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Da ich zur Erbengemeinschaft gehöre,soll ich ständig für vergangene und zukünftige Rechnung des Hauses aufkommen.#
Wenn du das Haus nicht "geerbt" hast, musst du auch nicht dafür aufkommen! Bis du überhaupt Erbe geworden? Das Bargeld könnte auch ein Vermächtnis sein.

Im übrigen steht dir mindestens der Pflichtteil zu (ob das nur der Fall ist, wenn du das "Erbe" ausgeschlagen hättest, entzieht sich meiner Kenntnis).

#Ich hätte lieber eine Abschichtung.#
Wie wär's mal mit gurgeln?

#Ob die Anderen diesem Vorschlag zustimmen,ist eine andere Sache,aber verhandelbar ist doch alles.#
Du solltest zuallererst das Gespräch suchen, eine Einigung wäre die beste (kostengünstgste) Lösung.

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#7
 Von 
guest-12314.04.2012 15:47:00
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, ich bin Erbe!!!
Pflichteilsberechtigt bin ich nicht!!

*Wenn du das Haus nicht "geerbt" hast, musst du auch nicht dafür aufkommen!*

Dies ist so nicht richtig.Die Unterhaltskosten trägt die Erbengemeinschaft zusammen.

*#Ich hätte lieber eine Abschichtung.#
Wie wär's mal mit gurgeln?*

Und dumme Witze sind hier nicht angebracht,ich hätte lieber ein paar konstruktive Antworten.

Danke.






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