Sachverhalt: Waldgrundstück - 3 Erben ( 1 = 50% und 2 mit je 25%)
Nun möchte der ERbe dem 50 % gehören aus dieser Erbengemeinschaft lösen und seinen Anteil von 50% (keine Teilungsgrenzen) verkaufen.
Was ist zu beachten ?
> Haben die anderen beiden Miteigentümer Vorkaufsrecht? Wie sind diese zu befragen? Schriftlich und müssen
diese schriftlich antworten (zwecks NAchweis) dass sie von diesem Vorkaufs-Kaufrecht nicht gebrauch
machen?
> Eigentliche Frage: Kann der 50%-ige Anteil (dann) OHNE ZUSTIMMUNG der anderen Eigentümer verkauft
werden?
Ganz herzlichen !!!!!! Dank für Ihre Antwort(en) - würde sehr helfen...
Viele herzliche Grüße
Erbengemeinschaft - Miteigentümer möchte seinen Anteil verkaufen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Was ist zu beachten ?
Der eine Erbe kann nur seinen gesamten Erbteil verkaufen. Zum gesamten Erbteil gehört sicherlich mehr als nur der 50%-Anteil am Waldgrundstück. Nicht möglich ist es dagegen, dass der Erbe nur einen 50%-Anteil am Waldgrundstück verkauft und das restliche Erbe behält.
Zitat:Haben die anderen beiden Miteigentümer Vorkaufsrecht?
Ja
Zitat:Wie sind diese zu befragen?
Die werden vom Notar angeschrieben, sobald ein unterschriebener Kaufvertrag vorliegt.
Zitat:und müssen diese schriftlich antworten (zwecks NAchweis) dass sie von diesem Vorkaufs-Kaufrecht nicht gebrauch machen?
Sie können das Vorkaufsrecht nur innerhalb von 2 Monaten geltend machen. Wenn die Miterben bis dahin nicht antworten erlischt ihr Vorkaufsrecht automatisch.
Zitat:Eigentliche Frage: Kann der 50%-ige Anteil (dann) OHNE ZUSTIMMUNG der anderen Eigentümer verkauft werden?
Ja, das ist möglich, da den Miterben nach dem Verkauf das Vorkaufsrecht zusteht.
ich denke ich habe mich "falsch" ausgedrückt … es ist ein Waldstück mit 3 Eigentümern .. wohl keine Erbengemeinschaft ..denn es bestand ursprünglich = Personen a 25 %
nun ist ein Beteiligter gestorben und hat seinen Anteil vererbt an seinen Bruder... dieser hat nun 50 % im Rahmen der ERbfolge--- nun muss man wohl von einem Grundstück mit 3 Eigentümern reden - richtig? und dies ist an sich keine Erbengemeinschaft - Entschuldigung-jedoch wohl rechtlich sehr wichtig.
Diese 50 % möchte der Bruder nun verkaufen-sich als 50 %-tiger Eigentümer lösen / das Grundstück ist jedoch nicht geteit. D.h . es gibt keine Grundstücksgrenzen für 2 x 25 % und 1 x 50%.
Ist dieser Verkauf-auch ohne Zustimmung der anderen beiden Eigentümer möglich?
Was gibt es zu beachten?
Ganz lieben Dank
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Zitat:Ist dieser Verkauf-auch ohne Zustimmung der anderen beiden Eigentümer möglich?
Ja, in so einem Fall besteht kein Vorkaufsrecht der Miteigentümer und der Beitrag wurde auch im falschen Forum gestellt.
Zitat:Was gibt es zu beachten?
Man muss erst einmal einen Käufer finden, der bereit ist, einen ideellen 50%-Anteil an einem Waldgrundstück zu kaufen.
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