Erbengemeinschaft - Miteigentümer möchte seinen Anteil verkaufen

9. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Herr Bquer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbengemeinschaft - Miteigentümer möchte seinen Anteil verkaufen



Sachverhalt: Waldgrundstück - 3 Erben ( 1 = 50% und 2 mit je 25%)
Nun möchte der ERbe dem 50 % gehören aus dieser Erbengemeinschaft lösen und seinen Anteil von 50% (keine Teilungsgrenzen) verkaufen.
Was ist zu beachten ?

> Haben die anderen beiden Miteigentümer Vorkaufsrecht? Wie sind diese zu befragen? Schriftlich und müssen
diese schriftlich antworten (zwecks NAchweis) dass sie von diesem Vorkaufs-Kaufrecht nicht gebrauch
machen?

> Eigentliche Frage: Kann der 50%-ige Anteil (dann) OHNE ZUSTIMMUNG der anderen Eigentümer verkauft
werden?


Ganz herzlichen !!!!!! Dank für Ihre Antwort(en) - würde sehr helfen...
Viele herzliche Grüße




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50305 Beiträge, 17600x hilfreich)

Zitat:
Was ist zu beachten ?


Der eine Erbe kann nur seinen gesamten Erbteil verkaufen. Zum gesamten Erbteil gehört sicherlich mehr als nur der 50%-Anteil am Waldgrundstück. Nicht möglich ist es dagegen, dass der Erbe nur einen 50%-Anteil am Waldgrundstück verkauft und das restliche Erbe behält.

Zitat:
Haben die anderen beiden Miteigentümer Vorkaufsrecht?


Ja

Zitat:
Wie sind diese zu befragen?


Die werden vom Notar angeschrieben, sobald ein unterschriebener Kaufvertrag vorliegt.

Zitat:
und müssen diese schriftlich antworten (zwecks NAchweis) dass sie von diesem Vorkaufs-Kaufrecht nicht gebrauch machen?


Sie können das Vorkaufsrecht nur innerhalb von 2 Monaten geltend machen. Wenn die Miterben bis dahin nicht antworten erlischt ihr Vorkaufsrecht automatisch.

Zitat:
Eigentliche Frage: Kann der 50%-ige Anteil (dann) OHNE ZUSTIMMUNG der anderen Eigentümer verkauft werden?


Ja, das ist möglich, da den Miterben nach dem Verkauf das Vorkaufsrecht zusteht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Herr Bquer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

ich denke ich habe mich "falsch" ausgedrückt … es ist ein Waldstück mit 3 Eigentümern .. wohl keine Erbengemeinschaft ..denn es bestand ursprünglich = Personen a 25 %

nun ist ein Beteiligter gestorben und hat seinen Anteil vererbt an seinen Bruder... dieser hat nun 50 % im Rahmen der ERbfolge--- nun muss man wohl von einem Grundstück mit 3 Eigentümern reden - richtig? und dies ist an sich keine Erbengemeinschaft - Entschuldigung-jedoch wohl rechtlich sehr wichtig.

Diese 50 % möchte der Bruder nun verkaufen-sich als 50 %-tiger Eigentümer lösen / das Grundstück ist jedoch nicht geteit. D.h . es gibt keine Grundstücksgrenzen für 2 x 25 % und 1 x 50%.

Ist dieser Verkauf-auch ohne Zustimmung der anderen beiden Eigentümer möglich?

Was gibt es zu beachten?

Ganz lieben Dank

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50305 Beiträge, 17600x hilfreich)

Zitat:
Ist dieser Verkauf-auch ohne Zustimmung der anderen beiden Eigentümer möglich?


Ja, in so einem Fall besteht kein Vorkaufsrecht der Miteigentümer und der Beitrag wurde auch im falschen Forum gestellt.

Zitat:
Was gibt es zu beachten?


Man muss erst einmal einen Käufer finden, der bereit ist, einen ideellen 50%-Anteil an einem Waldgrundstück zu kaufen.

0x Hilfreiche Antwort

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