Erbengemeinschaft - Müssen alle ihre Schenkungen angeben und gegeneinander ausgleichen oder keiner?

23. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
almutweber
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)
Erbengemeinschaft - Müssen alle ihre Schenkungen angeben und gegeneinander ausgleichen oder keiner?

Frau mit zwei Töchtern macht Erbvertrag mit Ehemann. Es wird bestimmt, dass Ehemann nur Nießbrauch bekommt. Die eine Tochter erbt, die andere wird enterbt und an deren Stelle treten die beiden Kinder (also Enkel des Erblassers) der enterbten Tochter. Erbverteilung: 50%/25%/25% - Ehemann nichts außer Nießbrauch. Wie verhält es sich mit der Ausgleichspflicht der Erben untereinander bei Schenkungen der letzten zehn Jahren vom Erblasser? Müssen alle ihre Schenkungen angeben und gegeneinander ausgleichen oder keiner? Oder nur die Tochter?

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3 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie verhält es sich mit der Ausgleichspflicht der Erben untereinander bei Schenkungen der letzten zehn Jahren vom Erblasser? <hr size=1 noshade>


Eine solche Ausgleichungspflicht gibt es nicht. Gemeint ist hier wohl der Pflichtteilergänzungsanspruch nach § 2325 BGB , der aber nicht zu einer Ausgleichung führt.

Um zu ermitteln, ob ein Beteiligter einen Pflichtteilergänzungsanspruch hat, müssen alle Schenkungen der letzten 10 Jahre betrachtet werden.

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#2
 Von 
almutweber
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke! Findet also §2052 folgende BGB Anwendung auf diese "gewillkürte" Erbengemeinschaft?
Das würde ja auch deshalb zutreffen, weil die gesetzliche Erbfolge ganz anders ausgesehen hätte.
Hab ich das so richtig verstanden?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Ausgleichungspflicht nach § 2052 BGB trifft hier nicht zu, da nicht beide Kinder zu je 50% als Erben eingesetzt wurden. Die Erbeinsetzung entspricht also nicht der gesetzlichen Erbfolge, auch nicht das verhältnis zueinander. Wenn die Ausgleichungspflicht zutreffen würde, dann würde übrigens keine 10-Jahresfrist gelten.

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