Guten Tag Bei folgender Situation, bräuchte ich mal eine Einschätzung.
Folgende Situation. Erbengemeinschaft bestehend aus Vater und deren Schwester.
Diese haben Ackerland geerbt und seit 2013 verpachtet an einen Betrieb .
In diesem Vertrag wurde festgehalten, dass dieser für 9 Jahre geht und 10.2013 startet und 09.2022 endet. Es wurde eine jährliche Pacht festgelegt, die sich die beiden Erben geteilt haben.
Der Vater ist 2017 verstorben und der Vertrag lief weiter und die Ehefrau des verstorbenen hat die hälfte abbekommen.
Nun gab es 2022 vom Pächter ein Kaufangebot über Summe X. Diese wäre dann zu teilen, da nun mehrere in der Erbengemeinschaft stehen. durch den Tod des Vaters, rutsche die Frau und dessen 2 Kinder in die Erbengemeinschaft nach. Die Schwester des verstorbenen ( erste aus der Erbengemeinschaft) ist nun auch verstorben und dessen Mann und Kind sind nun in der Erbengemeinschaft. Also insgesamt 5 Personen in Erbengemeinschaft.
1.Im Pachtvertrag steht dem Pächter steht ein Vorpachtrecht zu
2. Nach Ablauf die Möglichkeit für 12 Jahre zu mieten
3. ohne jährliche Kündigung verlängert sich die Pacht stillschweigend
Der Pächter hat letztes Jahr ein Kaufangebot gemacht. Der Vertrag ist aber in meinen Augen schon abgelaufen.
Meine Frage zum Thema.
Im Kaufvertrag steht, dass nur einmal nach dem Vorkaufsrecht für die Gemeinde gesprochen wird, danach nie wieder und laut Internet muss man das der gemeinde auch einräumen. Ich möchte dort keinen Ärger haben, aber wie räumt man das ein? Ruft man da an und fragt ob die Interesse haben?
Zweite Frage: Wenn es nicht zum Verkauf kommt, da sich rausstellt, es ist doch bald Bauland und somit das Preisangebot unrealistisch, muss ich den Pachtvertrag kündigen? er hat bis jetzt nichts von weiterer Pacht erwähnt. Die Vertragspartner sind beide verstorben. Die Erbengemeinschaft würde gerne verkaufen nur leider unterschreiben die alles blind. Was kann ich machen, dass der Pachtvertrag nicht verlängert wird? Wenn es nicht zum Verkauf kommt, würde er natürlich gerne als Pächter wahrscheinlich bleiben und somit ist ein Verkauf an andere ja entschieden schwerer.
Der Preis für Nutzland scheint uns angemessen und ich würde ungerne Steine in den Weg legen. Nur würde ich gerne den Pachtvertrag neu ausmachen, wenn es nicht zum Verkauf kommt, da die anderen Erben nicht einmal die Pacht geteilt haben an die anderen. Das ist aber der geringste teil. Kann er auf Pachtverlängerung pochen, obwohl die Vertragsunterzeichner verstorben sind?
Erbengemeinschaft / Pachtvertrag / Verkauf
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zitat3. ohne jährliche Kündigung verlängert sich die Pacht stillschweigend :
Der Pachtvertrag hat sich doch bereits verlängert - oder gab es die hier geforderte Kündigung?
ZitatKann er auf Pachtverlängerung pochen, obwohl die Vertragsunterzeichner verstorben sind? :
Ja, weil:
Zitat3. ohne jährliche Kündigung verlängert sich die Pacht stillschweigend :
Mindestens hat es also eine stillschweigende Verlängerung gegeben.
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Kann ich denn jetzt als einziger aus der Erbengemeinschaft, den Pachtverrtag zum nächstmöglichen Termin kündigen?
Wenn ich nicht verlkaufe, wird er bestimmt von seinem Recht, 12 >Jahre zu mieten gebrauch machen wollen. Was mich aber gar nicht stört, da bei der heutigen Finanziellen Lage, ich gerade kein Bargeld benötige.
Kann ich als einziger erstmal eine Kündigung aussprechen? Die ursprünglichen Vertragspartner sind verstorben.
Hallo. Neuer Sachverhalt.
5 Leute in der Erbengemeinschaft. Bruder Schwester jeweils ein viertel Rest 25%. Der Käufer möchte jetzt von den anderen 4 aus der Erbengemeinschaft das Grundstück erwerben. Meine Frage, habe ich ein Vorkaufsrecht?
Sollte er es von den anderen erwerben, stehe ich mit ihm im Grundbuch und kann dann mit ihm einen neuen Pachtvertrag aushandeln? Ich würde ungerne in dieser Zeit das Grundstück verkaufen da ich gerade das Geld nicht benötige und es auxh keine Zinsen gibt. Da würde ich lieber die Wertsteigerung mitnehmen und in 10 Jahren verkaufen. Oder aber, er bessert das Angebot nach. Wie kann ich mich verhalten? Möchte auch keinen vor den Kopf stoßen und ihm auch gerne die Pacht wieder einräumen.
ZitatSollte er es von den anderen erwerben, :
Das geht juristisch gar nicht. Er kann nur jeweils das gesamte Erbe erwerben (Erbteilskauf).
ZitatMeine Frage, habe ich ein Vorkaufsrecht? :
Ja, wenn es sich um einen Erbteilskauf handelt.
Danke für deine Antwort. Der Ton hat sich natürlich verschärft und die Aussage, er kauf von den anderen deren Anteil und kommt somit ins Grundbuch. Wie gesagt, es ist eine Erbengemeinschaft, ohne genaue Bezifferung. Es handelt sich um eine Lndfläche wo alle jeweils 25 oder 12,5 Anteil daran haben. Kein genau beziffertes Grundstück, wo einen die Seite und einem anderen die andere Seite gehört. Er kann es also nur im gesamten erwerben und ni ht das zum Beispiel 10.000qm2 übrig bleiben?
ZitatEr kann es also nur im gesamten erwerben und ni ht das zum Beispiel 10.000qm2 übrig bleiben? :
Er kann nur den Erbteil erwerben, d.h. er wird dann an der Stelle des Verkäufers Mitglied der Erbengemeinschaft. Außerdem haben die Miterben ein Vorkaufrecht.
Der Erbteil geht über den reinen Erbanteil am Grundstück hinaus. Er kauft auch die übrigen Dinge des Nachlasses dazu.
Die anderen (4) verkaufen ja an Ihn. Also nutzen sie das Vorkaufrecht nicht.
Den anderen Teil, verstehe ich leider nicht ganz.
Das Grundsück ist frei von Gebäuden.
ZitatDas Grundsück ist frei von Gebäuden. :
Der Erbteil besteht ja nicht nur aus einem Anteil am Grundstück, sondern auch aus einem Anteil an Bankkonten, Wertgegenständen, Fahrzeugen, Hausrat, Verträgen, Verbindlichkeiten, Forderungen usw.
Es ist nur möglich, seinen gesamten Erbteil zu verkaufen, nicht einen Erbanteil an einem bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass. Wenn der Pächter nicht den Erbteil, sondern z.B. 75% des Grundstücks kaufen will, dann benötigt er dafür Deine Zustimmung.
ZitatDen anderen Teil, verstehe ich leider nicht ganz. :
Wenn das Erbe mehr als das Ackerland umfasst hat, gehört auch dieses "mehr" zum Erbteil, der verkauft wird.ZitatEr kann nur jeweils das gesamte Erbe erwerben (Erbteilskauf). :
Ich habe jetzt gerade nochmal alles durchgeblättert. Es ist nur das Land nichts drauf. Keine Autos, kein Gebäude nichts. Mich wundert nur, dass er jetzt wiederholt sagte, er kauft es trotzdem von den anderen 4.
Kann er denn jetzt auch einen neuen Pachtvertrag anfordern? Ich würde ja gerne zu aktuellen Konditionen weiterverpachten und die Pacht mit den anderen teilen.
-- Editiert von User am 15. Februar 2023 17:32
Was hast Du durchgeblättert? Die Frage ist doch, wurde noch irgendwas außer dem Stück Land vererbt? Haushaltsgegenstände, Geld, Auto, Schmuck, .... usw? Das würde alles zu dem Erbteil gehören, was man verkaufen möchte.ZitatIch habe jetzt gerade nochmal alles durchgeblättert. Es ist nur das Land nichts drauf. :
Es besteht ja kein Kontakt zu den anderen erben. Ich habe nur den Erbschein und ur den Grundbuchauszug.
Aber sie haben ja völlig recht, das Pachtgrundstück, was mein vater ztur zeit bewohnt hat, davon gehören mir ja auch 25 Prozent. das habe ich immer so gar nicht gesehen. Ich bin immer nur vom Grundbuch ausgegangen udn den anderen teil, hat man ja seit 6 Jahren nicht erwähnt.
Ihr hattet recht. Es gibt noch ein haus, was auf Pachtland steht und neu vermietet wurde. Das Elterliche Haus, steht und wurde schon umgebaut. Ich habe mit der Gemeinde gesprochen, diese haben nur das pachtland ohne Nebengebäude neu vermietet. Die Person wohnt dort seit über 6n Jahren darin. Waoran wir gar nicht mehr gedacht haben. Denn das Haus hatte der vater erworben udn auch angebaut. Es gehört also auch zu diesem Erschein. Der bruder wohnt dort natürlich und antwortet auf gar nichts. Seit jahren Es gab jetzt nur eine Meldung, da ein anderes grundstück verkauft werden sollte. Dort braucht man aber meine Zustimmung. Nun ist der Käufer darüber natürlich nicht erfreut, da wir gesagt haben, erst wenn die andere Sache langsam mal geklärt wird. Er meinte halt, er kauft das grundstück trotzdem.
Was kann ich zum Bruder klrären, der dort nun einfach wohnt . Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und die besteht seit 20 Jahren udn beinhaltet Privat, Beruf Verkehrsrechtsschutz.
ZitatEr meinte halt, er kauft das grundstück trotzdem. :
Das geht gar nicht. Wie schon dargelegt könnte er ohne Deine Zustimmung nur einen Erbteil kaufen und dazu gehört dann auch das Hausgrundstück.
ZitatWas kann ich zum Bruder klrären, der dort nun einfach wohnt . :
Vom Bruder kannst die die Zahlung einer Nutzungsentschädigung verlangen.
ZitatIch habe eine Rechtsschutzversicherung und die besteht seit 20 Jahren udn beinhaltet Privat, Beruf Verkehrsrechtsschutz. :
Ich fürchte, dass es sich um eine erbrechtliche Frage handelt, die von der RSV nicht gedeckt ist.
Danke für die Antwort. Das Problem, dass sind zwei verschiedene Sachen. Einmal das große Grundstück, wo laut Grundbuch 5Personen eingetragen sind. Eine Familie teilt sich 50 % auf 2 Personen auf und die anderen 50% teilen sich 3 Personen zu jeweils 50% und 2mal 25% auf. Es sollte zum Verkauf kommen und ich würde ja auch zum angebotenen Preis verkaufen nur wollte ich mit der anderen Person, noch die Schulden beglichen haben.
Ich dem Kaufinteressenten den Mietvertrag gekündigt. Darauf ist dieser nicht eingegangen. Laut dem alten Pachtvertrag, verlängert sich dieser udn er habe das Vorpachtrecht für weitere 12 jahre. Dies würde ich ihm ja gewähren nur halt zum aktiuellen Preis und nicht für die Summe, die vor über 10 Jahren mal ausgehandelt wurde und auch da schon sehr wenig war. Kann ich das kündigen mit einem Anteil asn 1/8 kaut Notar? Die erhaltene Paxcht, wurde bis heute nicht an mich weitergeleitet. Der Kaufinteressent wäre aber so nett, und würde das bei Unterzeichnung und verkauf übernehmen. Lächerlich
Das andere Grundstück war schon immer Pachtland. Nur das Haus gehörte den Eltern. Jetzt gab es einen neuen Pachtvertrag und dieser wurde ohne Nebengebäude usw abgeschlossen. Da das Haus ja nicht der Gemeinde gehört. Die Erbperson besitzt 25 % am Haus wie ich. Die anderen 50% die Mutter. Nun wird die Mutter ihm was übertragen haben was ja auch gerne so sein soll. Die beiden haben extra die Privatinsoilvenz abgewarten um viele Sache aus dem Weg zu gehn. Auch das große Grundstück, da wurde mit dem Erbschein extra gewartet damit das nicht der Insolvenzverwalter bekommt. Da hätte ich damals schon einschreiten sollen aber es ging ihm ja so schlecht. jetzt beim Grundstücksverkauf sind sie wieder ganz vorne dabei.
Wie gesagt er bewohnt das Haus schon eine ganze Weile udn ich komme nicht an meinen Erbteil. Er ist Pächter vom Pachtland und würde gerne meinen Anteil ausgezahlt bekommen um endlich m,eine Ruhe haben zu können.
Warum sollte die Rechtschutzversicherung das nicht übernehmen?
Ich werde nachher mit einem Anwalt für Erb und mietrecht mal ein Beratungsgespräch nutzen.
ZitatDas Problem, dass sind zwei verschiedene Sachen. :
Das habe ich schon verstanden.
Einem Verkauf von nur einem Grundstück müssen alle Erben zustimmen. Das gilt auch dann, wenn Miterben nur ihren Anteil an einem Grundstück verkaufen wollen.
Miterben können nur ihren gesamten Erbteil ohne Zustimmung der Miterben verkaufen, d.h. ein Käufer mit den Anteil des Miterben an beiden Grudnstücken kaufen.
Ich glaube ich kapier das jetzt langsam. Ganz kurz nochmal.
Beim Grundstück auf Usedom, steht der Erblasser aber nicht mehr im Grundbuch. Nur 5 Personen als Erbengemeinschaft wovon 3 vom Erblasser simd umd sich die 50% teilenmüssen.
Von dem Grundstück in Berlin, gint es den Erbachein über Mutter,Bruder, Tochter.
Sehe ich das also richtig, wenn ich das Grundstück oben in Usedom laut Grundbuch verkaufe ich auch meinen Anteil am Haus in Berlin automatisch mit?
Ich dachte, weil der Erblasser nicht mehr im Grundbuch steht, ist das getrennt. Und beim Haus , was auf Pachtland steht, gibt es ja keinen Grundbucheintrag und man muss den beiden anderen glauben.
-- Editiert von User am 17. Februar 2023 17:13
Wir sind jetzt bei einer individuellen Rechtsberatung und die wird hier nicht stattfinden.
@TE: Bitte Anwalt befragen.
Neuer Stand. Wir haben jetzt die Kontoauszüge vom Erblasser angefordert.
Das Konto war ein Gemeinschaftskonto und meine Frau wollte nur den letzten Monat einsehen. Die Bank sagt, sie bräuchte das Einverständniss von der Ehefrau und diese erteilt aber keine. Laut Erbschein, steht aber meiner Frau, 25 % zu. Wie kann i h der Bank jetzt entgegenkommen, dass diese mir den letzten Kontostand zeigt, damit das Erbe nach über 7 Jahren aufgeteilt werden kann?
ZitatWie kann i h der Bank jetzt entgegenkommen, dass diese mir den letzten Kontostand zeigt, :
Gar nicht.
Zum einen weil Du nicht befugt bist, das wäre nur der Erbe.
Zum anderen geht den Erben den Kontostand der Ehefrau rein gar nichts an.
Und zum Dritten ist der letzte Kontostand hier total irrelevant und somit völlig nutzlos.
Und jetzt?
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