Hallo,
ich bin Teil (1/4) einer Erbengemeinschaft die ein 3-Familienhaus
besitzt. Ich bewohne 1 Wohnung in diesem Haus und zahle dafür
eine ortsübliche Miete an die EG. Bisher lief alles ganz locker, jetzt
entscheidet der restliche Eigentümer (Verwandter) ziemlich alleine.
Wie weit geht mein Recht zur Einflussnahme bzw. zur Einsicht von Abrechnungsunterlagen.
Viele Grüße
Wolfgang M.
Erbengemeinschaft Rechte/Pflichten
27. September 2004
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Frage vom 27. September 2004 | 14:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft Rechte/Pflichten
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. September 2004 | 17:09
Von
Status: Unbeschreiblich (46726 Beiträge, 16562x hilfreich)
Alle wichtigen Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Natürlich hast Du das Recht zur Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen. In weiten Teilen hättest Du dieses Recht bereits in Deiner Eigenschaft als Mieter.
#2
Antwort vom 21. Oktober 2004 | 21:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo
Ich habe geerbt. Fühle mich aber hintergangen und möchte gern wissen, bevor ich jemanden etwas unterstelle,habe ich eine Möglichkeit eventuelle Geldangelegenheiten von der Bank anzufordern welche ohne mein Wissen stattgefunden haben.
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"desi"
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