Erbengemeinschaft Rechte/Pflichten

27. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Wolfgang M.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft Rechte/Pflichten

Hallo,
ich bin Teil (1/4) einer Erbengemeinschaft die ein 3-Familienhaus
besitzt. Ich bewohne 1 Wohnung in diesem Haus und zahle dafür
eine ortsübliche Miete an die EG. Bisher lief alles ganz locker, jetzt
entscheidet der restliche Eigentümer (Verwandter) ziemlich alleine.
Wie weit geht mein Recht zur Einflussnahme bzw. zur Einsicht von Abrechnungsunterlagen.
Viele Grüße
Wolfgang M.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46726 Beiträge, 16562x hilfreich)

Alle wichtigen Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Natürlich hast Du das Recht zur Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen. In weiten Teilen hättest Du dieses Recht bereits in Deiner Eigenschaft als Mieter.

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#2
 Von 
kevjos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Ich habe geerbt. Fühle mich aber hintergangen und möchte gern wissen, bevor ich jemanden etwas unterstelle,habe ich eine Möglichkeit eventuelle Geldangelegenheiten von der Bank anzufordern welche ohne mein Wissen stattgefunden haben.




-----------------
"desi"

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