wir sind eine Erbengemeinschaft von drei Geschwistern.Ein schriftliches Testament gibt es nicht. Mein Bruder verwaltete treuhänderisch in Einverständnis mit der verstorbenen Mutter ihre Girokonten.In der Hauptsache geht es um Barvermögen aus einem Festgeldkonto.Meine (unsere Schwester) verzögert nun seit ca.4 Wochen die Auflösung,Auszahlung der Barbeträge mit dem Hinweis auf Einsichtnahme in die Belege (hier die Girokonten) weil sie Unregelmäßigkeiten vermutet.Das Verhältnis zwischen meinen Bruder und ihr ist seit geraumer Zeit sehr angespannt.Mein Bruder hat ihr diese Einsichtnahme ermöglicht-allerdings ihrer Forderung nach Herausgabe der Unterlagen (kontoauszüge etc.) und mehrtägigen ! Prüfung widersprochen.Sie besteht weiterhin (vermutliche Gründe s.oben) auf Herausgabe anderfalls verweigert sie ihre Unterschrift unter den gemeinsamen Erbschein und blockiert hierdurch die rasche Abwicklung der Erbschaft.
-----------------
""
-- Editiert am 10.12.2010 15:45
Erbengemeinschaft-Schwester verweigert
10. Dezember 2010
Thema abonnieren
Frage vom 10. Dezember 2010 | 15:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft-Schwester verweigert
#1
Antwort vom 10. Dezember 2010 | 16:24
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4664x hilfreich)
Und was ist jetzt die Frage?
-----------------
" "
#2
Antwort vom 10. Dezember 2010 | 16:35
Von
Status: Unbeschreiblich (41933 Beiträge, 14641x hilfreich)
Warum sollte sich eine Erbin keinen Überblick verschaffen dürfen über das was da ist? Durch kurzes Angucken von Kontoauszügen ist dem nicht Genüge getan.
wirdwerden
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. Dezember 2010 | 06:34
Von
Status: Unbeschreiblich (49926 Beiträge, 17499x hilfreich)
Es ist hier doch wohl eher der Bruder, der durch sein Verhalten die rasche Abwicklung der Erbschaft verhindert. Hat er etwas zu verbergen oder was veranlasst ihn zu seinem Verhalten?
-----------------
" "
#4
Antwort vom 13. Dezember 2010 | 10:14
Von
Status: Lehrling (1510 Beiträge, 563x hilfreich)
Org. Unterlagen würde ich als Verwalter nicht herausgeben, Kopien kann sie gerne mitnehmen ... Nachher sind die org. Unterlagen weg u. ich kann zusehen wie ich wieder daran komme!
-----------------
" "
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 14. Dezember 2010 | 19:13
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 11x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
298.426
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten