Erbengemeinschaft - Teilungsversteigerung beantragen, damit Anteil in der Höhe steigt?

25. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Elisabeth58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft - Teilungsversteigerung beantragen, damit Anteil in der Höhe steigt?

Hallo,

ich habe sehr viel in den Erbschaftsforum gelesen aber bin mir nicht ganz sicher, vielleicht kann mir jemand helfen.

Es sind 4 Geschwister wovon 1 Geschwisterteil im Haus der Mutter (Witwe) wohnt und nach dem Tod der Mutter dort ein lebenslanges Wohnrecht erhalten soll. Dieses Wohnrecht soll 1/4 des Erbteiles ausmachen. Die verbleibenden Geschwister sollen je 1/4 erhalten. Die Mutter stellt sich einen Wert des Hausgrundstückes weit unterhalb des Verkehrswertes vor und will diesen im Testament bestimmen. Sie möchte, dass einer das Haus übernimmt und die anderen auszahlt. Sie möchte aber keinen namentlich bestimmen sondern erwartet Einigkeit.

Wenn jetzt ein Geschwisterteil den festgelegten Betrag nicht akzeptiert, kann er eine Teilungsversteigerung beantragen, damit sein Anteil in der Höhe steigt?


Kann die Mutter eine solche Teilungsversteigerung im Testament zugunsten des Wohnrechtsberechtigten bis zu dessen Tod verbieten?


Muss ein Wohnrecht notariell beglaubigt sein bzw. im Grundbuch eingetragen sein oder reicht das handgeschriebene Testament?

Vielen Dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Für das Wohnrecht wäre es das sicherste das grundbuchlich abzusichern (auch falls es tatsächlich mal zu einer Versteigerung kommt). Den Wert des Hauses kann die Mutter natürlich nicht per Testament selber festlegen. Aber überlegt doch mal, ob ihr nicht tatsächlich vorher eine Einigung findet und per Erbvertrag festlegt, wie im Falle des Ablebens alles geregelt werden sollte. Wenn schon vor dem Tod von Zwangsversteigerung die Rede ist, wird es bestimmt zu Problemen kommen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Es muss insgesamt sichergestellt sein, dass jedes Kind mindestens 1/8 des realen Wertes des Nachlasses erhält, ansonsten entstehen Pflichtteilsansprüche, die das ganze noch komplizierter machen. In diesem Rahmen kann testamentarisch eine Verteilung festgelegt werden, die nicht jedes Kind gleichmäßig bedenkt.

Dieses Wohnrecht soll 1/4 des Erbteiles ausmachen.
Der Wert des Wohnrechtes liegt nicht im Ermessen der Mutter, sondern wird anhand des Mietwertes und der Lebenserwartung desjenigen, der das Wohnrecht erhält, berechnet.

Die Mutter stellt sich einen Wert des Hausgrundstückes weit unterhalb des Verkehrswertes vor und will diesen im Testament bestimmen. Sie möchte, dass einer das Haus übernimmt und die anderen auszahlt. Sie möchte aber keinen namentlich bestimmen sondern erwartet Einigkeit.
Da ist doch jetzt bereits ein massiver Erbstreit vorprogrammiert. Eine solche Bestimmung im Testament kann aufgrund der erheblichen Probleme bei der rechtlichen Auslegung auch unwirksam sein.

Wie soll denn eine Einigung erfolgen, wenn dabei ein Geschwisterteil erhebliche Vorteile zu Lasten der übrigen Geschwister erhält und alle zusammen sich auch noch einig darüber werden sollen, wer diese erheblichen Vorteile erhält. Bei den Summen, um die es in so einem Fall geht, halte ich das Ganze für illusorisch.

Wenn jetzt ein Geschwisterteil den festgelegten Betrag nicht akzeptiert, kann er eine Teilungsversteigerung beantragen, damit sein Anteil in der Höhe steigt?
Das ist nur sehr schwer zu beantworten und hängt auch von der Gültigkeit der entsprechenden testamentarischen Bestimmungen ab. Eigentlich muss sich ein Erbe an die Bedingungen im Testament halten.

Kann die Mutter eine solche Teilungsversteigerung im Testament zugunsten des Wohnrechtsberechtigten bis zu dessen Tod verbieten?
Ja, aber wozu? Das Wohnrecht erlischt durch die Teilungsversteigerung nicht.
Das Wohnrecht mindert übrigens den Wert des Hauses ganz erheblich.

Muss ein Wohnrecht notariell beglaubigt sein bzw. im Grundbuch eingetragen sein oder reicht das handgeschriebene Testament?
Es reicht das Testament. Dort sollte aber bestimmt werden, dass nach dem Tod der Mutter das Wohnrecht in das Grundbuch eingetragen wird, obwohl auch das nicht zwingend erforderlich ist.
Eine Eintragung in das Grundbuch ist aber zu empfehlen. Wenn das noch zu Lebzeiten der Mutter erfolgt, dann stellt das eine Schenkung dar.

Zu empfehlen wäre hier eine Einigung der Geschwister noch zu Lebzeiten der Mutter und die Festlegung dieser Einigung in einem notariellen Erbvertrag.

Alles andere führt doch nur zu Streitereien und kann auch bis dahin intakte Familienbande sprengen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elisabeth58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich glaube, es ist besser ein Kind zum Haupterben zu machen, das andere Kind erhält das Wohnrecht und die 2 letzten jeweils einen festen Betrag oberhalb des Pflichtteilanspruches. Ist das die bessere Lösung? Reicht dafür ein Testament?

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#4
 Von 
klaus dreyer
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Elisabeth58,

das Wesentliche wurde von hh schon gesagt.

Vielleicht ergänzend hierzu nur so viel:

Die Vorstellungen der Mutter sind absurd und programmieren die Streitigkeiten vor.

Jedes Kind kann die Teilungsversteigerung beantragen.

Die Mutter kann die Teilungsversteigerung testamentarisch ausschließen, aber nur für 30 Jahre.

Ein Wohnrecht muss notariell bestellt werden, ansonsten gibt es keinen Anspruch, dieses ins Grundbuch eintragen zu lassen. Das handschriftliche Testament reicht hier also nicht.

Ein wirksam bestelltes Wohnrecht würde bei der Teilungsversteigerung allerdings bestehen bleiben, was das Bietinteresse im Rahmen einer Versteigerung erheblich beeinträchtigen dürfte. (Wer will schon ein Haus ersteigern, welches er nicht bewohnen darf und für welches er auch keine Miete bekommt?)

Am besten also tatsächlich: Einigung der Geschwister noch zu Lebzeiten der Mutter, diese dabei einbeziehen.



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"siehe dazu auch <a href="http://www.teilungsversteigerung.net">www.teilungsversteigerung.net</a> "

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