Guten Abend, ich bin teil einer Erbengemeinschaft. Ich vermute von dem restlichen Teil der Erbengemeinschaft eine Art Verschleierung. Es gibt bisher kein Nachlassverzeichnis. Es gibt lediglich eine angefertigte Steuererklärung bei denen alle nachgefragten Vermögensgegenstände des Erblassers verneint werden, ausgenommen das EFH und ein KTO mit geringer Deckung. Nach knapp einem Jahr gibt es nun einen gemeinsamen Erbschein. Im Rahmen dieses (Warte)Jahres wurde der gesamte Hausrat von dem anderen Teil der EG bereits „beseitigt". Neben Vermögensgegenständen sind auch keine Gegenstände mehr vor Ort welche einen emotionalen Wert hatten. Ich denke diese Tatsache muss akzeptiert werden ? Gibt es eine Möglichkeit eine Verschleierung aufzudecken ?
Es wurden KTO-Auszüge des Erblassers gefunden. Ersichtlich wurden darauf eingehende Zahlungen einer priv. Lebensversicherung die bisher nirgends als Teil der Erbmasse angegeben wurde ?
Machen Nachforschungen jeglicher Art Sinn oder ist es nicht ohnehin so, dass das was verheimlicht werden soll auch solange im Verborgenen bleibt bis sich "Beweise" auftun ?
Erbengemeinschaft / Verschleierung von Erbe
29. Januar 2024
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Frage vom 29. Januar 2024 | 18:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft / Verschleierung von Erbe
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#1
Antwort vom 29. Januar 2024 | 20:28
Von
Status: Richter (8245 Beiträge, 4559x hilfreich)
ZitatGuten Abend, ich bin teil einer Erbengemeinschaft. Ich vermute von dem restlichen Teil der Erbengemeinschaft eine Art Verschleierung. Es gibt bisher kein Nachlassverzeichnis :
Wie kommst du darauf, dass es ein Nachlassverzeichnis geben muss?
Zitat:Ich denke diese Tatsache muss akzeptiert werden ?
Was weg ist, ist weg.
Zitat:Es wurden KTO-Auszüge des Erblassers gefunden. Ersichtlich wurden darauf eingehende Zahlungen einer priv. Lebensversicherung die bisher nirgends als Teil der Erbmasse angegeben wurde ?
Wenn bei einer LV ein Bezugsberechtigter bekannt wurde, fällt die LV nicht in den Nachlass.
Zitat:Machen Nachforschungen jeglicher Art Sinn oder ist es nicht ohnehin so, dass das was verheimlicht werden soll auch solange im Verborgenen bleibt bis sich "Beweise" auftun ?
Was ist das denn für eine Frage? Jeder Erbe kann mit einer Ausfertigung selbst "Nachforschungen" anstellen und z.B. Kontoauszüge einsehen etc.
-- Editiert von User am 29. Januar 2024 20:29
#2
Antwort vom 31. Januar 2024 | 10:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es geht doch bei der Sache auch darum, sich als Teil der Erbengemeinschaft abzusichern vor etwaigen rechtlichen Konsequenzen. Angenommen es wird neben einer Immobilie und einem Konto alles mögliche an Vermögenswerten verneint, so hafte ich als Teil der Erbengemeinschaft doch auch für diese falsche Angabe. Ansonsten erklärt sich mir der Sinn nicht als Erbengemeinschaft EINE gemeinsame Erbschaftsteuererklärung unterschrieben abzugeben.
Bei der LV wurde bisher kein Bzgberechtiger bekannt. Die LV wurde verneint.
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#3
Antwort vom 31. Januar 2024 | 11:29
Von
Status: Weiser (17365 Beiträge, 5945x hilfreich)
Ich verstehe das bisher so, dass die LV bereits vor dem Tod des Erblassers fällig war und ausgezahlt wurde, richtig? Dann wäre eine Verneinung einer bestehenden LV auch korrekt.ZitatBei der LV wurde bisher kein Bzgberechtiger bekannt. Die LV wurde verneint. :
Bitte mal genau aufschlüsseln von wann die Auszüge mit den Zahlungen der LV sind und wann das Konto die genannte geringe Deckung aufwies.
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