Folgender Fall:
Verstorbener hinterlässt ein Barvermögen von 50000€. Sonstiges Vermögen (z. B. Immobilien) ist nicht vorhanden.
Nach Erbschein erbt die Schwester 1/2 des Vermögens, die 2 Neffen jeweils 1/4 des Vermögens. Der Schwester wurde von den Neffen eine Erbschaftsvollmacht erteilt. D.h. sie hat die Verbindlichkeiten abgewickelt. Die Konten des Verstorbenen sind aufgelöst. Das Amtsgericht hat das Verfahren abgeschlossen und der Nachlass befindet sich bereits auf einem Konto der Schwester.
Nun zur Frage: Wie wird die Erbschaftssteuer abgewickelt? Das zuständige Finanzamt hat bereits einen Fragebogen an die Schwester geschickt. Kann sie nun das Erbe verteilen oder muss sie noch abwarten? Muss nun das gesamte Erbe versteuert werden, oder kann der Betrag verteilt werden und jeder Erbe zahlt die Erbschaftssteuer für seinen Anteil?
Schon mal im Vorraus vielen Dank für die Antworten...
Erbengemeinschaft /Verteilung / Erbschaftssteuer
2. Dezember 2007
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Frage vom 2. Dezember 2007 | 17:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbengemeinschaft /Verteilung / Erbschaftssteuer
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2007 | 18:28
Von
Status: Unbeschreiblich (46703 Beiträge, 16555x hilfreich)
Jeder Erbe muss seinen Anteil selbst versteuern.
Die Verteilung des Erbes kann unabhängig von der Erbschaftsteuer erfolgen.
Und jetzt?
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