Erbengemeinschaft - Was können wir tun um Auskunft zu erhalten?

26. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
neffel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft - Was können wir tun um Auskunft zu erhalten?

hallo ,
ich habe da einpaar Fragen an euch,
wir sind eine Erbengemeinschaft Kinder aus zwei Ehen,beide Elternteile sind Verstorben nun die Frage,gibt es in einer Erbengemeinschaft auch eine Auskunftpflicht von seiten der ältesten Schwester ,die sich um alle Finanziellen belange von sich aus gekümmert hat,es wurden von pachteinnamen schulden der Stiefmutter beglichen,nach Ihrem Tot verlangten wir offenlegung von allen ausgaben,sie verweigert dies oder bietet an die letzten 3 Jahre zur einsicht zu gewähren,für Kopien will Sie kein Geld ausgeben. Was können wir tun um auskunft zu erhalten?Welche rechtlichen Regeln gibt es und wo kann ich diese finden?
Danke für eure Antworten
Neffel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Es kann die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verlangt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
neffel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

cruncc1 ,
hier geht es nicht um eine erstellung eines Nachlassverzeichnisses sondern die Frage ,ob die Nachlassverwalterin uns als Miterben über alle verwendungen der Pachteinnahmen "Bezahlung von Rechnungen,Beisetzungskosten usw."einsicht gewähren muß,Gibt es irgendwo hinweise wo es nachzulesen ist .
Danke Neffel

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