Hallo zusammen,
meine Schwester hat mir vor 2 Monaten lediglich eine Todesanzeige meiner Mutter zugeschickt. Meine Mutter ist vor 3 Monaten gestorben. Da weder beim Nachlassgericht ein Testament noch ein Erbvertrag hinterlegt wurde und auch noch kein Erbschein beantragt wurde, sind wir laut Gesetz die alleinigen gesetzlichen Erben und bilden von daher ein Erbengemeinschaft.
Ich hatte mit meiner Mutter leider sehr wenig Kontakt, da sie auch weit weg wohnte. Meine Schwester hat viel Kontakt mit meiner Mutter da sie sehr nah bei Mutter wohnte und hat sich wohl auch um die Beerdigung gekümmert! Leider habe ich erst nach der Beerdigung wie bereits beschrieben lediglich eine Todesanzeige erhalten ohne Begleitschreiben und ohne Telefonat.
Wie erhalte ich Informationen über den Wert des Nachlass? (Immobilie (Haus) / Lebensversicherung? / Konten))?
Wie verhalte ich mich nun erbrechtlich korrekt?
Wie geht es weiter?
Was wären die nächsten Schritte?
1. Soll ich selbst einen Erbschein beantragen? (Sofern machbar? Habe keine Sterbeurkunde oder ähnlich Dokumente! Lediglich die Todesanzeige!)
2. Ist es sinnvoll meiner Schwester per Einschreiben einen Brief (Aufklärung & Nachlaßwerte) zu schreiben mit einer Frist?
3. Ist es ratsamer einen Anwalt aufzusuchen und mich beraten zu lassen, bzw alles in die Hände eines Anwalts zu geben?
Vorab schon mal vielen Dank für Eure Hilfe! ;-)
Erbengemeinschaft! Wie geht es weiter?
12. Januar 2017
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Frage vom 12. Januar 2017 | 12:09
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft! Wie geht es weiter?
#1
Antwort vom 12. Januar 2017 | 13:00
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 1959x hilfreich)
Doppelpost
warum machst Du nicht bei Deinem alten Thread weiter?
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=514036&p=1#reply-5
Normalerweise sprechen sich die Erben ab, um sich so unnötige Ausgaben zu ersparen
(z.B. Erbschein)
Sinnvoll ist es in jedem Fall erstmal Kontakt zu seinen Miterben aufzunehmen - telefonisch oder per Brief.
Wenn dir dir räumliche Entfernung dafür aber ebenso zu weit ist, wie beim Kontakt zu Deiner Mutter als sie noch lebte, dann musst du halt jemand einschalten (Anwalt), der das gegen Geld für dich macht.
Und jetzt?
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