Guten Tag,
folgender Fall liegt vor.
Es besteht eine Erbengemeinschaft aus 2 Personen die eine Wohnung geerbt haben.
Durch Uneinigkeit besteht seit längerer Zeit Leerstand.
Erbe B ist verantwortlich für Hausgeldzahlungen sowie Stromrechnungen.
Erbe A zahlt zwar anteilig Hausgeld, jedoch kein Strom, da die Meinung besteht, es müsse kein Strom bei Leerstand gezahlt werden. Ebenso die Abrechnung der WEG ist überfällig.
Wie geht man nun vor um dies einzufordern und evtl. Zinsen zu berechnen.
Wie hoch ist der Zinssatz und kann dieser von Anfang an eingefordert werden?
Reichen Forderungen per Email?
Erbengemeinschaft Wohnung - ein Erbe verweigert Nebenkosten
11. September 2023
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Frage vom 11. September 2023 | 08:34
Von
Status: Beginner (108 Beiträge, 15x hilfreich)
Erbengemeinschaft Wohnung - ein Erbe verweigert Nebenkosten
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. September 2023 | 09:35
Von
Status: Senior-Partner (6092 Beiträge, 1325x hilfreich)
ZitatReichen Forderungen per Email? :
Nein
#2
Antwort vom 11. September 2023 | 22:37
Von
Status: Unbeschreiblich (114493 Beiträge, 39004x hilfreich)
Zitatjedoch kein Strom, da die Meinung besteht, es müsse kein Strom bei Leerstand gezahlt werden :
Bei Leerstand wird der Strom üblicherweise abgemeldet ...
ZitatWie geht man nun vor um dies einzufordern und evtl. Zinsen zu berechnen. :
Und dieses "dies" soll nun was konkret sein?
ZitatReichen Forderungen per Email? :
Wenn der anderes sie anerkennt ...
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