Erbengemeinschaft Wohnung - ein Erbe verweigert Nebenkosten

11. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
hg6806
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 15x hilfreich)
Erbengemeinschaft Wohnung - ein Erbe verweigert Nebenkosten

Guten Tag,

folgender Fall liegt vor.
Es besteht eine Erbengemeinschaft aus 2 Personen die eine Wohnung geerbt haben.
Durch Uneinigkeit besteht seit längerer Zeit Leerstand.
Erbe B ist verantwortlich für Hausgeldzahlungen sowie Stromrechnungen.

Erbe A zahlt zwar anteilig Hausgeld, jedoch kein Strom, da die Meinung besteht, es müsse kein Strom bei Leerstand gezahlt werden. Ebenso die Abrechnung der WEG ist überfällig.

Wie geht man nun vor um dies einzufordern und evtl. Zinsen zu berechnen.
Wie hoch ist der Zinssatz und kann dieser von Anfang an eingefordert werden?
Reichen Forderungen per Email?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6092 Beiträge, 1325x hilfreich)

Zitat (von hg6806):
Reichen Forderungen per Email?


Nein

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114493 Beiträge, 39004x hilfreich)

Zitat (von hg6806):
jedoch kein Strom, da die Meinung besteht, es müsse kein Strom bei Leerstand gezahlt werden

Bei Leerstand wird der Strom üblicherweise abgemeldet ...



Zitat (von hg6806):
Wie geht man nun vor um dies einzufordern und evtl. Zinsen zu berechnen.

Und dieses "dies" soll nun was konkret sein?



Zitat (von hg6806):
Reichen Forderungen per Email?

Wenn der anderes sie anerkennt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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