Erbengemeinschaft?

14. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Blasi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft?

Hallo liebes Forum ,
dieses ist mein erster Beitrag hier und deshalb bitte ich um etwas nachsicht.

Zu meinem Fall:
Der Cousin von Frau A ist verstorben, sie wurde vom Nachlass-Pfleger benachrichtigt und hat soweit erstmal alles geklärt, z.B. Beerdigung und Wohnungsauflösung etc.. Als nächstes beantragt sie einen Erbschein, bekommt gefundene Urkunden aus der Wohnungsauflösung des Cousin vom Nachlass-Pfleger zugesand und findet u.a. einen "Gemeinschaftlichen Erbschein" vom Vater des Verstorbenen aus dem Jahre 1994. Darin steht:
1.Erbe = Ehefrau aus 2. Ehe (bereits verstorben) = 50%
2.Erbe = Sohn XXX = 25% (Cousin von Frau A - jetzt verstorben)
3.Erbe = Sohn XXX = 25% - z.Zt. unbekannten Aufenhalts (orginal geschrieben vom Amtsgericht)
Vom 2.Erben, also Sohn Nr. 2, war bis dato der Cousine nichts bekannt und er war auch nicht auffindbar, als der Gemeinschaftliche Erbschein ausgestellt wurde.
So viel zur Vorgeschichte, die jetzt einige Fragen aufkommen lassen.
1. Wie soll sich Frau A weiter verhalten in Sachen, Erbschein?
2. Was ist mit dem angeblichen Bruder des Cousin, der ja nicht auffindbar ist?
3. Was ist mit den 25% vom nicht auffindbaren, angeblichen Bruder, wird das Erbe irgendwie oder -wo verwaltet?
4. Kann man vieleicht Akteneinsicht bei Amtsgericht beantragen und was würde evtl. in der Akte niedergelegt sein?
Fragen über Fragen, aber ich würde mich freuen, wenn ich auf die eine oder andere Frage eine Antwort von Euch bekommen würde.


Gruß

Blasi

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-- Editiert am 14.02.2010 14:12

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12326.09.2010 20:57:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 79x hilfreich)

Die Cousine wird erst dann (wenn überhaupt) einen Erbschein bekommen, wenn geklärt ist was mit dem Bruder 2 passiert ist. Lebte er zum Zeitpunkt des Todes von Bruder 1 noch erbt die Cousine nicht.

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