Erbengemeinschaft? - Kann ich als Teilerbe auf den Verkauf des Hauses bestehen?

14. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ria.T
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft? - Kann ich als Teilerbe auf den Verkauf des Hauses bestehen?

Guten Tag

Mein Vater ist verstorben und hat
meiner Schwester und mir zu gleichen Teilen sein Haus vererbt.

Leider habe ich zu meiner Schwester keinen Kontakt. Da sie im gleichen Ort wohnt in dem mein Vater lebte, befürchte ich dass sie das Haus einfach bezieht ohne Miete zu zahlen.
Jedoch ist sie hoch verschuldet.

Nun befürchte ich das ich auf allen Kosten für das haus inklusive Miete meiner Schwester sitzenbleiben werde.

Kann ich als Teilerbe auf den Verkauf des Hauses bestehen?
Hat sie das Recht einfach dort einzuziehen?
Kommen irgendwelche Forderungen seitens der Gläubiger meiner Schwester auf mich zu?

Welche Möglichkeiten habe ich?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Es wird wohl ein grundlegendes Gespräch nötig werden.
Ihr seid beide gleichberechtigte Eigentümer. Wenn sie einzieht, hast Du selbstverständlich das REcht auf 50 % einer angemessenen Miete sowie die Deckung von der Hälfte der Kosten.

Verkaufen ja, aber dazu müssen beide mit einverstanden sein. Allenfalls könntest Du eine Versteigerung betreiben damit die Eigentümergemeinschaft aufgehoben wird.

Gläubiger Deiner Schwester? - mit denen hast Du nix zu schaffen.

Viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Da ihr beide Eigentümer seid, kann deine Schwester nur mit deiner Zustimmung einziehen.
Die Gläubiger deiner Schwester könnten die Zwangsvollstreckung beantragen. Der Vorteil für dich, du hättest erstmal keine Kosten, denn die muss derjenige zahlen, der die Zwangsversteigerung beantragt.
Da von dem Erlös nur 50 % deiner Schwester und ihren Gläubigern gehören, würden die anderen 50 % dir zustehen.
Vielleicht ist aber ein VErkauf sinnvoller, gibt meistens mehr Geld.

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