Guten Tag ,
stellen wir uns mal folgenden Fall vor.Eine Grossmutter setzt ihren Enkel als Haupterben ein . Selber hat sie einen Sohn und eine Tochter die sie in dem Testament auf den Pflichtteil setzt . Vier Monate vor ihrem Tod erleidet die Grossmutter einen Schlaganfall der sie zum Pflegefall macht . Der Enkel führt vier Wochen die Geschäfte der Grossmutter weiter ( Bank - und Versicherungsvollmachten lagen vor . An eine Vorsorgevollmacht wurde leider nicht gedacht ). Dann lässt der Sohn sich von einem Notar eine Vorsorge - und Generalvollmacht erteilen.Der Sohn führt danach die Geschäfte der Grossmutter bis zu Ihrem Tode ( inkl. Wohnungsauflösung )weiter. Jetzt nach dem Tode der Erblasserin soll die Erbsache abschliessend geregelt werden und man stellt fest das der Sohn das Vermögen der Grossmutter fast durchgebracht hat . Unter anderem hat er sich nachweislich Geld von dem Konto der Erblasserin auf sein eigenes überwiesen .
Was können sie dem Enkel und der Tochter der verstorbenen raten?
Welche Rechtsmittel könnten eingelegt werden ?
Erbengemeinschaft ???
9. April 2007
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Frage vom 9. April 2007 | 15:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft ???
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 9. April 2007 | 22:01
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Guten Anwalt suchen und klagen.
Die Vorsorgevollmacht hätte doch der Notar damals nur mit Zustimmung der Mutter erstellen können?
#2
Antwort vom 10. April 2007 | 09:18
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 838x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 10. April 2007 | 10:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Problem an dieser Sache ist nicht so sehr die erteilte Vollmacht, sondern was der Onkel damit gemacht hat . Ist der Onkel nicht verpflichtet die Konten im Sinne der verstorbenen zu führen?
Die verstorbene hat ja schliesslich ihren Enkel als Alleinerben ihres Vermögens eingesetzt und nicht als Alleinerben dessen was der Onkel übrig lässt.
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