Kann eine Erbengemeinschaft auf Zahlung verklagt werden, auch wenn die Erben nicht bekannt sind?
Können auch Teile des Erbes ggf. gepfändet werden.
Erbengemeinschaft auf Zahlung verklagen
6. Juli 2020
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Frage vom 6. Juli 2020 | 21:10
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
Erbengemeinschaft auf Zahlung verklagen
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#1
Antwort vom 6. Juli 2020 | 21:30
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
ZitatKann eine Erbengemeinschaft auf Zahlung verklagt werden, auch wenn die Erben nicht bekannt sind? :
Wie soll das funktionieren, wenn die Erben nicht bekannt sind?
#2
Antwort vom 6. Juli 2020 | 21:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Kann eine Erbengemeinschaft auf Zahlung verklagt werden, auch wenn die Erben nicht bekannt sind?
Wenn eine Forderung gegen unbekannte Erben besteht, dann sollte die Einsetzung eines Nachlassverwalters beantragt werden. Sollte der dann auch nicht zahlen wollen, dann kann man ihn verklagen. Sollte das Erbe nicht reichen wäre eine Klage jedoch nur rausgeworfenes Geld.
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#3
Antwort vom 6. Juli 2020 | 21:52
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 50x hilfreich)
Ist denn überhaupt bekannt, ob diese Erbengemeinschaft besteht?
#4
Antwort vom 6. Juli 2020 | 22:34
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
ZitatIst denn überhaupt bekannt, ob diese Erbengemeinschaft besteht? :
Nein
#5
Antwort vom 7. Juli 2020 | 10:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Wenn es einen Nachlassverwalter gibt, dann ist es nicht relevant, ob die Erben namentlich bekannt sind.
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