Erbengemeinschaft auf Zahlung verklagen

6. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)
Erbengemeinschaft auf Zahlung verklagen

Kann eine Erbengemeinschaft auf Zahlung verklagt werden, auch wenn die Erben nicht bekannt sind?
Können auch Teile des Erbes ggf. gepfändet werden.

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Gruß Investmentclub

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Kann eine Erbengemeinschaft auf Zahlung verklagt werden, auch wenn die Erben nicht bekannt sind?

Wie soll das funktionieren, wenn die Erben nicht bekannt sind?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Kann eine Erbengemeinschaft auf Zahlung verklagt werden, auch wenn die Erben nicht bekannt sind?


Wenn eine Forderung gegen unbekannte Erben besteht, dann sollte die Einsetzung eines Nachlassverwalters beantragt werden. Sollte der dann auch nicht zahlen wollen, dann kann man ihn verklagen. Sollte das Erbe nicht reichen wäre eine Klage jedoch nur rausgeworfenes Geld.

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#3
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Ist denn überhaupt bekannt, ob diese Erbengemeinschaft besteht?

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#4
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
Ist denn überhaupt bekannt, ob diese Erbengemeinschaft besteht?

Nein

Signatur:

Gruß Investmentclub

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Wenn es einen Nachlassverwalter gibt, dann ist es nicht relevant, ob die Erben namentlich bekannt sind.

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