Erbengemeinschaft auflösen - Orientierung am Sach- oder Marktwert?

7. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Stummi123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft auflösen - Orientierung am Sach- oder Marktwert?

Guten Abend,

Wir 3 Geschwister A, B und C haben von unserem Vater ein älteres renovierungsbedürftiges Haus geerbt. Schwester A drängt auf eine Einigung und möchte die anderen beiden Geschwister ausbezahlen. Um das Ganze fair für alle Geschwister abzuwickeln, fragen wir uns an welchem Wert wir uns orientieren sollen. Ist es der Sachwert laut Gutachten der Stadt oder der Preis, welcher man am Markt für dieses Haus bekommen würde und welcher zurzeit ja höher wäre?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Grundlage für Verhandlungen sollte der sogenannte Verkehrswert des bebauten Grundstücks sein. Dieser setzt sich in der Regel aus Bodenrichtwert zuzüglich Gebäudesachwert zusammen.

Weitere Bewertungsmethoden zur Ermittlung des Verkehrswertes sind das Ertragswertverfahren (vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien) und das Vergleichswertverfahren, welches oftmals von Immobilienmaklern genutzt wird.

Letztendlich ist es (in gewissen Grenzen) unerheblich, auf welchen Verkehrswert sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft einigen.

-- Editiert von Ratgeber@123.net am 07.06.2020 22:29

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17085x hilfreich)

Zitat:
der Sachwert laut Gutachten der Stadt


Welche Stadt macht denn solche Gutachten?

Zitat:
der Preis, welcher man am Markt für dieses Haus bekommen würde und welcher zurzeit ja höher wäre?


Warum sollten die Miterben auf Geld verzichten, nur weil ein Erbe das Haus übernehmen will? Wenn das Haus an einen fremden Dritten verkauft werden würde, dann wäre doch klar, was jeder Miterbe bekommen würde.

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#3
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat:
Welche Stadt macht denn solche Gutachten?

z.B. Ortsgerichte in Hessen.
wir hatten das mit einem solchen Gutachten gemacht.
die Bewertung läuft je nach Stadt recht unterschiedlich ab (möglicherweise so, wie andere Gutachten auch, da gibts ja auch, wie von Ratgeber genannt, unterschiedliche Berechnungsmethoden), ich hab sowas in drei verschiedenen Städten "erlebt".
in allen drei Fällen war es Grundlage für den Verkauf der jeweiligen Immobilie. In allen drei Fällen entsprach der ermittelte Wert in etwa dem, was im normalen Verkauf zu erzielen ist (Vergleich mit andern verkauften Immobilien in der Nachbarschaft oder tatsächlich erzielter Preis beim Verkauf)
in unserem Fall kamen die Ortsvorsteher aus drei Ortsteilen, wir hatten die alten Baupläne eingereicht und die Brandversicherungsberechnung, es wurde vor Ort der Zustand begutachtet, anhand eingereichter Baupläne ermittelt, was der Bau der Immobilie kosten würde, die Nutzung/Abwohnung ermittelt und abgezogen, der Grundstücksrichtwert mit einbezogen und vom Vergleich, zu welchem Preis andere Häuser in der Umgegend die Besitzer wechselten, war auch die Rede.

erkundigt Euch doch mal, welches Verfahren in Eurer Stadt Anwendung findet und wie es abläuft und überlegt dann, ob ihr euch drauf einigen könnt. Der von der Stadt ermittelte Sachwert, sollte sich, genauso wie das Gutachten eines anderen Gutachters, den gestiegenen Preisen anpassen.

Wir jedenfalls sind froh, das gemacht zu haben und somit einen Beleg in der Hand zu haben, worauf die Bewertung und damit Einigung beruht.

Und richtig und zulässig ist das, auf was Ihr Euch einigt,
nehmt die Methode, mit der sich auch nach 10 Jahren keiner übern Tisch gezogen fühlt.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34283 Beiträge, 5905x hilfreich)

Zitat (von Stummi123):
oder der Preis, welcher man am Markt für dieses Haus bekommen würde
Du hast schon den Konjunktiv gewählt.
Ein Preis ist nur ein Preis. Ein Preis ist kein Wert. Ob der Verkäufer den Preis auch erzielt (also dafür einen Käufer hat), weiß er erst, wenn er den Käufer HAT. Und dieser den Preis auch tatsächlich bezahlt.
Oft genug geht es nicht unbedingt um das Haus, sondern um das Grundstück und die Lage.

Zu berücksichtigen/einzurechnen bei der *Preisfindung* sind auch die *Nebenkosten* einer solchen Aktion.
Zitat (von Stummi123):
Um das Ganze fair für alle Geschwister abzuwickeln,
Zumindest Schwester A weiß, was sie will. Sie will das Haus behalten. A würde wahrscheinlich für den *geringsten Preis* plädieren. Dann je 1/3 an B und C auszahlen und mit dem Eigentum dann machen, was sie will.
Was wollen denn B und C?
Möglich:
-dass das Haus in der Familie bleibt
-dass man seinen Erbteil in Geld erhält , möglichst viel Geld
-dass man nur schnell damit zu Ende kommt und uU auch auf langwierige und teure Wertermittlungen verzichtet.

Fair für alle---? bei Erbengemeinschaften fühlt sich mind. einer meist nicht fair behandelt....oder meckert viel später an der Entscheidung herum (hätte ich das gewusst---- usw)

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