Hallo,
folgende Sachlage:
Ich bin durch das Alleinerbe von meinem Großvater Teil einer Erbengemeinschaft geworden.
Seit 2006 zahle nur ich sämtliche anfallenden Kosten(Strom,Gas, Grundsteuern,Versicherungen, etc.) für das unbewohnte Haus und das Gartengrundstück. Mein Anteil beträgt 1/2 und die drei Kinder haben Anteile von je 1/6.
Damit die aus dem Jahr 2006 für die anderen Erbengemeinschaftsmitglieder gezahlten Kosten nicht verjähren, müsste ich jetzt einen Mahnbescheid bzw. eine Klage bei Gericht einreichen.
Meine Frage ist nun:
1. Unter welcher Rubrik im Mahnbescheid muss ich diese Kosten geltend machen? Zählen diese Kosten zur Rubrik Hausgeld/Wohngeld von Wohnungseigentümergesellschaften?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da die Zeit wie gesagt drängt.
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Erbengemeinschaft- ausstehende Kosten Haus
15. Dezember 2009
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Frage vom 15. Dezember 2009 | 20:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft- ausstehende Kosten Haus
#1
Antwort vom 15. Dezember 2009 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (50059 Beiträge, 17537x hilfreich)
Eine Erben Gemeinschaft ist keine Wohnungseigentümergemeinschaft. Es handelt sich um eine normale Forderung.
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#2
Antwort vom 26. Dezember 2009 | 17:39
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 3x hilfreich)
Ich vermute, daß Sie aus dem Schneider wären, wenn Sie einfach nur die Hälfte der anfallenden Kosten bezahlen würden und den Rest ignorierten. Daß die darauf folgenden Mahnungen und ggf. Klagen der Gläubiger (z.B. E-Werk, Wasserwerk, Fiskus, Versicherung) nur auf die drei Kinder abfallen würden.
Wenn Sie aber für diese mitbezahlt haben, weiß ich nicht, wie lange Sie dies zurückfordern können.
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