Wir sind eine Erbengemeinschaft aus 5 Personen ,das Nachlassgericht hat mich Oktober 18 angeschrieben das ich Erbe
bin,jetzt habe ich den Sohn des Erblassers angeschrieben der Teil der Erbgemeinschaft ist und der teilt mir mit das er schon im März 18 also 1 Monat nach dem Tod ohne Erbschein bzw. Testamenteröffnung die
gesamte Wohnung des Erblassers leergeräumt hat ,bzw. Girokonto ,Mietverhältnis ,Abos gekündigt hat
und Beerdigung erledigt hat .
Er schreibt er hätte dafür eine Vollmacht vom Verstorbenen .
Wie gehe ich jetzt rechtlich ambesten vor ,in der Wohnung waren viele persönliche Gegenstände meiner
verstorbenen Mutter ,Kleinkalibergewehre sind weg + Auto des Erblassers .
Ich bin kein Pflichtteilsberechtigter sondern normaler Erbe ,kann ich auch beim Amtsgericht auch ein noterielles Nachlassverzeichnis fordern wenn mir der Sohn das Nachlassverzeichnis verweigert ?
Wie sieht das Strafrechtlich aus ist das Unterschlagung und kann ihn anzeigen alle Nachlassgegenstände sind verschwunden?
Habe ihn Frist für Nachlassverzeichnis gegeben kann ich danach gleich Stufenklage einreichen wenn ich das nicht bekomme und was kostet das .Erbmasse liegt so bei 10000 Euro.
Kann ein Erbe alleine mit der Vollmacht des Erblassers ein Girokonto kündigen wenn es noch 4 andere
Haupterben gibt bzw. Erbengemeinschaft ,müssen nicht alle dafür unterschreiben .
Kann ich ihn dafür strafrechtlich belangen ?
Erbengemeinschaft bzw. Nachlass unterschlagen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zitat:Wie gehe ich jetzt rechtlich ambesten vor ,in der Wohnung waren viele persönliche Gegenstände meiner verstorbenen Mutter ,Kleinkalibergewehre sind weg + Auto des Erblassers .
Was weg ist, ist nunmal weg.
Zitat:Ich bin kein Pflichtteilsberechtigter sondern normaler Erbe ,kann ich auch beim Amtsgericht auch ein noterielles Nachlassverzeichnis fordern
Nein.
Zitat:wenn mir der Sohn das Nachlassverzeichnis verweigert ?
Als Erbe hast du keinen Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis, du kannst/musst selbst Auskünfte z.B. bei Banken einholen.
Zitat:Wie sieht das Strafrechtlich aus ist das Unterschlagung und kann ihn anzeigen alle Nachlassgegenstände sind verschwunden?
Du weißt seit Oktober 2018 vom Todesfall?
Zitat:Habe ihn Frist für Nachlassverzeichnis gegeben kann ich danach gleich Stufenklage einreichen wenn ich das nicht bekomme und was kostet das .Erbmasse liegt so bei 10000 Euro.
Nur ein Pflichtteilsberechtigter hat einen Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis.
Zitat:Kann ein Erbe alleine mit der Vollmacht des Erblassers ein Girokonto kündigen wenn es noch 4 andere
Haupterben gibt bzw. Erbengemeinschaft ,müssen nicht alle dafür unterschreiben .
Ja, offensichtlich hatte er eine Vollmacht über den Tod hinaus.
Zitat:Kann ich ihn dafür strafrechtlich belangen ?
M.E. nein.
-- Editiert von cruncc1 am 31.08.2019 13:23
Na prima. Da hat jemand, vermutlich sogar gemäß Auftrag/Vollmacht, die Arbeit gemacht nebst Kostenvermeidung und du kommst nur zum Kassieren. Wirkt schon etwas komisch so aufzutreten. Wo soll die Straftat sein? Bankkonten lassen sich problemlos Jahre später noch prüfen. Mach das und prüfe die Beerdigungskosten. Diese könnten leicht (mit Stein) bei 7 - 10.000€ (oder mehr) liegen und es werden dann nur noch 50 € zu verteilen sein. Die Erben haben übrigens auch die Verpflichtung zur Grabpflege. Vergiss diese in den nächsten Jahren nicht.Zitat... das er schon im März 18 also 1 Monat nach dem Tod ohne Erbschein bzw. Testamenteröffnung die gesamte Wohnung des Erblassers leergeräumt hat ,bzw. Girokonto ,Mietverhältnis ,Abos gekündigt hat und Beerdigung erledigt hat . :
Er schreibt er hätte dafür eine Vollmacht vom Verstorbenen .

Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Erblasser gab dem Bevollmächtigten eine Vorsorgevollmacht und in dieser wurde festgelegt was der nach dem Tod zu erledigen hat. Deshalb gibt es ja diese Vollmachten über den Tod hinaus.
Der Erblasser wollte, dass sein Sohn dies alles erledigt und eben nicht die Erben. Persönliche Sachen gehen nicht jeden etwas an.
Vielleicht wurden die Waffen schon längst bei der Polizei abgegeben.
Warum haben sie die persönlichen Gegenstände ihrer Mutter nicht nach deren Tod geholt, oder darum gebeten.
Ob von dem Geld viel übrig bleibt ist fraglich. Gibt es ein Grab, fallen Gebühren an und für die Grabpflege muss ebenfalls Geld übrig bleiben.
Warum hätte der Sohn weiter Miete bezahlen sollen, damit sie evtl. Kleinigkeiten aus der Wohnung erhalten. Diese Mietzahlungen wären vom Erbe weggegangen.
Anstatt froh zu sein, überhaupt etwas zu erben, wollen sie rechtliche Schritte einleiten. Sie wurden bedacht, so wie es Erblasser wollte.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten