Erbengemeinschaft - einer rührt sich nicht, was tun?

24. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
utokai
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft - einer rührt sich nicht, was tun?

Mal angenommen, die Mutter stirbt (der Vater ist bereits vor vielen Jahren verstorben), sie hinterläßt ihr Haus (unbelastet), vier Kinder und kein Testament. Das war manchmal Thema (" ... ja, das muss ich jetzt mal machen ..."), wurde aber nie vollzogen. Also bilden die vier jetzt wohl eine Erbengemeinschaft und müssen "gemeinschaftlich handeln" ? Drei der Kinder sind sich über die Verwertung des Erbes einig: Jeder hat sein eigenes Haus, keiner will es übernehmen, es soll verkauft werden.
Es fehlt dazu aber die Unterschrift von Kind Nr. 4. Keiner hat Kontakt zu ihm. Es ist zwar eine Adresse und eine Telefonnummer bekannt, aber er geht nicht ans Telefon und öffnet nicht die Tür, Briefe werden zugestellt, aber nicht beantwortet.
Was können die anderen drei jetzt tun ?
Schließlich kostet das Haus auch Geld, es steht jetzt leer und gerade im Winter muss man sich darum kümmern (Wasser, Heizung usw).
Welche Wege sind nun möglich, um "Nr.4" zur Unterschrift zu bewegen ?
Oder um die Erbengemeinschaft ohne Nr. 4 "auseinanderzusetzen" ?
Wie können die anderen drei nun das Haus verkaufen ?
Nr 4 soll ja durchaus seine 25% bekommen, niemand will ihm sein Erbe streitig machen.
Aber er rührt sich nicht.
Zuletzt war er bei der Beerdigung der Mutter.
Aber vorher und nachher hatten die anderen drei keinen Kontakt zu ihm.

-- Editiert von User am 24. Januar 2023 08:11

-- Editiert von User am 24. Januar 2023 08:12

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von utokai):
Was können die anderen drei jetzt tun ?

Als letzte Möglichkeit kann man die Teilungsversteigerung beantragen. Manchmal genügt bereits die "Androhung", einen Erben zur "Mitarbeit" zu bewegen.
Zitat:
Wie können die anderen drei nun das Haus verkaufen ?

Gar nicht.

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#2
 Von 
utokai
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine schnelle Antwort, cruncc1.
Gut, "Teilungsversteigerung" wäre ein Weg
(zumindest schon mal die Androhung).

Was ist mit einer "Zustimmungsersetzungsklage" oder so etwas ?
Gibt es so etwas auch, dass ein Gericht die Zustimmung ersetzen könnte ?

-- Editiert von User am 24. Januar 2023 08:44

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