Dringende Frage aus aktuellem Anlass:
Eine Erbengemeinschaft bestehend aus zwei Parteien und Wohn/Geschäftshaus mit Grundstück. Die Wohnflächen sind unterschiedlich groß, es besteht eine gemeinsam genutzte Zufahrt auf das Gelände, eine Teilung des Grundstückes/Wohneigentumes wurde nie vorgenommen.Jetzt zu meiner Frage: Eine Partei möchte seinen Anteil verkaufen, die andere Partei möchte bleiben. Besteht nun ein generelles Vorkaufsrecht der einen Partei?Muß die andere Partei bei einem Verkauf einer Teilung zustimmen oder kann dies die verkaufende Partei eigenverantwortlich durchführen lassen?
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-- Editiert von networker am 17.08.2004 22:36:02