Hallo,ich habe eine etwas kompliziert Frage,und zwar geht es darum :
Meine Mutter ist dieses Jahr verstorben ,sie lebte zum Zeitpunkt des Todes in Scheidung mit meinem Vater ( Antrag bei Gericht lief, eine Verhandlung gab es ohne Erfolg)
Gemeinsam hatten sie das Berliner Testament
und dies verliert mit beantragter Scheidung seine Gültigkeit lt Paragraph 2077 BGB ->das ist mir anwaltlich auch mitgeteilt wurden.
Nun zum eigentlichen Problem:
Ich habe vor 7 Jahren das Haus meiner Mutter per Mietkauf abgekauft mit Notarvertrag und allem was dazu gehört und muss noch weitere 5 Jahre abzahlen.
Wir sind 3 Geschwister und wären eine Erbengemeinschaft.
Im Notarvertrag wurde festgehalten das einer der Geschwister auf seinen Pflichtteil gegenüber dem Erblasser und Pflichtteilsergänzungsansprüchen gegenüber dem Erwerber ( also mir) verzichtete,was den Hausverkauf angeht.
Jetzt bekam ich Post,in dem die zwei anderen Geschwister auffordern,den Restkaufbetrag zu je 1/3 ausgezahlt haben wollen.
Nun zur Frage/Fragen:
Hat das Kind,das verzichtet hat Anspruch auf das Geld?
Muss das Geld aufeinmal ausgezahlt werden,obwohl per Notarvertrag ja doch die Ratenzahlung läuft oder würden Raten ausreichen?
Ich bin etwas verwirrt deswegen und vlt weiß hier jemand Rat?
Danke im vorraus
Erbengemeinschaft kompliziert
24. September 2019
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Frage vom 24. September 2019 | 16:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft kompliziert
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#1
Antwort vom 24. September 2019 | 18:27
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3091x hilfreich)
3 Geschwister, einer hat verzichtet. Und zwei fordern jetzt irgendwas?
Das Kind, das verzichtet hat, hat mE keinen Anspruch auf den Pflichtteil, der das Haus betrifft. Aber das kann auch von der konkreten Formulierung abhängen.
Und jetzt?
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