Hallo,
Ich schildere kurz meinen Fall. Zwei Geschwister haben vor über 10 Jahren die Immobilie und Geld der Eltern geerbt. Es ist ein 2 Familienhaus und das Geld wurde vollständig in die Renovierung investiert. Eine Wohnung wurde vermietet, die andere bewohnt der Bruder 1 mit seiner Frau und zahlt die ortsübliche Miete an die Erbengemeinschaft. Soweit so gut.
Nun wird die andere Wohnung frei und der Bruder möchte in diese einziehen und Kapital für verschiedene Räume investieren, um dort langfristig mit seiner Familie zu wohnen und frei über sein Eigentum entscheiden zu können. Eine Übernahme des Hauses wurde vom anderen Bruder abgelehnt.
Vorschlag von Bruder 1, der in Immobilie wohnt:
Teilungserklärung, Wohnung+Kellerräume+Gartenanteile aufteilen und ggfs. Ausgleichszahlung.
Gegenvorschlag Bruder 2:
Erbengemeinschaft belassen, es werden alle Veränderungen akzeptiert, solange dies Bruder 1 bezahlt. Keine Übernahme der anfallenden Kosten
Wie würdet ihr in dem Fall vorgehen? Es liegt kein Streit vor bisher, Bruder 2 hat allerdings sehr starke emotionale Bindung an das Haus und tut sich schwer loszulassen. Ich glaube nicht das alle Veränderungen an der Wohnung/Garten geduldet werden würden -> Streit.
Zudem sieht es Bruder 1 als schwierig Geld in die Immobilie einzubringen, die dann faktisch zu 50% auch Bruder 2 gehören.
Oder liegt Bruder 1 auf dem Holzweg mit seinem Vorschlag?
Danke euch.
Erbengemeinschaft nach langer Zeit auseinandersetzen
Testament oder Erbe?
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ZitatZudem sieht es Bruder 1 als schwierig Geld in die Immobilie einzubringen, die dann faktisch zu 50% auch Bruder 2 gehören. :
Das würde ich an dessen Stelle auch so sehen.
Letzte Möglichkeit in solchen Fällen ist immer die Teilungsversteigerung. Damit könnte Bruder 1 einen Verkauf erzwingen und er darf auch selbst mitsteigern.
So ein Vorgehen kann aber natürlich die Beziehung zwischen den Brüdern zerstören.
ZitatVorschlag von Bruder 1, der in Immobilie wohnt: :
Teilungserklärung, Wohnung+Kellerräume+Gartenanteile aufteilen und ggfs. Ausgleichszahlung.
Das ist auf jeden Fall die rechtssichere Lösung.
Zitat:Gegenvorschlag Bruder 2:
Erbengemeinschaft belassen, es werden alle Veränderungen akzeptiert, solange dies Bruder 1 bezahlt. Keine Übernahme der anfallenden Kosten
Davon würde ich dringend abraten.
Vll ist der Bruder bereit einer Erbauseinandersetzung und Aufteilung in Wohnungseigentum zuzstimmen, wenn man ihm die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung aufzeigt ("androht").

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Is es so zu verstehen, dass Bruder 1 auch in die 2. frei werdende Wohznung einziehen möchte, oder möchte Bruder 2 dort einziehen?
... und was spricht dagegen, dass B2 seinen Anteil an dem Haus an den Bruder verkauft. Abgesehen von 'emotionaler Bindung an das Haus'? Denn objektiv hat B2 nix mehr von dem Elternhaus - sei es, weil sein Anteil fremdbewohnt ist, sei es, dass / wenn Bruder das ganze Haus nutzt.
Vll. der rechte Zeitpunkt, emotionale Bindung aufzulösen.
Möchte Bruder 1 die freiwerdende Wonung zusaetzlich übernemen, oder möchte Bruder 2 dann dort einziehen??? Das ist nicht klar zu erkennen.
Hallo zusammen,
Erstmal vielen Danke für eure Rückmeldungen!
Ich möchte kurz auf eure Rückfragen eingehen:
Zitat:Is es so zu verstehen, dass Bruder 1 auch in die 2. frei werdende Wohznung einziehen möchte, oder möchte Bruder 2 dort einziehen?
Bruder 1 wohnt derzeit im OG dieses Haus und möchte aufgrund des Gartens in das freigewordene EG einziehen.
Beide Wohnungen sind trotz der Dachschräge annährend gleich groß, aber mit Kind wäre der Zugang zum Garten schön.
Das DG war 2014 Erstbezug und neu renoviert, das EG wurde ebenfalls 2014 renoviert aber war bereits seit 94 von den Eltern bewohnt, demnach sind in Bad, WC und Küche einige Sachen zu erneuern und tauschen.
Zitat:... und was spricht dagegen, dass B2 seinen Anteil an dem Haus an den Bruder verkauft. Abgesehen von 'emotionaler Bindung an das Haus'? Denn objektiv hat B2 nix mehr von dem Elternhaus - sei es, weil sein Anteil fremdbewohnt ist, sei es, dass / wenn Bruder das ganze Haus nutzt.
Vll. der rechte Zeitpunkt, emotionale Bindung aufzulösen.
Ich glaube diese Variante kann man ausschließen. Es wurde ziemlich klar, dass Bruder 2 seinen Anteil am Haus auf keinen Fall aufgeben möchte. Das ist für Bruder 1 auch erstmal in Ordnung, auch wenn es für natürlich seine bevorzugte Lösung ist.
Zitat:Möchte Bruder 1 die freiwerdende Wonung zusaetzlich übernemen, oder möchte Bruder 2 dann dort einziehen??? Das ist nicht klar zu erkennen.
Bruder 1 möchte in die frei werdende Wohnung im EG einziehen. Die derzeit von ihm bewohnte DG Wohnung soll wieder vermietet werden.
Noch eine Frage:
Wenn der Garten mit Sondernutzungsrechten aufgeteilt wird, ist der Anteil nach meinem Verständnis nicht im Besitz derjenigen Person, aber diese darf den Gartenanteil umgestalten auf seine Kosten.
Wenn aber jetzt in diesem Gartenteil etwas großes/teures gebaut wird (bspw. ein Pool), wie verhält es sich dann mit dem Wert dieses Anteils, wenn es nur ein Sondernutzungsrecht aber kein Sondereigentum ist?
-- Editiert von User am 13. Mai 2025 09:44
Dann gibts wahrscheinlich brüderlichen Streit.ZitatIch glaube diese Variante kann man ausschließen. :
Bruder 1 hätte dann das Recht, den Garten nach Vereinbarung zu nutzen.ZitatWenn der Garten mit Sondernutzungsrechten aufgeteilt wird... :
Man kann in der Sondernutzungs-Vereinbarung ausschließen, dass ein Pool dort gebaut wird.
Beide Brüder sind unverändert seit 10 Jahren Eigentümer des Hausgrundstücks.
Man kann einzeln aufzählen und vereinbaren, was im Garten überhaupt stattfinden darf, d.h. was beide Brüder unter Nutzung verstehen und zulassen. Das birgt auch viel Streitpotenzial.
Hat man mal darüber nachgedacht,
- ob die Mieter der dann zu vermietenden DG-Wohnung auch den Garten bzw. Teile davon nutzen dürften?
- ob beide Brüder weiter als Erbengemeinschaft=Vermieter einer Mietwohnung auftreten wollen?
- ob die unterschiedlichen Wünsche der beiden schon bei der Renovierung vor Neuvermietung beginnen?
- ob sich das bei der Mietpreisfindung und auch bei der Auswahl des Mieters fortsetzt?
Alles hat viel Streitpotenzial.
Ausgerechnet die von dir ausgeschlossene Variante birgt vorhersehbar jahrelange Auseinandersetzung zwischen den Brüdern...und im weiteren dann uU auch zwischen den Familien der Brüder und den möglichen DG-Mietern.
@majorxess
Das geplante Vorgehen wird auf Dauer zu grosser Unzufriedenheit führen. Bei diesem Borgehenwird nut der Bruder N profitieren. Bruder A handelt sich nur nachteile ein. Die einzig sinnvolle Lösung g für Bruder A ist,:
Ausziehen eine Erdgeschoss-Wohnung mieten, schnell ausziehen, beide wohnungen vermieten und separat, ungestört ohne einreden von anderen leben. Nur das bringt Ruhe und Klarheit ins Leben. Alles andere bringt jahrelanges Streitpotenzial. Willst ansonsten wirklich Geld anlegen in dem bewusstsein dass 50,% sofort weg sind???
Sorry für die Tippehler in #8.
Die Erbengemeinschaft weiter bestehen zu lassen, wäre ein Riesenfehler.
A kann das nur vermeiden, in dem er auszieht, sich eine andere Erdgeschosswonung sucht und somit im gleichen Status ist wie Bruder B.
Eines ist sicher: es ist eigenitlich unglaublich, dass das alles 10 Jahre lang ohne Streit funktioniert hat.
Menschen kommen in aller Regel in solchen Situationen immer in Streit.
Will man wirklich derjenige sein, der die ganze arbeit macht, investiert, sich reinreden lassen muss, immer gute miene zum bösen spiel machen muss????
Erbengemeinschaften sind Teufelswerk. Die Erblasser wollen gerecht sein. Verständlich.
Sicher ist dieser vorgeschlagene Weg zunächst schwierig, aber auf Dsauer der einzig richtige.
Ausser einer eventuell auch möglichen Teilungsversteigerung. Aber da möchte man innerhalb einer Familie
eigentlich anständig bleiben.
ZitatEines ist sicher: es ist eigenitlich unglaublich, dass das alles 10 Jahre lang ohne Streit funktioniert hat. :
Ich sehe das durchaus als "normal" an.
Zitat:Menschen kommen in aller Regel in solchen Situationen immer in Streit.
Es ist nicht so, dass alle Erbengemeinschaften immer im Streit enden.
Zitat:Erbengemeinschaften sind Teufelswerk.
So ein Blödsinn. Dann dürfte deiner Meinung nach, jeder nur einen Erben benennen
Zitat:Die Erblasser wollen gerecht sein. Verständlich.
Und das weißt du woher?
Zitat:Ausser einer eventuell auch möglichen Teilungsversteigerung. Aber da möchte man innerhalb einer Familie eigentlich anständig bleiben.
Was hat die Teilungsversteigerung mit "anständig bleiben" zu tun?
NÖ. Das ist Unsinn. Nur Bruder 1=A wohnt im Haus, will dort bleiben, ins EG ziehen.ZitatA kann das nur vermeiden, :
NÖ. Das ist auch Unsinn. 1+2 streiten nicht, aber die FRAGE kam jetzt erst auf, weil die EG-Wohnung frei wurde und Bruder1 nach unten ziehen will.ZitatMenschen kommen in aller Regel in solchen Situationen immer in Streit. :
NÖ. Der Bruder 1 wohnt dort---und wird die ganze Arbeit in Haus und Garten gern machen.ZitatWill man wirklich derjenige sein, :
NÖ. Das ist auch Unsinn.ZitatErbengemeinschaften sind Teufelswerk. :
Irgendwas oder alles...verwechselst du hier, @gerlind
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