Erbengemeinschaft - ohne Zustimmung der anderen Hinterbliebenen bauliche Veränderungen vornehmen?

4. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Agathachristie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft - ohne Zustimmung der anderen Hinterbliebenen bauliche Veränderungen vornehmen?

Hallo, ich habe zusammen mit meinen zwei Geschwistern sowie Stiefmutter eine Immobilie geerbt. Ist es nun möglich ohne Zustimmung der anderen Hinterbliebenen bauliche Veränderungen an dem Haus vorzunehmen? Ich hätte gedacht, daß alle zustimmen müssen. Weiterhin habe ich noch eine Frage. Kann ich als Miterben Zweitschlüssel für die Wohnungen verlangen damit man im Notfall auch Handeln kann?
Vielen Dank für die Tips.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Agatha,

Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle einer Baumaßnahme zustimmen,ist völlig richtig.
Im Notfall z.B.Wasserrohrbruch oder ähnliches kann natürlich auch einer alleine im Gesamtinteresse handeln und verhindern,daß der Schaden noch größer wird.
Gute Tips für Dich findest auch auf der Seite von

www.erbrecht-ratgeber.de


Ciao
Relax

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Bezüglich der Baumaßnahmen hat Relax völlig Recht. Nur zwingend erforderliche Arbeiten können ohne Zustimmung der anderen Eigentümer erfolgen.

Als Eigentümer hast Du aber nicht unbedingt den Besitz an den Wohnungen. Besitzer ist der jetzige Bewohner, z.B. ein Mieter und nur ein Besitzer hat das Recht auf einen Schlüssel.

Wenn Du unberechtigt die Wohnungen betrittst, dann begehst Du Hausfriedensbruch, obwohl Du Eigentümer bist.

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