Hallo, ich habe zusammen mit meinen zwei Geschwistern sowie Stiefmutter eine Immobilie geerbt. Ist es nun möglich ohne Zustimmung der anderen Hinterbliebenen bauliche Veränderungen an dem Haus vorzunehmen? Ich hätte gedacht, daß alle zustimmen müssen. Weiterhin habe ich noch eine Frage. Kann ich als Miterben Zweitschlüssel für die Wohnungen verlangen damit man im Notfall auch Handeln kann?
Vielen Dank für die Tips.
Erbengemeinschaft - ohne Zustimmung der anderen Hinterbliebenen bauliche Veränderungen vornehmen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo Agatha,
Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle einer Baumaßnahme zustimmen,ist völlig richtig.
Im Notfall z.B.Wasserrohrbruch oder ähnliches kann natürlich auch einer alleine im Gesamtinteresse handeln und verhindern,daß der Schaden noch größer wird.
Gute Tips für Dich findest auch auf der Seite von
www.erbrecht-ratgeber.de
Ciao
Relax
Bezüglich der Baumaßnahmen hat Relax völlig Recht. Nur zwingend erforderliche Arbeiten können ohne Zustimmung der anderen Eigentümer erfolgen.
Als Eigentümer hast Du aber nicht unbedingt den Besitz an den Wohnungen. Besitzer ist der jetzige Bewohner, z.B. ein Mieter und nur ein Besitzer hat das Recht auf einen Schlüssel.
Wenn Du unberechtigt die Wohnungen betrittst, dann begehst Du Hausfriedensbruch, obwohl Du Eigentümer bist.
Und jetzt?
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