Hallo.
Meine Mutter ist Teil einer Erbengemeinschaft eines Zweifamilienhauses.
Vom Nachlassgericht kam jetzt ein Schreiben sie solle den Wert des Hauses angeben ansonsten wird es automatisch auf 27900 Euro geschätzt um die Kosten für die Gebühr des Nachlassgerichts zu ermitteln.
Der Wert des Hauses wurde laut Brandversicherung von 1914 auf 13700 Mark festgesetzt. Dieser Wert von 1914 kann laut Nachlassgericht auch zur Ermittlung der Gebühren herangezogen werden.
Welcher ist denn nun der günstigere Wert um die Gebühr für das Nachlassgericht möglichst niedrig zu halten.
Danke für ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüssen.
Erbengemeinschaft und Nachlassgericht
12. Mai 2005
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Frage vom 12. Mai 2005 | 22:55
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 28x hilfreich)
Erbengemeinschaft und Nachlassgericht
#1
Antwort vom 13. Mai 2005 | 09:54
Von
Status: Unbeschreiblich (49958 Beiträge, 17510x hilfreich)
Ein Einheitswert von 1914 in Höhe von 13.700 Mark entspricht einem heutigen Wert von 141.247€.
#2
Antwort vom 25. Mai 2005 | 17:45
Von
Status: Lehrling (1512 Beiträge, 875x hilfreich)
das nachlaßgericht braucht nur einen wert,
wenn der lautet 50000 € dann ist das ok.
habe vor 7 jahren gleiches problem gehabt und
einfach mal was selbst geschätz.
Und jetzt?
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