Hallo,
Ich hoffe ich kann alles genau darlegen, es ist etwas schwierig.
Mein Lebenspartner (seit 30 Jahren fast) und ich haben eine Tochter. Mein Partner hat auch eine Tochter aus einer kurzen Beziehung. Wir haben ein gutes Verhältnis und ich würde den beiden Mädels gerne ihr Erbe sichern.
Letztes Jahr ist seine Mutter gestorben und daher kam das erste mal da Thema Erbe ins Spiel.
Mein Lebenspartner hat noch 3 Geschwister und einen Neffen der für die bereits verstorbene Schwester erbt. Keines der anderen Geschwister hat Kinder. Auch beim Tod der Mutter war das ganze Erbschaftsthema schon schwierig. Erbe war der Vater! Nach über einem Jahr ist das nun rechtlich festgestellt. Es gab so vieles was da gelaufen ist es würde hier den Rahmen sprengen. Aber die Fronten wurden sichtbar.
Mein Mann ist sehr diplomatisch und ist mit alles Seiten im Gespräch was natürlich von Vorteil ist.
Nun ist sein Vater auch schon sehr alt und es wird nicht mehr lange dauern bis es zum endgültigen Erbschaftsthema kommt. Erben werden nach jetzigem Stand alle Geschwister gleichermaßen also mein Mann und seine beiden Brüder, die Schwester und der Neffe (also 5 Personen). Das Haus steht auf einem Pachtgrundstück der Stadt und ist in schlimmen verschimmelten Zustand. Werte werden hier von allen Parteien unterschiedlich gesehen. Von 30,000€ bis 300,000€ ?? Ich denke ein Gutachten würde hier Klarheit schaffen. Ich persönlich wäre bei etwa 150,000€ aber ob es dafür jemand nehmen würde ist fraglich.
Aber Verkauf ist eh so ein Thema die Schwester wohnt dort und ich denke nach allen Aussagen die sie getätigt hat kommt ein Verkauf für sie nicht in Frage und sie geht aus dem Haus nur wenn du sie mit körperlicher Gewalt aus dem Haus schleifst (wirklich!!!) der eine Bruder wird sich vermutlich von ihr "Bekehren" lassen nach dem Tod des Vaters einziehen zu können. Es ist schon seid 40 Jahren Sozialhilfeempfänger gewinnt also beim Verkauf auch nichts auch die Schwester ist schon 30Jahre oder mehr Sozialhilfeempfänger also auch kein Gewinn für sie. Lebt seit ihrer Geburt im Haus. Auch Geburtshaus des Bruders (sentimental). Auch für die beiden anderen Brüder ist es das Geburtshaus. Mein Lebensgefährte verdient genug fürs Leben hängt aber nicht an dem Haus. Der Neffe und jüngste Bruder wollen eigentlich nur Geld sehen. Keiner möchte das Haus übernehmen. Die Schwester und der älteste Bruder (falls sie ihn gut einwickelt) werden unter vermutlich keine Umständen verkaufen. Das Grundstück gehört der Stadt.
Was würdet ihr in der Situation machen? Grundstück kaufen?? Welche Vorteile oder gesetzlichen Auswirkungen hätte das.
Erbengemeinschaft und die Probleme daraus
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



ZitatWas würdet ihr in der Situation machen? :
Erstmal das erste Erbe komplett abwickeln. Heisst: Die Erbengemeinschaft gründen, die Werte feststellen lassen und alles notariell begleiten lassen
Dann mit dem Vater besprechen, wie es werden soll wenn er nicht mehr lebt, falls er kein Testament hat
Wenn man das Grundstück kaufen will, müsste die Stadt verkaufen wollen. Will sie das?
Und wer sollte das Grundstück kaufen wollen? Der Vater, einer der künftigen Erben?
Oder ist das Haus gemeint?
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Das erste Erbe ist abgewickelt und der Vater hat geerbt. Die Mutter hat der Schwester ein handschriftliches Testament gemacht auf dem stand sie würde alles Erben (Alleinerbe) aber ist später zum Notar gegangen und hat den Vater als Alleinerben eingesetzt. Das ist nun seid 2 Monaten durch der Vater ist Erbe und die Kinder gehen leer aus. Also ist jetzt nur noch Thema was der Vater vererbt. Die Schwester und der älteste Bruder haben nichts zum Beerdigung der Mutter beigetragen, das haben alles mein Lebenspartner, sein jüngster Bruder und der Neffe bezahlt. Der Vater hatte kein Geld dafür.
Wenn man das Grundstück kaufen will, müsste die Stadt verkaufen wollen. Will sie das?
Und wer sollte das Grundstück kaufen wollen? Der Vater, einer der künftigen Erben?
Wir sind gerade im Gespräch mit der Stadt zu diesem Thema. Mein Mann braucht noch eine Vollmacht seines Vaters um da noch von der Stadt Informationen zu erhalten. Ob die Stadt verkaufen will ist wohl abhängig wer es kaufen möchte. Das ist natürlich entscheidend für den Verkaufspreis. Ist das Haus vielleicht gar nicht so viel wert, weil die Stadt das Grundstück gar nicht an Käufer verkauft sondern nur an den Erben? Hoffe wir bekommen eine Vollmacht vom Vater um die Stadt um eine Klarstellung zu Bitten.
Ich habe bereits mit der Stadt gesprochen, und ob die Stadt das Grundstück verkauft liegt beim Käufer (Erben ja Andere eher nein) Also sinkt der Verkaufspreis. Die Schwester und der älteste Bruder eher nein zum Verkauf also eher Teilungsversteigerung. Der Vater wird das Grundstück nicht kaufen (kein Geld) die Erben: Schwester und ältester Bruder kein Geld (seit mehr als 30 Jahre Hartz 4) kein Geld , der Neffe hat 400000€ Schulden für das Haus was er gerade "gekauft" hat und der jüngste Bruder hat nur ein geringes Einkommen was ihn gerade am Leben hat. Nur ich habe keine Schulden und entsprechendes Einkommen als Bundesbeamter plus ein bezahltes Haus und zwei bezahlte Eigentumswohnungen sowie etwa 60000€ Barvermögen. Der Einzige der irgendjemanden auszahlen könnte. Soll ich das machen ? Macht es Sinn?
Mir wird nicht so klar, was du jetzt willst. Grundstück kaufen oder Haus "erwerben" oder beides ?
Bei Haus: Im Moment ist ja der Vater alleiniger Hauseigentümer, ein Kaufpreis stünde ihm alleine zu. Die Miterben müssen bei einem Verkauf an Dich nicht ausgezahlt werden. Wenn der Vater im Haus wohnt, möchte er vielleicht auch die Sicherheit, bis ans Ende seines Lebens im Haus wohnen zu bleiben. Eventuell gibt´s bei Tod des Vaters Stress mit den anderen Erben (Kaufpreis zu niedrig) und einen hohen Verkaufspreis bei einem schimmeligen Haus auf Erbpachtgrundstück mit Bewohnerin, die auf keinen Fall ausziehen will, würde ich auch nicht erwarten.
Kaufst du das Grundstück, bist du trotzdem an den Erbpachtvertrag (vermute ich mal, dass es darum geht) gebunden. Am möglichen Streit der Erben , was mit dem Haus geschehen soll, ändert das nichts.
Kaufst du jetzt beides (falls das überhaupt geht), was willst du jetzt damit? Gleich weiterverkaufen? An die Schwester und ggf. an den Vater vermieten? Mieter haben auch Ansprüche, für die bist du dann zuständig (Schimmel). Willst du das?
Was versprichst du dir von einem Kauf von was auch immer zum jetzigen Zeitpunkt?
Wenn z.b. der Vater stirbt und mein Mann dann erbt hätte es Vorteile wenn das Grundstück ihm gehört?
Sollten wir das Grundstück also kaufen um beim Tod des Vaters in einer besseren Position zu stehen?
Wir wüssten noch nicht was wir genau mit dem Haus/Grundstück anstellen sollten. Vielleicht die Schwester drin Wohnen lassen mit der Tochter?
Macht es überhaupt sinn das Grundstück zu kaufen?
Genau das ist ja das Thema. Mir wird nicht so klar, was du jetzt willst. Grundstück kaufen oder Haus "erwerben" oder beides ?
Was sollte man machen und was nicht. Grundstück kaufen? Was hat das für Folgen eventuell Haus erwerben steht eigentlich nicht im Raum da dort bei einigen Parteien utopischer Preise aufgerufen werden.
Na ja, hatte ich ja schon gesagt.
Ich vermute das dem Ganzen ein Erbbaupachtvertrag zugrunde liegt. Wenn ihr das Grundstück jetzt kaufen könnt, tretet ihr an die Stelle der Stadt und seid an den zwischen Stadt und Erbbaupachtnehmer geschlossenen Vertrag gebunden und das heißt, vom jeweiligen Eigentümer des Hauses könnt ihr bis Vertragsende den vereinbarten Erbbauzins verlangen und das war´s. Das Haus steht trotzdem den Erben zu und die müssen sich einigen. Auszuzahlen an die Miterben gibt es da nichts, denn den Erben gehört das Grundstück ja nicht.
Wie lange läuft der Pachtvertrag denn noch?
Ganz unjuristisch:
Ich würde es lassen.
Der Erbfall wird, so wie sie es schildern für Streit sorgen.
Sie haben immer fünf Parteien, die Erben werden.
Das Haus wird bewohnt von jemanden, der Erbe wird und nicht raus will.
Das wird genutzt von Personen, bei denen mutmaßlich Substanzerhalt nicht an erster Stelle steht.
Wenn sie das Grundstück kaufen, werden sie den Streit verschärfen. Sich selbst zur Zielscheibe des Streits machen. Wahrscheinlich viel Geld für Anwälte und Verfahren aufbringen um das Geld was sie hier zu investieren gedenken irgendwie zu retten.
Und das mit dem Ziel eine "bessere Verhandlungsposition" hinsichtlich der Verwertung der Erbmasse zu erlangen, wobei ich hier keinen klaren taktischen Vorteil zu erkennen vermag.
Mein Rat:
Wenn sie ihren Kindern ein Erbe sichern wollen, legen sie das Geld was sie für das Grundstück auszugeben bereit sind langfristig an.
Der Erbbauvertrag läuft noch 38Jahre (Vater ist dieses Jahr 90 geworden) und wenn die Zeit abgelaufen ist, geht alles was auf dem Grundstück zu dieser Zeit steht in den Besitz des Eigentümers des Grundstückes über.
Das wäre im Moment die Stadt, wenn die keinen neuen Pachtvertrag macht wäre sowieso dann alles weg. Die Pacht ist sehr gering ich meine es waren um die 300 Euro im Jahr.
Wir haben und vor etlichen Jahren mal mit der Stadt zusammengesetzt und alle rechtlichen Sachen durchgesprochen auch den Kaufpreis der lag damals bei 100 000 Euro. Der ist nach den ganzen Jahren Preissteigerung jetzt bestimmt nicht mehr so.
Mein Lebensgefährte versteht sich mit allen Parteien, und daher hoffen wir das wir da vermitteln können, aber im Moment sieht es da nach einer Teilungsversteigerung als einzige Möglichkeit der Lösung aus.
Meinem LG tut das ziemlich weh, denn er sagt es wäre für ihn der Horror wenn ein Fremder das Haus für einen lächerlichen Betrag ersteigert und alles ist weg. Und die Schwester wird nicht freiwillig bei einem Fremden ausziehen, es wird also am Ende eine Zwangsräumung und hier heißt Zwang wirklich mit Gewalt stattfinden. Die Schwester hat seit 15Jahren das Haus nicht mehr verlassen die nicht mal um zum Arzt zu gehen. Die bekommt man nur in einer Zwangsjacke aus der Bude. Dann sind wir für sie eh gestorben.
Der Vater wird kein Testament machen und sitzt das ganze aus. Er ist ja irgendwann nicht mehr und dann hat er das Problem ja auch nicht. Der wird auch in kein Altenheim gehen unter gar keinen Umständen.
Außerdem fände ich es traurig wenn die 5Parteien den zukünftigen Erben nämlich meiner Tochter und ihrer Halbschwester (für die ist das das einzige Erbe was sie eventuell mal bekommen wird) vor die Wand fahren.
Meine Lösung war das wenn es zum Teilungsversteigerung kommt, ich da mitbiete. Natürlich werde ich das allen Erben kommunizieren, aber von denen wird eh keiner Bieten wollen (und ältester Bruder und Schwester nicht können).
-- Editiert von User am 13. Juni 2024 06:40
Im Kern sehe ich hier keinen juristische Frage.
Der Erbpachtvertrag würde bei einem Kauf zu den bestehenden Konditionen mit übergehen.
38 Jahre sind zudem ein tendenziell langer Zeitraum.
Was sie am Ende tun bleibt ihnen selbst überlassen.
Wenn sie mit bieten und (mutmaßlich) günstig "gewinnen" wird für sie der Spaß erst richtig losgehen.
Problem die ich sehe:
Die dort wohnende Person wird als Teilerbin sagen: Sie haben das Haus viel zu günstig gekauft. Deswegen muss die Miete auch super günstig sein zumal sie u.u. als Bezieherin von Sozialleistungen erstmal den Verkaufserlös "abwohnen" muss. Sprich das Geld was sie aus dem Verkauf erlangt wird sie ihnen bis auf einen zu schonenden Anteil wieder geben müssen. Das wird innerlich auch für ein Ungerechtigkeitsgefühl sorgen.
Als Bezieherin von Sozialleistungen kommt dann die Gefahr hinzu, das der Sozialleistungsträger irgendwann zudem Schluss kommt, das die Wohnung unangemessen ist und sie deswegen raus muss.
Sie müssen als Vermieterin das Haus "in Schuss halten". Da die Substanz schon beim Kauf mangelhaft ist, wird man mutmaßlich viel Geld nachschießen müssen. Und das für ein Haus mit ungewisser Zukunft.
Meine Prognose: Sie werden hier über die Zeit Hunderttausende versenken und nur undank ernten, weil sie sich in der späteren Wahrnehmung nur das "Familienerbe gekrallt" haben. Eine ggf. Am Anfang bestehende Stimmung der Dankbarkeit wird m.E. kippen. Menschen sind im Kern "Gegenwartsdenker".
Die Wohnsituation insbesondere die der Tochter die dort wohnt steuert doch schon seit Jahren auf ein tragisches Ende zu. So wie sie es schildern ist es wohl schon seit langem ein festhalten an der Vergangenheit ohne rationalem Blick in eine realisierbare Zukunft.
Solche Situationen sind belastend und *******, aber ich würde an ihrer Stelle nicht so in die breche springen.
Wenn sie was tun wollen können sie ja Mal anbieten hier jetzt einen Gutachter zu bezahlen, der den Wert und den Sanierungsaufwand ermittelt um im Fall einer Erbauseinandersetzung Fakten zu haben über die die Erben sich dann unterhalten können. Auch um ggf. im Wohl nicht so weit entfernten Erbfall auch ausschlagen zu können.
Ich halte es für nicht so unwahrscheinlich, das hier ein Gutachten im Saldo von näher an null Euro als an 150.000 Euro raus kommt.
Ich verstehe ihre Gedankengänge nicht.
Bei einer Teilungsversteigerung kaufe ich kein Haus sondern ersteigere es. Die Erbengemeinschaft wird aufgelöst und zwar bei der Versteigerung die vom Gericht durchgeführt wird. Es findet kein Verkauf statt. Der Erlös wird durch die fünf Parteien (Erben) geteilt. Damit habe ich als Dritte Person ja nichts zu tun denn ich erbe ja nichts. Ich bin Ersteigerer.
Welche Miete? Der der das Haus ersteigert in der Teilungsversteigerung bekommt doch keine Miete von irgendeinem der alten Besitzer. Da gibt es nur wie bei einer Zwangsversteigerung auch einen Räumungstitel und dann müssen alles raus.
Ob sie die Sozialleistungen abwohnen muss und was das Amt dazu sagt das sie jetzt eine Summe X bekommt , betrifft gesetzlich gesehen doch nicht den Ersteigerer?
ZitatSie müssen als Vermieterin das Haus "in Schuss halten". Da die Substanz schon beim Kauf mangelhaft ist, wird man mutmaßlich viel Geld nachschießen müssen. Und das für ein Haus mit ungewisser Zukunft. :
Ich verstehe daher überhaupt nicht wann ich Vermieterin geworden bin?
Vielleicht übersehe ich ja was aber der Ersteigerer in einer Teilungsversteigerung wird doch nicht Vermieter von Erben die dort noch wohnen sondern höchstens von bestehenden Mietverhältnissen.
Es gibt aber keinen Mieter die Tochter bezahlt keine Miete sie wohnt einfach nur da.
Der Ersteigerer wird sie ja definitiv dort nicht wohnen lassen.
-- Editiert von User am 13. Juni 2024 12:56
Ganz eghrlich? Da es euch finanziell nicht schlecht geht würde ich, wenn es zum Erbfall kommen wird, das Erbe ausschlagen!ZitatWas würdet ihr in der Situation machen? :
Es geht um ein Haus welches anscheinend ca. 150.000€ wert ist. Der Anteil deines Lebenspartners würde also ca. 30.000€ betragen.
Würde es euch wirklich so viel besser gehen wenn ihr diese 30.000€ hättet?
Sollen sich doch die anderen um das Erbe zoffen. Mir persönlich wäre es das meinen Seelenfrieden nicht wert.
ZitatWelche Miete? Der der das Haus ersteigert in der Teilungsversteigerung bekommt doch keine Miete von irgendeinem der alten Besitzer. Da gibt es nur wie bei einer Zwangsversteigerung auch einen Räumungstitel und dann müssen alles raus. :
Ich glaube, alle sind davon ausgegangen, dass Sie das Haus ersteigern, und die bisherigen Bewohner weiter darin wohnen zu lassen - sei es um den Familienfrieden der Familie Ihres Partners zu erhalten oder aus emotionaler Verbundenheit zu dem Haus. Das haus zu ersteigern, um es räumen zu lassen, ist sinnlos - siehe unten.
Sie müssen erstmal klären, ob Sie die Sache rein wirtschaftlich betrachten wollen, oder Sie "weiche" Faktoren einfließen lassen wollen (Familienfrieden, emotionale Bindung).
Rein wirtschaftlich sollten Sie bei einer Teilungsversteigerung nicht mitbieten. Ein sanierungsbedürftiges Haus auf einem Erbpachtgrundstück mit problematischen Bewohnern: Das ist ein sicheres Verlustgeschäft.
Wenn Sie Geld übrig haben, sollten Sie es anderweitig investieren, z.B. in eine andere Immobilie.
Wenn Sie das Haus aus emotionalen Gründen doch ersteigern, ist der Ärger vorprogrammiert: Entweder Sie haben den Stress mit der Räumung plus einen zerstörten Familienfrieden wofür man Sie im Familienkreis verantwortlich machen wird. Oder Sie räumen nicht, dann geraten Sie in die Vermieterrolle - mit problematischen und finanzschwachen Mietern bei gleichzeitig hohen Sanierungskosten.
Bei diesem Satz bin ich *ausgestiegen*.ZitatAußerdem fände ich es traurig wenn die 5Parteien den zukünftigen Erben nämlich meiner Tochter und ihrer Halbschwester (für die ist das das einzige Erbe was sie eventuell mal bekommen wird) vor die Wand fahren. :

Das Hausgrundstück auf Erbpacht ist schon vor die Wand gefahren, nämlich *hinüber*, die Bewohnerin auch. Das Grundstück ohne *Bruchbude* kann nicht von der Stadt gekauft werden.
Du bist gut betucht und du hast was zu vererben. Welchen Grund hättest du, jemandem etwas auszuzahlen?
Bedenke deine Tochter und die Tochter deines LP mit einem ordentlichen Testament. Fertig.
Seid ihr eine >? Du nennst mal Lebenspartner und mal Lebensgefährte.
Das sollte dir und deinem LG doch jetzt vollkommen egal sein.ZitatDer Ersteigerer wird sie ja definitiv dort nicht wohnen lassen. :
Der Vater lebt noch. Aktuell ist für euch nichts zu tun.
Dein Partner sollte das Erbe ausschlagen, wenn es soweit ist. DAS wäre meine Empfehlung.
...wenn man sich unbedingt jetzt damit beschäftigen will, kann man ein Verkehrswert-Gutachten machen lassen, damit mal Fakten auf den Tisch kommen.
ZitatIch verstehe ihre Gedankengänge nicht. :
Im Kern bin ich, wie drkabo angemerkt hat wohl fälschlicherweise davon ausgegangen, dass sie das Haus kaufen wollen, nicht weil sie es einfach besitzen wollen, sondern um den Status quo des "Familienheims" irgendwie zu erhalten.
Im Kern ist meine Aussage:
Egal was sie tun, sobald sie sich irgendwo als Eigentümerin einmischen werden sie immer verlieren, auf allen Ebenen: betriebswirtschaftlich wie emotional.
Im Übrigen: Wenn sie es kaufen, hat die Halbschwester auch "kein Erbe".
Vielleicht sollten sie sich von dem Gedanken des Durchreichens von Eigentum über Generationen hinweg lösen.
Wenn sie wollen, das die Halbschwester auch von ihnen erbt könnte man auch Adoption nachdenken.
-- Editiert von User am 13. Juni 2024 19:14
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