Hallo,
stimmt es denn, dass eine Erbengemeinschaft minderjährigen Kindern (diese erhalten den Pflichtteil) gegenüber unterhaltspflichtig ist? Der Unterhalt wird doch von der Rentenversicherung, in diesem Fall in Form einer Halbwaisenrente gezahlt. Danke.
Erbengemeinschaft unterhaltspflichtig?
23. April 2006
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Frage vom 23. April 2006 | 13:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft unterhaltspflichtig?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. April 2006 | 09:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47639 Beiträge, 16838x hilfreich)
Die Erbengemeinschaft ist Kindern gegenüber nicht unterhaltspflichtig (§ 1615 BGB
).
Die Halbwaisenrente in den meisten Fällen allerdings so niedrig, dass dadurch der Unterhalt wohl kaum sichergestellt werden kann.
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