Nur um mein Gewissen zu beruhigen:
Tod des Mannes A 2007 - leibliche aber uneheliche Tochter D wird zumindest zur Pflichtteilsberechtigten.
Stufenklage seitens der Tochter gegen die Frau B des Mannes A, welche in Berliner Tetsament vorerst alleine erbt (erst nach ihrem Ableben der gemeinsamer Sohn C). Tochter D ist nur die Stieftochter zu Frau B.
Frau B stirbt 2009. Alleinerbe Sohn C. Klage auf Auskunft von Tochter D hatte erfolg. Leider starb Frau B vor der Möglichkeit die Auskunft zu erteilen.
Sohn C argumentiert jetzt, dass Frau B bei ihrem Ableben nur xxx € auf dem Konto hatte und Sohn C ja auch Pflichtteilsansprüche gegen seinen Vater A hat.Das Vermögen jetzt nicht mehr zum Teilen reicht.....
Ich liege doch richtig, dass es nicht auf das Vermögen zum Zeitpunkt des Todes von Frau B ankommt sondern lediglich auf das Vermögen zum Zeitpunkt des Ablebens des Mannes A. Und wenn Sohn C das Erbe angetreten hat, hat er nicht nur das Vermögen sondern auch die Verpflichtung mitgeerbt......
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