Erbeschaftsteuer bei Einzelkind minimieren

1. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
krot123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbeschaftsteuer bei Einzelkind minimieren

Guten Tag zusammen,

Ausgangsituation ist eine Familie, bei der 100% Vertrauen zwischen Eltern und einziger Tochter existiert.
Zielsetzung ist hier Erbschafsteuer zu minimieren.

Die Eltern leben beide noch (beide Mitte 80 Jahre alt).
Die Mutter besitzt allein (Erbe ihrer Eltern) die Immobilie (Verkehrswert ca. 600000€ ).
Ansonsten gibt es noch finanzielle Rücklagen in Summe von ca. 220000€.
Also Gesamtvermögen von 820000€.

Außerdem gibt es 3 volljährige Enkel (Enkekind 20, Enkelkind 28, Enkelkind 30)

Wie muß die Regelung im Testament definiert werden, damit bei der Ausnutzung vorhandenen Freibeträge möglichst wenig bis keine Erbschaftsteuer anfällt?

Das Risiko dass sich innerhalb der Familie eine Person (Tochter oder Enkel) übervorteilt fühlen sollte ist zu vernachlässigen. Das Testament bedarf hier also keiner Absicherung. Die Tochter (Mitte 50) ist bereits durch Ihren Ehemann (Mitte 50) bereits optimal versorgt und auf das Erbe der Eltern eigentlich nicht angewiesen. Der überlebende Eltenteil darf im Haus der Eltern weiterwohnen, solange dies gewünscht wird.
Dies bedarf aus Familiensicht keiner vertraglichen Absicherung (Formulierug im Testament), sondern ist durch das Vertrauensverhältnis der Familienmitglieder sichergestellt. Der Verzicht auf die Formulierung dieses Rechtes im Testament ist allen bekannt und das damit einhergehende Risiko, dass doch hinterher etwas schieflaufen könnte, wurde besprochen.

Grundidee: Wie können die Eltern durch die Nutzung des Freibetrages von 400000€ je Erbfall (In Summe also 800000€), ihr Gesamtvermögen am besten (ohne dass Erbschafsteuer anfällt) auf die Tochter und die Enkelkinder übertragen?

Sollte ich wichtige Randbedingungen vergessen haben, bitte ich um entsprechende Hinweise.
Ich werde dann versuchen diese Informationen nachzuliefern.

Danke für Eure Anregungen oder Hinweise dieser Angelegenheit im Voraus.

Gruß Klaus




-- Editiert von krot123 am 01.11.2019 14:39

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Du hast vermutlich den Freibetrag falsch verstanden:
Den Freibetrag hat jeder Erbe einzeln. Die Tochter hat 400.000€ Freibetrag pro Erbfall, die Enkel haben, solange ihre Mutter noch lebt, jeweils 200.000€ Freibetrag.
Also kann die Oma in ihrem Testament der Tochter 400.000€ vererben und jedem Enkelkind 200.000, macht bei drei Enkelkindern genau eine Million ohne dass ein Cent Steuer zu zahlen ist.

Und der Opa kann für den Fall seines Todes auch eine Million so verteilen, ohne dass Steuer anfällt.


-- Editiert von quiddje am 01.11.2019 14:58

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Bei dieser Summe sollte es doch möglich sein, einen Steuerberater aufzusuchen. ;)

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.789 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen