Hallo Zusammen, folgendes:
Mein Mann ist verstorben. Seine Mutter und sein Bruder haben Erbschein beantragt (welcher noch ewig dauert) was schon klar ist: jeder bekommt 1/8 vom Haus.
Jetzt weiss ich aber, das Muttern ihr Haus diese Jahr auf beide Söhne übertragen hat, sie mit lebenslangem Wohnrecht und die Söhne je 1/2 Anteil.
Sie sagt ich sei da raus aus der Nummer, hätten keinen Anspruch auf einen Erbteil.
Stimmt das ? Als Ehefrau des Sohnes?
Erbeteil am Haus
1. August 2023
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Frage vom 1. August 2023 | 13:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbeteil am Haus
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#1
Antwort vom 1. August 2023 | 13:25
Von
Status: Schlichter (7870 Beiträge, 4455x hilfreich)
ZitatMein Mann ist verstorben. Seine Mutter und sein Bruder haben Erbschein beantragt (welcher noch ewig dauert) :
Die Mutter und der Bruder haben einen Erbschein nach deinem Mann beantragt?
Zitat:was schon klar ist: jeder bekommt 1/8 vom Haus.
Von welchem Haus?
#2
Antwort vom 1. August 2023 | 13:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVon welchem Haus? :
Sie wollen und steht ihnen zu Anteil am Haus von meinem verstorbenen Mannes.
Aber seine Mutter hat auch ein Haus, worin mein Mann zu 1/2 Anteil drinne steht.
Die Frage ist: ob mir jetzt dieser Teil zusteht?
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#3
Antwort vom 1. August 2023 | 13:54
Von
Status: Schlichter (7870 Beiträge, 4455x hilfreich)
Kannst du das bitte verständlich schreiben?
Wer ist wann verstorben? Gibt es ein Testament? Wer hat den Erbschein nach wem beantragt?
Dein Mann ist also (Mit)Eigentümer von 2 Häusern?
#4
Antwort vom 1. August 2023 | 14:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKannst du das bitte verständlich schreiben? :
Okay, bin bissl durch den Wind, jetzt schreibe ich einfacher:
Mein Mann ist am 8.05. verstorben. Leben in NRW. Seine Mutter hat ein Haus in Thüringen. Welches sie dieses Jahr (Januar) notariell, meinem Mann und seinem Bruder zu je 1/2 überschrieben hat. Sie hat wohnrecht auf Lebenszeit dort.
Sie sagt jetzt, das ich keinen Anrecht auf den Teil meines verstorbenen Mannes (ihr Sohn) habe.
#5
Antwort vom 1. August 2023 | 14:38
Von
Status: Bachelor (3320 Beiträge, 521x hilfreich)
ZitatSie sagt jetzt, das ich keinen Anrecht auf den Teil meines verstorbenen Mannes (ihr Sohn) habe :
Was steht im Übergabevertrag? Wenn vereinbart wurde, dass im Todesfall die Hälfte ihres Mannes an sie zurückfällt, können sie nicht erben.
Sie haben sicher den Vertrag von ihrem Mann, lesen sie den mal durch.
#6
Antwort vom 1. August 2023 | 14:39
Von
Status: Unbeschreiblich (32421 Beiträge, 17082x hilfreich)
Sie sagt jetzt, das ich keinen Anrecht auf den Teil meines verstorbenen Mannes (ihr Sohn) habe. Das ist falsch. Allerdings steht der Mutter ein Pflichtteil vom Erbe des Mannes zu, dem Bruder jedoch nicht.
-- Editiert von User am 1. August 2023 14:48
#7
Antwort vom 1. August 2023 | 15:38
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 918x hilfreich)
Wieso steht der Mutter des Verstorbenen nur ein Pflichtteil zu? Sie ist doch Erbin 2. Ordnung. Und wenn der Verstorbene keine Kinder hatte, dann erbt die Ehefrau doch 1/2 der Erbmasse Und die Mutter auch 1/2 der Erbmasse. Und wenn der Mann zu 1/2 Eigentümer des Hauses der Mutter war, erbt die Ehefrau somit 1/4 des Hauses.ZitatAllerdings steht der Mutter ein Pflichtteil vom Erbe des Mannes zu, dem Bruder jedoch nicht. :
#8
Antwort vom 1. August 2023 | 16:07
Von
Status: Schlichter (7870 Beiträge, 4455x hilfreich)
ZitatSie sagt jetzt, das ich keinen Anrecht auf den Teil meines verstorbenen Mannes (ihr Sohn) habe. :
Wenn die Mutter sich eine Rückauflassungsvormerkung vorbehalten hat, kann sie den geschenkten Anteil zurückfordern. Man sollte prüfen, was im Grundbuch eingetragen ist.
#9
Antwort vom 1. August 2023 | 16:08
Von
Status: Unbeschreiblich (46737 Beiträge, 16568x hilfreich)
Ich gehe davon aus, dass Dein Mann kein Testament gemacht hatte.
ZitatSie ist doch Erbin 2. Ordnung. :
Richtig
ZitatUnd wenn der Verstorbene keine Kinder hatte, dann erbt die Ehefrau doch 1/2 der Erbmasse Und die Mutter auch 1/2 der Erbmasse. :
Falsch, die Ehefrau erbt 3/4 und die Mutter und der Bruder je 1/8.
Diese Erbquote gilt sowohl für das eigene Haus des Mannes als auch für den 1/2-Anteil am Haus der Mutter.
ZitatSie sagt jetzt, das ich keinen Anrecht auf den Teil meines verstorbenen Mannes (ihr Sohn) habe. :
Es ist denkbar, dass der Übertragungsvertrag eine Rückforderungsklausel bezüglich des Todes eines Kindes hat. Dann könnte die Mutter den 1/2-Anteil Deines Mannes zurückfordern, weil er vor ihr verstorben ist.
Dazu müsste man einen genauen Blick in den notariellen Übertragungsvertrag werfen.
Sollte der Vertrag so eine Klausel beinhalten, dann wäre die Aussage der Mutter richtig.
#10
Antwort vom 1. August 2023 | 16:14
Von
Status: Schlichter (7870 Beiträge, 4455x hilfreich)
ZitatWieso steht der Mutter des Verstorbenen nur ein Pflichtteil zu? Sie ist doch Erbin 2. Ordnung. :
Die TS hat sich (noch) nicht dazu geäußert, ob es ein Testament gibt.
Zitat:Und wenn der Verstorbene keine Kinder hatte, dann erbt die Ehefrau doch 1/2 der Erbmasse Und die Mutter auch 1/2 der Erbmasse.
Das ist nicht richtig.
Wenn keine Kinder vorhanden sind, erbt die Ehefrau 3/4, die Mutter 1/8 und der Bruder 1/8 (anstelle des wohl vorverstorbenen Vaters) = gesetzliche Erbfolge Zugewinngemeinschaft.
#11
Antwort vom 1. August 2023 | 16:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEs ist denkbar, dass der Übertragungsvertrag eine Rückforderungsklausel bezüglich des Todes eines Kindes hat. Dann könnte die Mutter den 1/2-Anteil Deines Mannes zurückfordern, weil er vor ihr verstorben ist. :
jepp , steht so drinne. Ich wollte ja auch nichts von ihrem Haus, sondern nur das zurück schreckt, was von dem Haus zu bekommen was mein Mann und ich uns aufgebaut haben.
**** happens
Lieben Dank an Euch hier für die Beantwortung.
-- Editiert von Moderator am 1. August 2023 17:56
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