Erbfall, Ablauf für Ausbezahlung Pflichtteil/Erbteil wenn ein Kind Haus übernimmt

5. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
pa506494-16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfall, Ablauf für Ausbezahlung Pflichtteil/Erbteil wenn ein Kind Haus übernimmt

Hallo zusammen,

bei mir liegt folgender Fall vor:

Vor einem Jahr ist unser Vater verstorben und hinterlässt ein kleines, verfallenes Haus (Verkehrswert 122.000).
Mein Vater war 3 Jahre im Pflegeheim. Mit dem Betreeungsgericht hatte ich abgesprochen, dass ich die Kosten als Leihgabe auslege (ca. 50000€ inkl. Beerdigungskosten).
Wir sind insgesamt 4 vier Brüder.
Ich würde gerne das Haus übernehmen und meine Brüder ausbezahlen. Damit ist prinzipiell jeder einverstanden. Ein Verkehrswertgutachten habe ich auch schon (ca. 1,5Jahre alt).

Bruder A wurde enterbt, er hat den Pflichtteil eingeklagt. Die Klage wird gerade noch im Landgericht bearbeitet. (Die Klage war eigentlich auch recht sinnlos, weil ich nie eine Aufforderung zu einer Vermögensauskunft erhalten habe - ist aber hier nicht relevant).
Bruder B ist normaler Erbe
Bruder C bin ich
Bruder D hat mir seinen Erbanteil bereits über einen notariellen Vertrag verkauft.

Meine Fragen sind nun:
1) Wie läuft die Ausbezahlung des Pflichtteils normalerweise ab? Eigentlich fordert man ja ein "Vermögensverzeichnis" an ... das habe ich bereits angefertigt (Aktiva: Haus, Konto ist bei 0; Passiva: Schulden und Beerdigungskosten). Der Bruder D hat ja einen Anspruch auf 1/8 (sind in unserem Fall etwa 9000Euro). Wird nun von jedem Erben 3000Euro eingefordert werden? Oder läuft das so, dass ich die kompletten 9000€ ausbezahle und das später dann mit der gesamten Erbmasse (also dem Reinnachlass) verrechne?

2) Managed das Landgericht dann die Abwicklung der Ausbezahlung des Pflichtteils oder müssen wir hierzu nochmal einen Notartermin machen?

3.) Mein Bruder B ist ja auch noch Erbe. Ziel ist es, dass ich ihn auch noch ausbezahle und ich mich dafür ins Grundbuch eintragen kann. Wie ist hier der Ablauf? Muss ich mit ihm dann auch nochmal zum Notar gehen um "seinen Erbanteil für Betrag X abzukaufen"? Und dann gehe ich mit den beiden Notarverträgen zum Grundbuchamt? Oder wie genau ist hier typischerweise der Ablauf?

Ich bin über jeden Hinweis und Erfahrungsbericht dankbar.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sumsalabim
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 12x hilfreich)

Meine laienhafte Antwort:

Zu 1:
Bruder D ist schon draußen. Im Notarvertrag sollte sinngemäß sowas stehen wie "offene oder unbekannte Forderungen oder Verbindlichkeiten sind ausgeschlossen".
Heisst: Bruder B 3000 Euro, Du 6000 Euro. Das in Summe dem Bruder mit Termin anbieten. Der Bruder (oder sein Anwalt) sollte angeben, ob ihm die Summe reicht und keine Nachforderungen kommen. §2333 BGB schließe ich mal aus.

Der Grund für die Klage ist unbekannt. Normalerweise geht man zum Gericht, wenn es Unstimmigkeiten gibt.

Zu 2:
Nein. Man bekommt vom Gericht nur ein Urteil und ggf. eine Kostenrechnung. Geld überweisen muss man selber.
Ein Notar für den Pflichtteil sehe ich nicht als notwendig an. Schaden kann es nicht, falls alles mit dem Bruder A verkracht ist. Je nach Klage sollte das aber auch mit einem Gerichtsurteil erledigt sein.

Zu 3:
Biete Bruder B den gleichen Vertrag wie Bruder D an. Als Lockung kannst Du den Pflichtteil für Bruder A nehmen.
Also, jetzt oder später mit 3000 Euro weniger. Das auch über den Notar.
Mit den Verträgen und dem notariellen Testament / Erbschein zum Grundbuchamt. Oder den Notar fragen, was er dafür haben möchte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8495 Beiträge, 4630x hilfreich)

Zitat (von pa506494-16):
Wie läuft die Ausbezahlung des Pflichtteils normalerweise ab? Eigentlich fordert man ja ein "Vermögensverzeichnis" an ... das habe ich bereits angefertigt (Aktiva: Haus, Konto ist bei 0; Passiva: Schulden und Beerdigungskosten). Der Bruder D hat ja einen Anspruch auf 1/8 (sind in unserem Fall etwa 9000Euro). Wird nun von jedem Erben 3000Euro eingefordert werden?

Üblicherweise fordert man zunächst die Erstellung eines Nachlassverzeichnises.
Der Pflichtteilsberechtigte muss seinen Anspruch innerhalb von drei Jahren gegenüber einem Erben geltend machen. Bei wem er diesen einfordert, spielt keine Rolle.
Zitat:
Oder läuft das so, dass ich die kompletten 9000€ ausbezahle und das später dann mit der gesamten Erbmasse (also dem Reinnachlass) verrechne?

Das wäre sinnvoll.
Zitat:
Managed das Landgericht dann die Abwicklung der Ausbezahlung des Pflichtteils..

Nein.
Zitat:
oder müssen wir hierzu nochmal einen Notartermin machen?

Zur Auszahlung des Pflichtteils ist kein Notar erforderlich.
Zitat:
Mein Bruder B ist ja auch noch Erbe. Ziel ist es, dass ich ihn auch noch ausbezahle und ich mich dafür ins Grundbuch eintragen kann. Wie ist hier der Ablauf? Muss ich mit ihm dann auch nochmal zum Notar gehen um "seinen Erbanteil für Betrag X abzukaufen"?

Es muss ein weiterer notarieller Vertrag beurkundet werden.
Zitat:
Und dann gehe ich mit den beiden Notarverträgen zum Grundbuchamt?

Die Eintragung im Grundbuch regelt der Notar. Hier hätte man sich einen Vertrag sparen können.

Normalerweise wird die Erbengemeinschaft mit einem notariellen Vertrag auseinandergesetzt und dann der jeweilige Bruchteil an der Immobilie übertragen.

Hier wurde/wird allerdings der gesamte Erbteil (also inklusive Bankguthaben, Schulden etc.) übertragen.


-- Editiert von User am 5. Mai 2025 22:32

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pa506494-16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Sumsalabim und @crunnc1: Schon mal besten Dank für die hilfreichen Antworten!

Wahrscheinlich wird es dann das einfachste sein, wenn ich Bruder A mitteile, dass er den Pflichtteil in Höhe von 9000€ bei mir einfordert und ich das dann später mit Bruder B verrechne.

Wäre folgender Ablauf dann in Etwa sinnvoll?
1. Ich bezahle Bruder A den Pflichtteil aus in Höhe von 9000Euro. (Per Überweisung, Betrett: Pflichtteil). Ich riskiere es das ohne Notar zu machen.
2. Termin bei Notar machen mit der Info, dass ich ein Haus übernehmen und hierfür Bruder B ausbezahlen will. Ich erwähne, dass bereits ein weiterer Notarvertrag mit Bruder D existiert, in welchem er mir alle Erbanteile verkauft. Diesen Vertrag nehme ich dann mit. Ich bitte darum, dass Notar auch Grundbucheintragung vornimmt.
3. Ich stelle nochmal eine Rechnung auf, in welchem der Anteil für Bruder B berechnet wird:
122.000(Verkehrswert) + paar Euro bei Bank - 50.000(Schulden) - 9000(Pflichtteil) - ca. 500(Notarvertrag) = 20833€
Diese Rechnung bespreche ich mit Bruder B und nehme sie mit zum Notar...

Frage1 : Kommt diese Rechnung dann auch in den Notarvertrag - so, dass später nachvollzogen werden kann, wie der Betrag zustande kam?

4. Der Notar managed alles und ich warte ab und trinke Tee.

Frage 2: Ist das eine zusätzliche Dienstleistung des Notares, wenn er die Grundbucheintragung beim Grundbuchamt für mich vornimmt? Kann ich auch einfach nur den Erbanteil von Bruder B abkaufen und die Eintragung beim Grundbuchamt selbst durchführen lassen (mit den beiden Notarverträgen)? Oder macht das keinen Sinn? Ich frage deshalb, weil die Notare in meiner Region recht überlastet und generft sind und für alles was sie machen min. 1 Monat dauert.

Frage 3: Mein Vater hatte bei seiner Sparkasse noch Geschäftanteile in Höhe von ca. 500€. Kann ich mit den beiden Notarverträgen dann alle Konten auflösen und den Restbetrag ausbezahlen lassen? Oder ist hierfür irgendeine zusätzliche Regelung notwendig?

Entschuldigt meine laienhaften und eventuell doofen Fragen. Bin über jeden Tipp und Hinweis dankbar.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17379x hilfreich)

Zitat (von pa506494-16):
1. Ich bezahle Bruder A den Pflichtteil aus in Höhe von 9000Euro. (Per Überweisung, Betrett: Pflichtteil).

Wenn Du dem Bruder B auch dessen Erbteil abkaufst, dann muss der Pflichtteil sowieso alleine von Dir ausgezahlt werden.

Zitat (von pa506494-16):
(Per Überweisung, Betrett: Pflichtteil).

Naja, der Bruder A sollte schon auch sein Einverständnis erklären, dass mit der Zahlung der Pflichtteil abgegolten ist.

Zitat (von pa506494-16):
2. Termin bei Notar machen mit der Info, dass ich ein Haus übernehmen und hierfür Bruder B ausbezahlen will.

Du willst dessen Erbteil übernehmen, oder?

Zitat (von pa506494-16):
Ich bitte darum, dass Notar auch Grundbucheintragung vornimmt.

Ja

Zitat (von pa506494-16):
Frage1 : Kommt diese Rechnung dann auch in den Notarvertrag - so, dass später nachvollzogen werden kann, wie der Betrag zustande kam?

Kann man machen, ist aber nicht erforderlich.

Zitat (von pa506494-16):
Kann ich auch einfach nur den Erbanteil von Bruder B abkaufen und die Eintragung beim Grundbuchamt selbst durchführen lassen (mit den beiden Notarverträgen)?

Ja, das geht. Da jeweils die Erbteile gekauft wurden handelt es sich um eine Grundbuchberichtigung, die innerhalb der ersten beiden Jahre nach dem Tod des Erblassers kostenfrei erfolgt.

Zitat (von pa506494-16):
Kann ich mit den beiden Notarverträgen dann alle Konten auflösen und den Restbetrag ausbezahlen lassen? Oder ist hierfür irgendeine zusätzliche Regelung notwendig?

Ein Erbschein ist wahrscheinlich zusätzlich erforderlich.

1x Hilfreiche Antwort

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