Erbfall, wer kriegt was?

31. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Halo4
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfall, wer kriegt was?

Hi,

ich brauch mal eure Hilfe!

Ich habe 3 Kinder aus erster Ehe ( seit 2 Jahre geschieden ).

2 von meinen 3 Kinder nahmen mir die "trennung" übel und reden seitdem mit mir kein wort mehr.

ich habe jetzt wieder eine neue Partnerin, bin aber nicht mit ihr verheiratet.

Nun will ich ein testament machen, weis aber nicht was am günstigsten ist für meine Partnerin und mein Kind (1!), sie sollen jeweils die hälfte erben.

die zwei anderen Kinder sollen nichts erben.

kann ich den pflichtanteil irgendwie vermeiden für kind 2 & 3?

was wäre wenn ich meine Partnerin noch heiraten würde, würde das was ändern?

Testament oder Erbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Jetziger Stand:
Gesetzliche Erbfolge, die Kinder erben alles, d.h. jedes ein Drittel. Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes, Kind 2 und 3 hätten einen Anspruch auf je ein Sechstel des Erbes.
Neue Heirat:
Gesetzliche Erbfolge - die Ehefrau bekommt als Zugewinn ein Viertel sowie ein Viertel des Erbes, also die Hälfte. Die Kinder erben
je ein Sechstel. Pflichtteil ist je (enterbtem) Kind ein Zwölftel des Erbes.
Der Pflichtteilanspruch kann nur in Geld verlangt werden, kein Anteil von z.B. Immobilien.
Noch ein Rat: Die Auszahlung einer Lebensversicherung fließt nicht in das Erbe ein.

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#2
 Von 
Halo4
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn ich doch per testament festlege, das meine Partnerin 50% bekommt und Kind X 50% und das die anderen nix bekommen, dann bekommt meine partnerin trotzdem garnichts?
und kind 1 bekommt 4/6 und Kind 2&3 jeweils 1/6?

das versteh ich jetzt nicht!

Lebensversicherung hab ich nicht, nur eine private Rentenversicherung.

-- Editiert von Halo4 am 31.08.2004 13:38:23

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#3
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

wenn Lebenspartnerin und Kind 1 je 50% im Testament bekommen sollen, so ist das erstmal in Ordnung. Nur diese beiden sind auch "Erben" im Sinne von Rechtsnachfolger.
Die "enterbten" Kinder 2 und 3 haben einen Pflichtteilsanspruch, den sie in Geld (ein Sechstel oder ein Zwölftel, siehe erste Antwort) von den Erben fordern können.
Wenn also geheiratet wird, bekommen Ehefrau und Kind 1 unterm Strich je 5/12; die beiden enterbten Kinder je 1/12. Diese müssen ihren Pflichtteil aber selber von den Erben einfordern.

Gruss Hans-Jürgen

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#4
 Von 
Halo4
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

achso.

und wie läuft das dan ab mit den pflichtanteil?

kind 2&3 kennen die vermögens verhältnisse nicht, bekommen sie da von irgendwoher (notar?, k.a.) eine auskunft? bzw. MUSS jemand von den beiden anderen die auskunft geben?


wie mach ich das den jetzt am besten?
ich habe eigentlich nicht vor noch zuheiraten, aber mein Kind 1 und meine Partnerin sollen jeweils 50% bekommen (nach abzug des pflichtanteils von Kind 2 & 3) bekommen.

-- Editiert von Halo4 am 31.08.2004 14:31:01

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#5
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hi,

ganz einfach : Testament zugunsten Lebensgefährtin und Kind 1, je 50%. Das reicht. (Das Testament muss datiert sein und komplett handgeschrieben und unterschrieben)

Die Kinder 2 und 3 haben als Pflichtteilsberechtigte im Erbfall ein Auskunftsrecht gegenüber den (testamentarischen) Erben über den Umfang des Nachlasses. Die beiden Erben sind gesamtschuldnerisch verpflichtet, auf Anforderung die Pflichtteile auszuzahlen.

Wenn noch geheiratet wird, können die Eheleute auch ein sogenanntes "Berliner Testament" aufsetzen, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Dort können auch Nacherben bestimmt werden, die also dann erben, wenn der überlebende Ehegatte stirbt. Es sollte, um Streit zu vermeiden, geklärt werden, ob ein überlebender Ehegatte das Testament noch verändern darf oder nicht. Wird nichts geregelt, können nur beide Erblasser das Testament ändern; es ist also "eingefroren", wenn der erste stirbt.
Im vorliegenden Fall mit den "renitenten" Kindern sollte da aber ein Fachmann nochmal drüberschauen, sonst gibts evtl. nicht gewollte Situationen im Hinblick auf die Pflichtteilsansprüche.

Gruss Hans-Jürgen
***

-- Editiert von hjbartel am 31.08.2004 15:40:12

-- Editiert von hjbartel am 31.08.2004 15:42:53

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