Erbfall Grundbucheintragung

22. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
calle52001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfall Grundbucheintragung

Hallo,
hätte mal eine Frage.
Letztens hat mir jemand erzählt das wenn ein Elternteil verstirbt die ein Haus besitzen automatisch dafür das erstgeborene Kind ins Grundbuch mit eingetragen wird.
Dachte ihnen steht ihr Pflichtanteil zu ohne überhaupt ins Grundbuch eingetragen zu werden.
Danke für eure Antworten.
LG Calle

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Dir ist da was Falsches erzählt worden, im Grundbuch wird nichts automatisch eingetragen.

Im Grundbuch wird auf Antrag der Erbe oder die Erben des Hauses eingetragen, und das ist nicht automatisch das erstgeborene Kind.


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#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Letztens hat mir jemand erzählt das wenn ein Elternteil verstirbt die ein Haus besitzen automatisch dafür das erstgeborene Kind ins Grundbuch mit eingetragen wird. <hr size=1 noshade>


Nach BGB ist das nicht so.

Da muss man § 60 IV KostO im Auge behalten. Danach ist die Umschreibung des Grundbuchs auf den oder die Erben nur kostenlos, wenn der erforderliche Antrag spätestens 2 Jahre nach dem Erbfall gestellt wird.

Dazu braucht man einen Erbschein des Nachlaßgerichts, in dem steht dann auch, wer Erbe geworden ist.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

quote:
Letztens hat mir jemand erzählt das wenn ein Elternteil verstirbt die ein Haus besitzen automatisch dafür das erstgeborene Kind ins Grundbuch mit eingetragen wird.


Bei Bauernhöfen, für die die Höfeordnung gilt, kann das stimmen. Allerdings passiert das auch dann nicht automatisch.

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