Konstellation:
Der Verstorbene hinterlässt seine Frau, aber keine Kinder. Ein Elternteil lebt noch, ebenfalls die Geschwister des Verstorbenen. Es gibt kein Testament, und auch keinen Ehevertrag.
Es gibt ein noch nicht abgezahltes Haus, im Grundbuch stehen der Verstorbene und seine Frau.
Die Hypothek ist über eine Lebensversicherung abgesichert, begünstigt ist die Ehefrau.
Frage 1:
Wer erbt, und mit welchem Anteil?
Frage 2:
Sind jetzt alle Erben Gläubiger der Bank geworden, oder bleibt es die Ehefrau?
Frage 3:
Wird für die Berechnung der Erbschaftssteuer der Wert des verschuldeten Hauses, oder der Wert des abgezahlten Hauses genommen?
Erbfall: Haus mit Schulden, aber Lebensversicherung
21. Mai 2023
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Frage vom 21. Mai 2023 | 12:06
Von
Status: Lehrling (1984 Beiträge, 1542x hilfreich)
Erbfall: Haus mit Schulden, aber Lebensversicherung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. Mai 2023 | 12:19
Von
Status: Unbeschreiblich (48378 Beiträge, 17069x hilfreich)
zu 1.: Die Ehefrau erbt 75%, der Elternteil 12,5% und die Geschwister 12,5% zu gleichen Teilen.
zu 2.: Alle Erben sind Schuldner
zu 3.: Der Wert des verschuldeten Hauses.
-- Editiert von User am 21. Mai 2023 12:20
#2
Antwort vom 26. Juni 2023 | 17:28
Von
Status: Lehrling (1984 Beiträge, 1542x hilfreich)
Nachtrag: Inzwischen liegt ein Erbschein vor.
Laut Erbschein erhält die Ehefrau 1/2, das Elternteil 1/4, die Geschwister 1/4 zu gleichen Teilen.
Laut BGB §1371 erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft, das entspricht dann der von hh genannten Aufteilung.
Warum wurde das im Erbschein nicht berücksichtigt?
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#3
Antwort vom 26. Juni 2023 | 17:38
Von
Status: Unbeschreiblich (48378 Beiträge, 17069x hilfreich)
ZitatWarum wurde das im Erbschein nicht berücksichtigt? :
Hatte das Ehepaar einen Ehevertrag, in dem Gütertrennung vereinbart wurde?
#4
Antwort vom 26. Juni 2023 | 17:50
Von
Status: Lehrling (1984 Beiträge, 1542x hilfreich)
ZitatHatte das Ehepaar einen Ehevertrag, in dem Gütertrennung vereinbart wurde? :
Nein, es war eine Ehe ohne Vertrag.
#5
Antwort vom 27. Juni 2023 | 00:31
Von
Status: Unbeschreiblich (48378 Beiträge, 17069x hilfreich)
ZitatNein, es war eine Ehe ohne Vertrag. :
Dann ist der Erbschein falsch, da die Erbteile aus Antwort#1 gelten. So richtig kann ich nicht nachvollziehen, wie dem Nachlassgericht ein derart krasser Fehler unterlaufen kann.
ZitatWarum wurde das im Erbschein nicht berücksichtigt? :
Keine Ahnung. Die Frage sollte man dem Nachlassgericht stellen.
Wurde der Erbschein mit dem beschriebenen Quoten so von einem der Erben beantragt?
#6
Antwort vom 28. Juni 2023 | 10:35
Von
Status: Lehrling (1984 Beiträge, 1542x hilfreich)
ZitatDie Frage sollte man dem Nachlassgericht stellen. :
Nach Rücksprache mit dem Gericht gibt es jetzt einen neuen Erbschein....
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