Mein Vater hat 2 Jahre vor seinem Tod ein neues Auto gekauft. Der Autokauf (Kaufpreis ca. 30.000 EUR) ist von der Santander-Bank finanziert worden. Diese hat mit dem Beginn des Darlehensvertrags eine Restschuld von 39.000 Euro gegen ihn festgeschrieben (was ich persönlich für sehr unlauter halte); diese hat er in monatlichen Raten bisher auf 30.000 abbezahlt. Noch ehe der Erbfall notariell geklärt ist kommt Santander jetzt auf mich persönlich (ich bin 1 von 4 Kindern) zu und fordert den Kredit sowie ausstehende Zahlungen. Das Auto ist nur noch ca. 15.000 Euro wert.
Wie soll ich reagieren? Mich ärgern sowohl der unlautere Kreditvertrag als auch die unverschämte Art der Bank, die Kredite (von allen möglchen Erben gleichzeitig) einzutreiben noch ehe das Erbe geregelt ist. Gibt es hier eine Handhabe?
Vielen Dank für einen Rat!!!
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Erbfall: Kreditforderungen aus Autofinanzierung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Schlagen Sie, sofern es noch geht, unbedingt das Erbe aus. Sie wissen womöglich nicht, was noch alles auf Sie zukommen kann (z.B. Zahlung weiterer drei Monatsmieten, ggf. Endrenovierung der Wohnung Ihres Vaters u.v.a.m.). - Die kreditgebende Bank versucht jetzt natürlich einen Erben zu finden, der das Erbe angetreten hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie reich oder arm sind. --- Überdies gebe ich zu bedenken, daß das Fahrzeug in der Regel von den Bank als Sicherungsübereignung herausgegeben wird. Die Bank ist damit Eigentümer (= Kfz-Brief) und Ihr verstorbener Vater lediglich Besitzer (= Kfz-Zulassung). Wo ist das Fahrzeug jetzt, wer nutzt es und wieviel würde der Verkauf bringen, sofern Sie es veräußern dürften und könnten???
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Auf eine notarielle Klärung des Erbes muss die Bank nicht warten. Wenn das Erbe nicht ausgeschlagen wird, dann sind alle Kinder bereits mit dem Tod des vaters Erben und auch mit diesem Zeitpunkt in der Verpflichtung, für Nachlassverbindlichkeiten geradezustehen.
Da alle Erben gesamtschuldnerisch haften, kann ein Gläubiger mit der gesamten Forderung an jeden einzelnen Erben herantreten.
Sollten den Schulden keine positiven Vermögensteile, z.B. Immobilien gegenüberstehen, so empfehle ich ebenfalls die Ausschlagung des Erbes.
Ob der Darlehensvertrag tatsächlich unlauter ist, kann mit den wenigen Angaben kaum aus dem Forum heraus beurteilt werden. Wenn man sich darauf berufen will, muss man jedoch das Erbe annehmen und dann mit juristischen Mitteln gegen die Bank vorgehen.
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@Njoerd
Die Restschuld beträgt 30T€, wenn ich das richtig verstanden habe.
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Das sehe ich auch so, was vom Verstorbenen wahrscheinlich sogar bewusst so gewollt war und dann natürlich auch nicht unlauter ist.
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Unlauter im rechtlichen Sinne ist ein solcher Kreditvertrag wohl nicht, aber der Erbfall zeigt, dass die Bank damit jedes Sonderkündigungsrecht eines Kreditvertrags aushebelt und immer zu voller Zahlung von Darlehensbetrag und allen Zinsen (über den vom Erblasser unterschriebenen Vertragszeitraum) kommt.
Als Hinterbliebene stehen wir nun vor einer Darlehensforderung, die noch heute größer ist als der Neuwert des Fahrzeugs, während der Fahrzeugwert sich halbiert hat. Anders als bei einem klassischen Darlehensvertrag habe ich nicht einmal die Möglichkeit der Sonderkündigung mit Rückzahlung des Darlehensnominalbetrags.
Einem alten Herren im Ruhestand erklärt das beim Autokauf keiner - daher finde ich es zumindest moralisch sehr unlauter.
Vielen Dank für die spannenden und hilfreichen Einschätzungen!
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Eventuell sollte man noch mal alle diesbezüglichen vertraglichen Unterlagen durchgehen.
In der Regelt ist - gerade bei alten Leuten - eine Versicherung enthalten, die im Falle des Falles die Zahlung des Kredites übernimmt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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quote:
Als Hinterbliebene stehen wir nun vor einer Darlehensforderung, die noch heute größer ist als der Neuwert des Fahrzeugs, während der Fahrzeugwert sich halbiert hat.
Ich gehe davon aus, dass die den Kaufpreis übersteigende Summe direkt an den Verstorbenen ausgezahlt wurde und von ihm für andere Dinge verwendet wurde.
quote:
Anders als bei einem klassischen Darlehensvertrag habe ich nicht einmal die Möglichkeit der Sonderkündigung mit Rückzahlung des Darlehensnominalbetrags.
Ein solches Kündigungsrecht gibt es auch bei einem klassischen Darlehensvertrag nicht. Ein nicht vorhandenes Sonderkündigungsrecht kann daher auch nicht ausgehebelt werden. Im übrigen handelt es sich hier um einen klassischen Darlehensvertrag, jedenfalls hat sich aus Deinen bisherigen Ausführungen bislang nichts anderes ergeben.
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