Erbfall Scheingeschäft

16. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
exe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfall Scheingeschäft

Hallo und guten Tag,
meine Eltern sind geschieden.
Mit meinem Stiefvater hatte ich von Anfang an Probleme.
Meine Mutter ist todkrank und hat zwei Häuser zusammen mit meinem Stiefvater.
Beide sind im Grundbuch eingetragen.
Von Bekannten habe ich nun erfahren dass mein Stiefvater die Häuser verkaufen will damit ich keinen Erbteil bekomme.
Damit es keine Schenkung ist die 10 Jahre zurückgefordert werden kann will er alles an einen guten Freund für jeweils einen Euro verkaufen.
Kann er das machen ? Ist das rechtens ? Kann ich dieses Scheingeschäft nach dem Tod meiner Mutter rückgängig machen ? Muß ich schon jetzt etwas unternehmen ?

Gruß
exe

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn sowohl Dein Vater als auch Deine Mutter als Eigentümer eingetragen sind, dann muss auch Deine Mutter einem Verkauf zustimmen und den notariellen Vertrag unterschreiben.

Ein Verkauf für 1€ gilt als Schenkung und wird auch bezüglich von Rückforderungsansprüchen und Pflichtteilergänzungsansprüchen so behandelt.

Deinem Stiefvater gegenüber bist Du doch sowieso nicht erbberechtigt. Wo ist also das Problem?

Mit seinem Eigentum kann Dein Stiefvater dennoch machen, was er möchte. Wenn er sein Eigentum verschenkt, dann kann ihn niemand daran hindern. Bei einem Verkauf für 1€ an einen Freund fällt aber Schenkungssteuer in nicht unbeträchtlicher Höhe an. Das Finanzamt freut sich darüber.

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#2
 Von 
exe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Er würde damit auch den Teil meiner Mutter verkaufen und auf den Teil bin ich erbberechtigt.
Das wäre bei 2 Häusern immerhin ein ganzes Haus.
Beide sind bei Beiden Häusern zu je 50 % eingetragen.
Seinen Teil will ich ja gar nicht.
Wenn er jetzt aber für 1000 Euro verkauft ist es dann immer noch eine Schenkung ?

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#3
 Von 
exe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Könnte mir noch jemand antworten z.b. hh

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Er kann den Teil Deiner Mutter doch gar nicht verkaufen. Deine Mutter müsste auf jeden Fall zustimmen. Da ein Grundstücksgeschäft immer notariell beglaubigt werden muss, kann er da auch nicht tricksen. Oder hast Du die Befürchtung, dass Deine Mutter einen derartigen vertrag unterschreiben würde?

Wenn Dein Vater ein Haus im Wert von 100.000€ für 1.000€ verkauft, dann ist das eine Schenkung in Höhe von 99.000€.

Selbst bei einem Kaufpreis von 50.000€ wäre die andere Hälfte immer noch eine Schenkung.

Nur kleine Abweichungen vom Verkehrswert (ca. 10%) fallen nicht mehr unter den Begriff Teilschenkung, da so etwas auch bei echten Geschäften im Rahmen des normalen Verhandlungsspielraums liegt.

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#5
 Von 
hodde
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
meine Mutter und ich haben unseren Erbanteil aus privaten Gründen an meinen Bruder verkauft.Jetzt (2,5 Jahre später) wollen wir unseren Erbteil zurückhaben (Geld haben wir nie erhalten). Mein Bruder will uns unseren Erbteil nicht wieder zurückgeben. Was können wir tun ?
Kennt jemand vielleicht eine gute Rechtsanwaltskanzlei für Erb- und Vertragsrecht ?
Gruss hodde

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Bevor die Eigentumsumschreibung erfolgt, verlangt der Notar eigentlich eine Bestätigung, dass der Kaufpreis geflossen ist. Warum habt Ihr diese Bestätigung abgegeben, wenn tatsächlich gar kein Geld gezahlt wurde?

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#8
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Wenn kein vereinbarter Betrag geflossen ist diesen jetzt verlangen?
Und bitte nicht in uralten threats von 2004 posten :augenroll:

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" Gruss aus Offenbach"

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#9
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hallo - Hodde hat hier eine neue Frage in die Frage von Exe gestellt, das verwirrt ziemlich. Hodde, bitte nächstes Mal ein neues Forum aufmachen.

an Exe: Wie stehst du zu deiner Mutter? Will sie auch, dass du sowenig wie möglich erbst? Dann wird sie womöglich der Schenkung/dem Verkauf mit zustimmen wollen. Dann könntest du nur versuchen - weil sie todkrank ist und ggf. Medikamente nimmt, nachzuweisen, dass sie nicht zuerechnungsfähig/ggf. geschäftsfähig ist. Geht das nicht/willst du es nicht, dann kannst du sowieso erst aktiv werden, wenn sie verstorben ist, denn vorher bist du kein Erbe.
Will sie dir aber dein Erbe zukommen lassen, dann braucht sie der Schenkung nicht zuzustimmen und der Stiefvater kann nur seine je 50% verschenken.

Mir fällt jetzt noch eine Variante ein, aber nur, falls deine Mutter und ihr Mann sich nicht einig sind - sie reicht einen Scheidungsantrag ein, in dem Moment bist du nämlich ihr Alleinerbe, falls sie stirbt, jedenfalls wenn es keine anderen Geschwister gibt.

Aber alles hängt natürlich von deiner Mutter - und auch ihrem Gesundheitszustand ab.

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