Erbfall Schweiz

3. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
Safritude
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfall Schweiz

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu einem Erbfall in der Schweiz:

die Cousine M (aus Genf) von I ist im Jahr 2018 verstorben, I war bereits im Jahr 2015 verstorben.

M hatte weder Kinder noch Geschwister. Die nächsten Verwandten, die noch leben, ist u.a. der Sohn T (aus Deutschland) von I und de Tochter L des Sohnes, eines weiteren Cousins von M (väterlicher seits!). Mütterlicherseits kommen noch einige entferntere Verwandte zusammen. Insgesamt haben 16 Erben (aus Deutschland, USA, Frankreich, Schweiz) das Erbe anerkannt.
Es ging ursprünglich um ein Gesamtvermögen von 3000000€, inklusive Immobilien (welche noch nicht verkauft wurden, aber sich im Verkaufsprozess befinden) und Wertpapieren.

Nun stellte sich heraus, dass sich das Gesamterbe mittlerweile halbiert hat, wegen Anwaltskosten (Verwaltungskosten) und Zahlungen an die Genfer Behörden.
Ist es normal, dass die französische Schweiz so hohe Abzüge bei einer Erbschaft veranlasst?

Das Erbe ist noch nicht ausgezahlt, Erbschaftssteuer fällt am Ende ja auch noch an.

Zudem verlangt Genf nun mehrere Steuererklärungen (die Schreiben gehen ausschließlich auf französisch raus), ohne dass genaue Beträge bekannt sind. Wie soll sich T nun verhalten?

Danke im Vorfeld




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4259 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat (von Safritude):
un stellte sich heraus, dass sich das Gesamterbe mittlerweile halbiert hat, wegen Anwaltskosten (Verwaltungskosten) und Zahlungen an die Genfer Behörden.
Ist es normal, dass die französische Schweiz so hohe Abzüge bei einer Erbschaft veranlasst?

Es wird Aufstellungen und Rechnungen geben. Ob das normal ist, kann von Deutschland aus, wohl kaum beantwortet werden.
Bei 7 bzw. 10 Jahren, sollten hohe Kosten nicht verwundern. Immobilien können im Wert gestiegen sein, allerdings auch das Gegenteil, wenn sie nicht entsprechend gewartet wurden.
Zitat (von Safritude):
Wie soll sich T nun verhalten?


Einen Anwalt für Erbrecht in der Schweiz beauftragen, welcher alles klären kann.

-- Editiert von User am 3. August 2025 11:49

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