Erbfall - Zeitpunkt der Erstberatung

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
ErBen2014
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfall - Zeitpunkt der Erstberatung

Guten Abend zusammen,

dies ist zum Glück mein erster Beitrag, da ich bisher noch keine Rechtsangelegenheiten in meinem Leben klären musste. Meinen plumpen Usernamen bitte ich zu entschuldigen.

Folgender Fall:

Auf Umwegen haben ich erfahren, dass mein Opa kurz vor Weihnachten verstorben ist, zu dem ich schon seit Jahren keinen Kontakt mehr hatte. Mein Opa hatte zwei Töchter. Da meine Mutter schon lange verstorben ist, stehe ich in der Erbfolge nun gleichwertig neben meiner Tante, zu der ich auch keinen Kontakt habe (und auch keinen haben möchte).

Mein letzter Stand ist, dass es ein Testament gibt. Auch weiß ich, dass es um ein bis zwei Häuser geht. Ob es noch weiteres Vermögen gibt, weiß ich leider nicht.

Die Tage habe ich bei einem Anwalt eine Erstberatung. Doch ich frage mich, ob der Zeitpunkt für diese Erstberatung richtig gewählt wurde, da ich bis auf die obigen Informationen, keine weiteren habe.

Soll ich besser noch warten, bis ich konkrete Informationen habe (in der Hoffnung, dass das Gericht mich zwecks Erbe anschreibt)?

Wie seht ihr das?

Danke!!!

Gruß
EB2014





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-- Editiert ErBen2014 am 07.01.2014 18:36

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Du solltest dem zuständigen Nachlassgericht deine Anschrift und deine Stellung als Enkel des Verstorbenen mitteilen. Dann kann dir das Gericht eine Kopie des Testaments zusenden, falls es ein Testament geben sollte.

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#2
 Von 
ErBen2014
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Hinweis! Werde morgen nicht dort mal melden.

Also wäre es wohl besser, erst das Testament anzufordern und dann erst zum Anwalt zu gehen.

Ich möchte halt vermeiden, dass das Erstgespräch für die Katz ist, weil ich so gut wie Null Infos habe.



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