Erbfall bei Ehepartnern

26. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
nordlicht73
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfall bei Ehepartnern

Hallo in die Gemeinschaft.
ich habe eine Frage, wie verhält es sich im Erbfall wenn ein Partner in der Ehe verstirbt und noch Schulden aus der Zeit vor der Ehe hat.Muss der hinterbliebene Partner, wenn er das Erbe annimmt, dann auch gleichzeitig für die alten Schulden gerade stehen? Beispiel. Ehepaar ist seit 5 Jahren verheiratet, Haben ein gemeinsames Haus, welches sie gemeinsam noch abbezahlen. Beide stehen zu 50 % im Grundbuch. Ehepartner A verstirbt plötzlich und hat noch alte Schulden von vor 10 Jahren die er bisher monatlich bedient hatte. Ehepartner B möchte das Erbe eigentlich annehmen, wegen der 50 % des Hauses ,kann die Kreditrate auch alleine stemmen. Aber nicht noch zusätzlich die Schulden von Ehepartner A die er schon vor der Ehe hatte. wie kann man das regeln? Lieben Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33525 Beiträge, 17477x hilfreich)

Aber nicht noch zusätzlich die Schulden von Ehepartner A die er schon vor der Ehe hatte. Gar nicht, denn man erbt alles oder nichts - da gibt es keine Rosinenpickerei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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