Folgendes: der erblasser ist verstorben, der Erbfall somit eingetreten. es gibt ein ursprüngliches gemeinschaftliches testament und wie ich erfahren habe noch Zusätzlich ein neueres (das aber wg der Bindungswirkung des Gemeinschftlichen so nicht in Ordnung ist). das alte habe ich als Kopie vom Nachlassgericht erhalten beim Tod des Erstverstorbenen.. Jetzt meine Frage: Wie geht es jetzt weiter? Kann ich davon ausgehen, dass das Testament hinterlegt ist ? Werde ich dann angeschrieben? Berücksichtigen die auch alte Testamente (wg Bindungswirkung) oder kümern die sich nicht um Rechtsfragen sondern nur um das Datum der Austellung? Wie lange dauert ist so ungefähr bis die tätig werden ?
lg Danke
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Erbfall eingetreten
22. November 2009
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Frage vom 22. November 2009 | 20:05
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfall eingetreten
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 22. November 2009 | 21:15
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
Das "alte" Testament ist beim NG hinterlegt und wird auf den Tod des Überlebenden eröffnet. Auch das neue Testament wird eröffnet und ggf. festgestellt, dass dieses wegen der Bindungswirkung unwirksam ist.
Du wirst vom NG benachrichtigt.
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#2
Antwort vom 22. November 2009 | 21:49
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
viel dank!
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