Erbfall eingetreten...

20. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
aidualc86
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbfall eingetreten...

Hallöchen,

leider ist bei uns jetzt der Erbfall eingetreten und ich mach mir so meine Gedanken...

Ich fang mal im Urschleim an:
Meine Großeltern hatten ein Berliner Testament, wo ich,Enkel, als Nacherbe eingetragen bin. Jetzt ist meine Oma 2004 gestorben, meine Mutter hat ihre Pflichtteilsansprüche nicht geltend gemacht. Nun ist leider auch mein Opa vertorben(Stiefvater meiner Mutter), der hat noch eine leibliche Tochter, zu der er seit ca. 40 Jahren keinen Kontakt hat. Diese hatte schon, bei dem Versuch vor Jahren Kontakt aufzunehmen, angekündigt, dass wenn mein Opa mal stirbt, sie auf der Matte steht und sich alles holt was ihr zusteht!!
Jetzt hab ich als Nacherbe ein bischen Muffensausen.... Ich habe 2005 das Haus geschenkt bekommen (aber mit eingetragenem Wohnrecht), dass heißt dass die 10-Jahresfrist nicht begonnen hat zu laufen. RICHTIG???
Dann ist da noch ein Grundstück, wovon meinem Opa ein idielles Drittel gehört, was ja nun auch Erbmasse ist!
Da sie ja die einzige leibliche Verwandte meines Opas ist stehen ihr ja 50% von seinem Nachlass zu, also 25% vom Wohnhaus (50% gehörten meiner Oma und da bin ich Nacherbe)!

Jetzt die Frage: Wie, bzw. auf welcher Grundlage werden diese Grundstücke(Haus) bewertet?
Wie sieht es mit der Ausstattung im Haus aus (Möbel, etc.), wie wird das veranschlagt? Es gibt dafür ja keine Rechnungen mehr!
Und kann ein Pflegeaufwand angerechnet werden,zu meinen Gunsten, da ich damals im Schenkungsvertrag als Gegenleistung für das Haus meine Pflege anbieten musste/sollte/habe!??
Achso: welche Unterlagen muss ich ihr, bzw. ihrem anwalt zur Einsicht bereitstellen?
Ich habe etwas Angst, dass Sie mich überrumpelt und ich nicht genau bescheid weiß...

Über ein kurzes Feedback würde ich mich freuen.Vielen Dank

Ich habe noch einen kleinen Nachtrag : Meine Mutter hat sämtliche Kontovollmachten und ist auch Begünstigte bei der LV und Sterbeversicherung! Ist dies nach dem Tod immernoch so, oder bin ich automatisch jetzt "Verwalter"?

-- Editiert aidualc86 am 20.07.2012 11:42

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Beim Wohnrecht fängt die zehn-Jahres-Frist durchaus an, nur Nießbrauchsrecht oder ein dem Nießbrauch ähnliches Nutzungsrecht würde das verhindern. Wenn deine Mutter und du zum Beispiel auch da wohnten, dürfte die Frist laufen.
Außerdem ist bei der Schenkung ja fraglich, ob das übehaupt eine war. Du hast dich immerhin im Gegenzug zu Pflegeleistungen verpflichtet; auch den Wert des Wohnrechtes müsste man da abziehen.
Dass du bei deiner Oma der Nacherbe warst, ist wohl erst mal ohne Belang. Sie ist vor der Schenkung gestorben und der Opa war ihr Erbe; also hat er dir das ganze Haus "geschenkt".

Also zur Wertbestimmung: Erst mal ist der Wert der Schenkung im Jahre 2005 zu bestimmen. Das ist der damalige Wert des Hauses minus dem WErt des dort eingetragenen Wohnrechtes. Außerdem muss man noch den Wert der Pflegeleistung, zu der du dich damals verpflichtet hast, abziehen. Beim Wohnwert geht man nicht von "Wohnen von 2005 bis 2012" aus, sondern man rechnet anhand von Sterbetafeln, die die Lebenserwartung des Opas nennen, die er im Jahr 2005 noch so hatte. Es kommt also darauf an, wie alt er war.
Genauso ist bei der Verpflcihtung zur Pflege zu berücksichtigen, was da im Jahr 2005 zu erwarten war. Das kommt auch darauf an, zu welchen Pflegeleistungen du dich verpflichtet hattest, ist aber unabhängig davon, ob tatsächlich Pflege nötig war. In diesem Punkt kann man dann endlos diskutieren. Falls da tatsächlich irgendein Schenkungswert rauskommt, fallen von diesem noch 30% in die berechnung des Pflichtteils.

Ausstattung des Hauses: Wenn man mal so beim Onlineauktionshaus seines Vertrauens nachschaut, wird man merken, dass gebrauchte Möbel und Hausrat kaum loszuschlagen sind. Man könnte das bisschen, was man bekommt, nutzen um die Entsorgung des anderen Krams zu bezahlen. Generell kommt da also eher wenig raus und so sollte man das auch in der Aufstellung der Erbmasse ansetzen. Wie wär's mit: 0€, unbesehen?

Einfacher ist das Grundstück, welches dem Opa zum Todeszeitpunkt ja noch gehörte.Da kann man mal beim Kataster- ode Grundbuchamt nachfragen, die haben meistens Gutachter (kostet ein bisschen was, wird aber spätestens bei Erbscheinbeantragung sowieso gebraucht).

Bei den Vollmachten deiner Mutter kommt es darauf an, ob diese "über den Tod hinaus" ausgestellt sind. Wenn ja, dann kann das alles erst mal weiterlaufen. Nur der Erbe kann ihr die Vollmachten entziehen.
Das geht aber auch nur mit Erbnachweis, sprich: Erbschein. Den wirst du brauchen, also benatrage ihn gleich, wenn du das Testament beim Nachlassgericht abgibst.


Ach ja, noch eine Besonderheit der Vollständigkeit halber: Falls das ein notarielles Testament sein sollte (wogegen deine Schilderung allerdings spricht), brauchst du eher keinen Erbschein, damit geht die Sache schneller.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Was ich noch übersah: Du fragst, welche Unterlagen du zur Verfügung stellen musst.
Erst mal gar nichts. Sie kann dich allerdings auffordern, ein Nachlassverzeichnis u erstellen. Da wird alles genannt, was an Nachlass da war. Beachte: Das Haus gehört NICHT zum Nachlass, eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung, in der deine Mutter begünstigt war, ebenfalls nicht. Die Lsite muss vollständig, aber nicht besonders detailliert sein.
Also "Küchenausstattung, Wert 200€. Kleidung, als Kleiderspende zu entsorgen. Diverse Bilder und Rahmen, 100€. ..."

Sie kann dich außerdem auffordern, über alle Schenkungen Auskunft zu geben, die du in den letzten zehn Jahren vom Opa erhalten hast. Wenn sie einen Anwalt hat, wird der das auch tun. Da käme dann das Haus ins Spiel, wobei wie gesagt Wohnrecht und Pflegeleistung zu berücksichtigen sind. "Normale" Geburtstags - oder Weihnachtsgeschenke brauchen nicht erwähnt zu werden.

Sie kann auch deine Mutter und auch Freunde, Bekannte, etc. auffordern, über Schenkungen Auskunft zu geben. Auch hier nicht die "Anstandsgeschenke" zu Geburtstag oder Weihnachten, aber wenn man ein Neuwagen spendiert wurde, ist der zu nennen. Lebens- und Sterbegeldversicherung widerum sind keine Schenkungen und müssen auch hier nicht erwähnt werden, wenn sie personenbezogen waren.

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#3
 Von 
aidualc86
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

ok vielen Dank! das hat mir schonmal weitergeholfen. Ich befasse mich nachhher nochmal damit, vielleicht fällt mir dann nochwas ein !? ;-)

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#4
 Von 
aidualc86
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

hier nochmal eine Frage ..... kann ich das Wohnhaus verkaufen, bevor die Tochter ihren Erbanspruch geltend gemacht hat und sie dann anteilig von der verkaufssumme auszahlen? ich steh ja schon im Grundbuch! ?????

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